Hallo!
Ich habe mal eine Frage zum Thema Resturlaub. Ich gehe mitte Juni in den Mutterschutz und bis dato habe ich noch 20 Tage RU übrig. Ich habe nicht vor gehabt, den RU vorm MuSchu zu konsumieren, da einfach noch zuviel Arbeit da ist.
Was meint ihr, wann kann/soll ich den RU konsumieren? Direkt nach dem MuSchu? Vor meinem geplanten Rückkehr (Ende 2021)? Wobei uns soeben gesagt worden ist, daß wir rein gar nichts übertragen dürfen.
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!
Kommentare
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Glaube aber du musst dir dass mit deinem Arbeitgeber ausmachen, weil mitnehmen darfst du ihm nicht und auszahlen glaube ich geht auch nicht sobald du deine Schwangerschaft bekannt gegeben hast.
Lg
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Fange im Jänner eigentlich wieder zu arbeiten an, konsumiere aber den RU da weil wir den ganzen Jänner Eingewöhnung bei der Tagesmutter haben.
Bin ganz froh, dass ich soviel RU stehen hab.
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Wär ich ja schön blöd, wenn ich Urlaub oder Geld verschenke 😉
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Ich werde es wahrscheinlich dann auch so machen, dass ich den Urlaub erst nach der Karenz konsumiere. Es geht sich ja vorher sowieso nicht aus und diese Vereinbarung wurde bereits schon vorher mit meinem Vorgesetzten getroffen.
Eine Frage habe ich noch: ich bin jetzt 25h in Elternteilzeit. Damit ich mein RU-Anspruch nicht verliere bzw. nicht aliquotieren muss, muss ich ja auch wieder mit 25h Elternteilzeit zurückkehren oder?
Danke nochmals!!!