Hallo
Ich bin jetzt in der 18. Woche schwanger, seit knapp 3 Wochen im Krankenstand, weil die Belastung aus psychischen Gründen bzw Psychischen Vorerkrankungen (Depressionen durch Arbeit) nicht tragbar sind für mich. Habe auch schon einen Befund von meinem Psychologen bekommen. Weil es einfach nicht mehr möglich ist, in diesem Betrieb zu arbeiten, ohne das ich nach der Arbeit fix und fertig mit den Nerven nach Hause komme und jeden Tag starke Bauchschmerzen habe durch die Aufregung.
Mitlerweile ist meine Chefin soweit, das sie meinte sobald der Krankenstand auslaufen würde und ich nicht in Frühkarenz sein sollte, sie mit meinen GANZEN Urlaub eintragen wird. Und sie mich auf gut deutsch gesagt nicht mehr in der Firma haben möchte.
Hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht ob bzw wie lange es dauert, bis man die Frühkarenz bekommt?
Liebe Grüße
Lisa
Kommentare
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also wenn die Situation so schlimm ist und du dich deshalb sogar bereits in einer Psychotherapie befindest, dann lass dich von deinem Therapeuten beraten bzgl. Freistellung. In so einem Fall musst du dich nämlich gemeinsam mit deinem Therapeuten an den zuständigen Amtsarzt wenden. Der wiederum wird in einem ausführlichen Gespräch mit euch dann feststellen /abwägen ob und wann eine vorzeitige Freistellung (vorz. Mutterschutz) möglich ist.
Zwecks Urlaub konsumieren kenn ich mich rechtlich nicht so gut aus, aber es kann gut sein dass deine Chefin das vor Antritt des Mutterschutz machen darf. Da kannst du dich aber von der AK super beraten lassen!
Ich wünsch dir alles gute und dass sich die Dinge rundum gut lösen lassen!
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Ein Arbeitgeber darf Urlaub bestimmen, aber ich glaub nicht mehr als 2 Wochen - erkundige dich ja bei der AK, am besten gleich morgen.
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Aber Urlaub ist immer eine Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher darf dieser nicht einseitig beschlossen werden - außer aus wichtigen betrieblichen Gründen, diese liegen hier aber anscheinend nicht vor. Und Urlaub muss auch nicht vor dem Mutterschutz verbraucht werden. Dieser bleibt einfach bis nach der Karenz stehen. Deine Chefin kann dich auch freistellen - muss dann aber weiter deinen Lohn bezahlen, vielleicht ist ihr das lieber, wenn sie dich schon nicht mehr sehen will.
Es ist natürlich eine bodenlose Frechheit das deine Chefin solche Sachen sagt und das auch noch als Frau! Ich drücke dir die Daumen, dass du da nicht mehr hin musst und die restliche SS genießen kannst. 🍀
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Wenn du einen vorzeitigen Mutterschutz (ab Ende der 15. Schwangerschaftswoche möglich) "anstrebst" , muss dir dein Therapeut ein Atest ausstellen und dies dem Amtsarzt zukommen lassen.
Der Amtsarzt wird dich dann vorladen und in einem Gespräch feststellen ob Gründe für den vorzeitigen Mutterschutz gegeben sind. (:
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@Lisa94 Dein Psychotherapeut soll dir eine "Empfehlung zum vorzeitigen Mutterschutz" ausstellen. Damit gehst du zum Amtsarzt. Sollte das nicht funktionieren, weil der Amtsarzt ablehnt, hast du mehrere Möglichkeiten. 1. Schalte das Arbeitsinspektorat ein. Die inspizieren den Arbeitsplatz, reden sowohl mit dir wie auch mit deiner Chefin und sollten die umstände wirklich extrem schlimm sein, kann das Arbeitsinspektorat auch eine Freistellung "erzwingen". 2. wegen Urlaub: das ist schön das deine Chefin deinen ganzen urlaub aufbrauchen will, aber entscheidungsgewalt hat sie nur über 2 wochen. Also sobald da irgendwas kommt ab zur Arbeiterkammer.
Möglichkeit 3: da du dich sowieso in psychotherapeutischer behandlung befindest und wenn du NICHT das eaKGB beanspruchen möchtest, kannst du auch immer wieder krankenstand gehen bzw. bleiben.
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Natürlich MUSS der Amtsarzt das GA eines FA für Psychiatrie/Neurologie nicht anerkennen. Jedenfalls aber muss es sich um ein ärztliches GA und keine Empfehlung eines Psychotherapeuten o.Ä. handeln.
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Und das die Firma über 2 Wochen deines Urlaubs bestimmen kann stimmt nicht, außer es steht im Vertrag (z.B. Betriebsurlaub) oder ist betrieblich notwendig - was hier nicht der Fall ist. Genauso wenig darf der Mirltabeiter nicht einseitig bestimmen wann er Urlaub machen möchte (Ausnahme z.B. Pflegeurlaub)
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Urlaubsverbrauch.html
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