Hallo! Ich bin Deutsche, lebe seit 2014 in Wien und habe seither auch ununterbrochen gearbeitet. Im Oktober wurde nun meine Tochter geboren und als ich sie bei der MA35 anmelden wollte wurde mir gesagt, dass ich zuerst einen Nachweis meiner Arbeitnehmertätigkeit einreichen muss (oder Nachweis von Krankenversicherung und „ausreichenden Existenzmitteln“).
Auf meine telefonische Nachfrage (mein Mann hatte den Antrag gestellt) wurde mir gesagt, dass die Karenz nicht zählt, obwohl mein Dienstvertrag ja noch gültig ist und ich nach der Karenz ins Unternehmen zurückkehren werde.
Ist es normal, dass man als EU-/EWR-Bürgerin in der Karenz den Status des Aufenthalts ändern und dann Ersparnisse/Einkommen des Partners nachweisen muss um das Kind anmelden zu können und dann Familienbeihilfe und KBG zu bekommen?
Kommentare
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Kurz zu mir: ich bin 30, aus Deutschland aber seit 9 Jahren in Österreich. Meine Tochter wurde im September 2018 geboren. Beim Antrag für das kbg musste ich meinen EU/EWR Anmeldebescheid mitschicken und den Nachweis für die Familienbeihilfe (zusätzlich zu allem anderen). Der Nachweis hat am längsten gedauert, weil das Finanzamt ebenfalls diese Anmeldebescheinigung noch gebraucht hat.. Also bei mir hat sich eigentlich nur wegen dieser Anmeldebescheinigung alles gezogen. Aber damit war dann alles problemlos, hab der gkk das alles geschickt und kurz darauf den Bescheid erhalten und seither bekomme ich ganz normal das Kinderbetreuungsgeld. Wochengeld war unproblematischer, dafür brauchst du ja die Anmeldebescheinigung noch nicht.
Bei dem was sie von dir wollen, hätte ich eigentlich eher darauf getippt, dass sie dich mit einem Drittstaatler verwechseln. Bist du bei der wgkk versichert? Bei denen geht es tatsächlich am schnellsten, wenn du ein Mail schreibst, telefonisch ist da selten ein durchkommen und Mail kriegst recht fix eine Antwort. Und natürlich hast den Vorteil, dass du es gleich schriftlich hast ich drück die daumen!
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Mein Mann ist US-Amerikaner, sein Aufenthaltstitel läuft auch über mich... ich habe ja eigentlich eine gültige Anmeldebescheinigung, aber das Finanzamt und die WGKK brauchen beide auch die Anmeldung meiner Tochter, und die kriege ich gerade nicht, weil ich eben in Karenz bin... Die MA35 in 1120 Wien ist für die EWR-Anmeldebescheinigungen in Wien verantwortlich, deshalb musste ich dort hin.
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Telefonischen Auskünften würd ich dort nicht wirklich vetrauen, da das meist ein Hotlinedienst macht und die oft wenig Ahnung haben.
Hast du eine Einreichbest. bekommen für die Antragstellung? Dort steht in der Regel drauf, was du genau brauchst.
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Dann ist wahrscheinlich das hier für euch zutreffend: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120810.html
Deine Tochter ist ja auch EU-Bürgerin, weil zumindest von deiner Seite deutsche Staatsangehörigkeit. Und deswegen musst du wohl das Ganze nachweisen.. Ich würde das auf jeden Fall nochmal abklären, ob es reicht den Nachweis vorzulegen, dass du ja in einem Dienstverhältnis bist (aber jetzt halt karenziert) oder ob du tatsächlich Krankenversicherung (die hast du ja weiterhin während der Karenz) plus diese finanziellen Mittel nachweisen musst..
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Da die Sachbearbeiter den Fall sachlich nicht entscheiden sondern die Referenten, die du praktisch nie siehst, würd ich nochmal persönlich vorsprechen und mich an den Referenten zur Abklärung verweisen lassen.
Informier dich vorher auch selbst, den Link hast du oben ja schon bekommen.
Bei Geburten gehts normal recht schnell, weil man das Kind normal ja nicht alleine ausweisen kann, wenn die Eltern rechtmässig aufhältig sind
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Persönlich wirst du ganz sicher eher weiter kommen. Am Telefon kennt sich gewöhnlich keiner aus und sie erzählen irgendwas.
Ich bin deutsche, seit 12 (?) Jahren hier, hab hier normal gearbeitet und diesen EU/EWR Zettel erst ein mal gebraucht, glaub das war im Rahmen der neuen Papiere nach der Hochzeit vor 5 Jahren. In den letzten 3 Jahren hab ich 3 Kinder bekommen und hab ihn da auch nie gebraucht. Die Kids haben alle DE/AUT automatisch als Staatsbürgerschaft.
Der amerikanische Titel wird die "probleme" machen. DE hat ein Abkommen mit AUT daher sind die Behördenwege hier eigentlich super unkompliziert.
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@delphia680 ich hab die Anmeldebescheinigung etliche Jahre nicht gebraucht bis zu meinem derzeitigen Arbeitgeber (Bank), die wollten sie zum ersten Mal. Jetzt mit Baby hab ichs tatsächlich für fast alle Stellen gebraucht, hat mich auch gewundert
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Gibt es schon was neues?
Mein Mann und ich sind beide Deutsche und mein Mann musste auch für die Anmeldung unseres Sohnes Gehaltsnachweise, Arbeitsvertrag etc. abgeben. Zusätzlich, da er im Papamonat ist auch noch den Antrag für den Familienzeitbonus.
Jetzt da ich deinen Beitrag lese wunder ich mich auch wie das wäre, wenn mein Mann nicht arbeiten würde.
Für das KBG braucht man die Aufenthaltsgenehmigung für unser Kind und für die Aufenthaltsgenehmigung ja wiederum dann den Nachweis, dass man durch das KBG versichert und finanziell abgesichert ist, oder?
Also ein Teufelskreis... 😬