Hallo!
ich habe gerade eben erst erfahren das ich schwanger bin (Woche 5).
jetzt ist es so das ich mit meinem Arbeitgeber bereits Anfang des Jahres vereinbart habe das wir Ende Juli das Dienstverhältnis einvernehmlich auslösen. Ich ziehe nämlich zu meinem Freund.
Das heißt ich bin dann arbeitslos - jetzt weiß ich nicht wie es mit dem Arbeitslosengeld bzw. Karrenz aussieht. es ist leider unmöglich irgendjemand bei der Arbeiterkammer oder AMS zu erreichen.
Vielleicht hat jemand von euch so eine ähnliche Situation erlebt und kann mir ihre Erfahrung mitteilen!
Ich mache mir im Moment wirklich Sorgen da ich nicht weiß wie es in Österreich als arbeitslose Schwangere läuft.
Das macht mir wirklich Kopfzerbrechen :-(
Danke im Voraus für eure Antworten!
Kommentare
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Dem AMS mitteilen dass du schwanger bist! Gestrichen wird dir nichts, solange du dich an die Betreuungsvereinbarung haltest. Muki Pass oder Bestätigung vom Arzt reicht aus. Verschweigst du Ihnen das du schwanger bist könnte es Folgen haben. Du bist nämlich verpflichtet Ihnen alles mitzuteilen sprich Hochzeit Schwanger etc.
Ich bewerbe mich trotzdem weiterhin selber obwohl ich keine Stellen zugeschickt bekomme vom AMS.
Du kannst dir übers FinanzOnline ein eAms Konto erstellen. und kannst von zuhause aus deinen Antrag auf ALG stellen.
Alles liebe dir und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
LG
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das heißt ich werde mich umgehend ummelden (ist ja dann ein anderes Bundesland) und dort schon mal dem AMS melden das ich ab Ende August arbeitslos sein werde sowie das ich schwanger bin.
Jetzt bin ich eindeutig ein bisschen beruhtiger
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ich habe noch ein bisschen nachgelesen - das Enddatum einer einvernehmliche Auflösung wird bis zum Mutterschutz aufgeschoben glaube ich, ich müsste bis dorthin halt normal arbeiten. Jedoch kann dann natürlich der Arbeitsgeber verlangen das ich meiner Tätigkeit in der Firma nachgehe - was aufgrund des Umzugs ja nicht mehr möglich sein wird (ich habe keine Wohnung mehr ect.)
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Vielleicht ist es auch möglich, dass dein Vertrag dann ein paar Tage über den Geburtstermin geht, dann hättest du nämlich auch Anspruch aufs einkommensabhängige KBG (du musst nur am Tag der Geburt noch beim AG beschäftigt sein). Dein AG muss ja die Mutterschutz-Zeit nicht zahlen, das bekommst du ja eh von der Krankenkasse, also sollte sich für den AG kein Nachteil ergeben.
Eine Freundin war mal in einer ähnlichen Situation und konnte eine gute Lösung mit ihrem AG finden, sodass sie noch bis kurz nach dem Geburtstermin angestellt war und dann normal das eaKBG bekam.
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Wie lästig das AMS mit Bewerbungen und Terminen ist, obliegt dem Betreuer.
Nach dem KBG muss sie eh schauen wie sie tut. Und ob der AG zustimmt, die Auflösung nach hinten zwecks eakbg zu schieben, ist auch mehr Goodwill, wenn sie nicht streiten will. 🤷🏼♀️
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danke für deine Antwort
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Juju08 wie ist es denn nun bei dir gelaufen, gibt es schon Neuigkeiten zwecks Arbeitslosengeld?
Kurz zu mir: ich bin in der 10ssw und mein Arbeitgeber stellt sich dermaßen quer, mich in Zeiten von Covid19 freizustellen oder mir eine andere Arbeit zuzuteilen, wo ich nicht in der Kinderbetreuung tätig wäre (Absolut keine Schutzmaßnahmen für Schwangere). Von der AK gibt es auch nur die "Forderung" Schwangere in Zeiten von Corona besser zu schützen aber eben kein Gesetz. Mein Frauenarzt möchte mich natürlich "kerngesund" und wegen Angst vor Covid19 auch nicht freistellen, wodurch ich in einer echt verzwickten Lage bin (da mir keiner garantieren kann, dass meinem Kind durch Covid19 nichts passiert).
Bei der AK habe ich mich schon informiert, mein Arbeitgeber lenkt nicht ein, er versteht die Angst nicht und er hat auch keine andere Tätigkeit für mich. Eine Möglichkeit wäre noch den Arbeitsinspektor ins Boot zu holen, wobei mir da die AK auch keine großen Hoffnungen gemacht hat, weil ich kann ja Maske aufsetzen und 1m Abstand halten (funktioniert sicher super alleine mit 25 Kindern..)
Meine letzte Lösung wäre eben die einvernehmliche Kündigung (mein Arbeitgeber weiß bereits von der SS), ich arbeite dort seit 4 Jahren, also Anspruch habe ich grundsätzlich auf Arbeitslosengeld und es ginge sich auch aus, dass ich direkt in den MuSchu gehe.
Aber ich glaube eben NICHT, WENN ich einvernehmlich in der SS kündige, dass ich Arbeitslosengeld bekomme, oder? Weil ich müsste dem AMS ja sagen, dass ich schwanger einv. gekündigt habe.. Kann mir da wer weiterhelfen?
Danke im Voraus
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Kein ALG gibt's wenn du einseitig kündigst. Da wärst du dann ein paar Wochen beim ams gesperrt, ich weiß nicht wie lange.
Ist natürlich sehr mühsam, unangenehm und anstrengend - aber mit ffp2 Maske arbeiten kommt für dich nicht in Frage?
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Ich darf leider nicht mit solchen Masken arbeiten. Ich dürfte lediglich mit einer "normalen" Maske arbeiten, selbst dann müsste ich jede stunde Pause machen, was ich aber bei 25 Kindern alleine nicht kann... ab gesehen davon ist die normale Maske dann eher ein schutz für die Kinder und nicht für mich
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Ich würde definitiv nicht meinen Job hergeben sondern versuchen eine andere Lösung zu finden, zB teilweise mit Krankenstand überbrücken etc...
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Da fände ich eine einvernehmliche Lösung fairer für alle..
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@kate123 ja bei Kinder unter 3 Jahren wird man sofort freigestellt, bei kindern von 3-6 wird man durch Corona freigestellt bzw. Woanders eingesetzt und bei Kindern ab 6 jahren kann man ja locker 1m mindestabstand einhalten, also kein Problem für Schwangere in Coronazeiten
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@lisanova Nachteil für dich ist die einvernehmliche Auflösung auf alle Fälle. Blöd, dass du da gerade in so einen grenzfall hineinfällst... Gäbe es eine Alternative Beschäftigung bei deinem AG und er will das nur nicht, oder hat er gar keine Möglichkeit? Auch wenn du nicht viel chance hast, probiers trotzdem mit dem arbeitsinspektorat. Wenn du so oder so dort weg willst, wäre es wahrscheinlich auch nicht so tragisch, wenn du dich damit beim Chef unbeliebt machst.
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einkommensabhängiges KBG kommt für mich nicht in Frage, verdiene zu wenig, dass es sich für 2,5 Jahre Karenz ausgehen würde
Aber welche Nachteile hätte das genau für mich, die Einvernehmliche?
Außer natürlich ich bekäme kein ALG aufgrund von der einvernehmlichen in der SS...
Aber sollte das nicht stimmen, angenommen ich bekäme ganz normal ALG (ca. 660-750€ in meinem Fall) und gehe geringfügig dazuverdienen (8-10stunden, bis 460€) habe ich mehr geld, als wenn ich für 25 stunden weiter unter diesen Bedingungen arbeite Das bekäme ich dann 4 Monate lang, und dann bekomme ich 180% Wochengeld (MuSchu) vom ALG, also zb. 660x1,8= 1188€, immernoch mehr als ich jetzt bekomme und bekommen würde, wenn sich das Wochengeld aus meinem Lohn berechnen würde weniger Stress hätte auch auf alle Fälle in der SS
Der einzige Knackpunkt wäre dann, ob mich Schwanger jemand geringfügig für 4 Monate Anstellt..
Bleibt noch die Frage ob das alles so funktioniert wie ich mir das vorstelle, aber da muss ich wohl genauer bei der AK nachfragen (wobei mir das ur peinlich ist zwecks einvernehmlich Auflösen in der SS)
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Das weiß ich, aber das bringt mir leider nichts in meinem job...
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Ich würde niemals bei Uneinigkeit mit dem Chef einvernehmlich das Dienstverhältnis auflösen, schon gar nicht schwanger! Du weißt nicht wie es nach der Karenz ausschaut und verlierst deinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und dein Recht auf Elternteilzeit inkl Kündigungsschutz.
Habt ihr einen Betriebsrat?
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Nein leider, ist bei kindergartenkindern so (3-6Jahre). Ich bin bei Volksschulkindern ab 6 Jahre also vmtl genau eine Grauzone
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Bin ich jetzt eh aber das wollte ich vermeiden das zieht sich alles so lange und macht mir schon so Bauchweh..