Hallo Ladies :-)
Sorry für den langen Text.
Ich bin kurz vor der Covid-19 Krise arbeitslos geworden. Zuvor hab ich nach der Matura 2 Jahre als Büroangestellte gearbeitet und habe leider eine Kündigung zusammen mit einer anderen Kollegin bekommen da es der Firma nicht gut geht.
Ich bin dann schwanger geworden bzw. es war in Planung schon 6 Monate vorher und hat genau dann geklappt, kommen halt wann sie wollen haha. Ich bekomme bis 20. Juli noch Arbeitslosengeld. Als ich dem AMS meine SS mitgeteilt habe, habe ich eine neue Betriebsvereinbarung bekommen wo drinnen steht, dass ich sozusagen nicht mehr richtig vermittelt werde aufgrund absehbaren Ende der Arbeitslosigkeit im September (Mutterschutz) wo mein Wochengeld beginnt. Hab mein Arbeitslosengeld normal bekommen nur weiß ich jetzt nicht wie ich vorgehen soll.
Hab ich nach dem 20. Juli Anrecht auf Notstand soweit ich weiß wird es ja seit Sommer 2018 nicht mehr so berechnet, dass das Einkommen vom Partner etc. berücksichtigt wird.
Muss ich also die Notstandshilfe beantragen und von der bekomme ich dann 180% fürs Wochengeld? Dass muss ich dann aber sicher selber bei der OÖGKK beantragen?
Wäre echt dankbar wenn mir wer helfen könnte der auch in der Lage war kann mir nicht vorstellen dass ich als Arbeitslose auch so „tolle“ Ansprüche habe nicht falsch verstehen.
Danke und LG
Kommentare
1,724
1,463
In meiner ersten ss hats das mit Notstand noch nicht geben, also in einer Partnerschaft halt nicht. Und bei mit wäre es sich nicht ausgegangen.
War sehr viel Krankenstand, hatte aber auch wirklich Probleme und so hab ich es bis zum Wochengeld dann geschafft.
Sonst hätte ich mich zwischen durch vom ams abmelden müssen und ein Monat vor Mutterschutz wieder anmelden. So hat es mir damals das ams geraten.
727
Bei mir wars genau das selbe.
Aber ich bekomm trotzdem bis zum Bezug des wochengeldes Arbeitslosengeld.
Sie haben mir auch gleich gesagt das sie mich nicht mehr vermitteln werden...
16,353
622
622
1,479