Gemeinsamer Haushalt oder „alleinerziehend“

Guten Morgen liebe Community!

Mein Partner muss aufgrund seiner Arbeit in eine andere Stadt und ist dort auch mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet.
Ich habe diesen aber in unserer Heimatgemeinde, wo ich eine Wohnung besitze und er auf das ganze Jahr gesehen sicher auch 50% seiner Zeit verbringt (arbeitet im Schichtbetrieb und hat dann längere Zeit frei).

Im April wurde unser Sohn geborgen und nun stellt sich die Frage, ob er seinen Hauptwohnsitz nicht besser wieder „nach Hause“ verlegt. Ich beziehe eaKGB und somit wäre im 2. Jahr eine Mitversicherung bei ihm ja nur möglich, wenn der gemeinsame Haushalt besteht...
Oder steht man in dieser Situation als „Alleinerziehende“ besser da?

Vielen Dank für die Info!

Lg

Kommentare

  • @crossie ja fürs mitversichern muss man 9 oder 10 Monate zusammen gemeldet sein.
    Alleinerziehend könntest du evtl Mindestsicherung beantragen aber wenn du sagst du besitzt die Wohnung dann ist das keine Option (die setzen sich ins Grundbuch). Auch sonst darf man dafür nicht viel besitzen wie Auto...
    miramari
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