Für mich ist das Thema neu, von euch stecken aber, glaube ich, manche bereits gut in der Materie drinnen.
Zu meiner Situation: Ich bin nicht fest angestellt, sondern Freie Dienstnehmerin. Mein Einkommen liegt über der Geringfügigkeitsgrenze. Ich sollte also Anspruch auf Wochengeld haben. Dazu, wie die Höhe berechnet wird, habe ich Fragen.
1) Die Bemessungsgrundlage ist wohl der durchschnittliche Verdienst letzten 13 Wochen bzw. letzten drei Monate vor dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft.
Wenn mein Mutterschutz ca. Mitte Februar beginnen würde, welche 3 Monate gelten dann als Bemessungsgrundlage? Anfang November bis Ende Januar? Oder Mitte November bis Mitte Februar?
2) Wenn ich im Krankenstand wäre und Krankengeld beziehen würde, würde die Zeit im Krankenstand nicht für die Bemessungsgrundlage herangezogen werden, sondern die Zeiträume davor und danach, richtig?
3) Wie sieht es mit Urlaub aus? Bei mir ist es so, dass ich nach Leistungen bezahlt werde. Wenn ich urlaubsbedingt nicht arbeite, habe ich während dieser Zeit kein Einkommen. Würden Urlaubszeiten für die Bemessungsgrundlage herangezogen werden - oder ähnlich wie der Krankenstand nicht? Dazu habe ich bei meinen Recherchen noch keine Informationen gefunden...
An sich hatte ich dieses Jahr erst eine Woche Urlaub und ich würde gerne vor der Geburt nochmal Urlaub nehmen. Falls sich das deutlich negativ auf das Wochengeld und einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld auswirken sollte, müsste ich aber nochmal genauer darüber nachdenken. Wobei wegen der Zuverdienstgrenzen noch gar nicht gesichert ist, ob ich die einkommensabhängige oder pauschale Variante wählen werde.
4) Laut Infos von der Seite der Gebiestkrankenkasse geben Freie Dienstnehmer nicht das Netto-Einkommen an, sondern den Bruttoarbeitsverdienst. Die Umrechnung auf ein Nettoeinkommen erfolgt durch den Krankenversicherungsträger. Die für mich spannende Frage ist - wie wird das umgerechnet?
5) Zur Höhe des eaKGB schreibt die Gesundheitskasse "Es beträgt 80 % der Letzteinkünfte, mindestens EUR 33,88 und maximal EUR 66,00 täglich. Berechnungsgrundlagen sind das Wochengeld bzw. die Einkünfte im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes." Wie genau wird das berechnet? Und wie wird entschieden, was die Berechnungsgrundlage ist - das Wochengeld (Einkünfte der 3 Monate vor Mutterschutz) oder die Einkünfte aus dem letzten Kalenderjahr?
Wie habt ihr die benötigten Informationen gefunden? Gibt es gute Stellen, an denen man sich beraten lassen kann? Als Freie Dienstnehmerin bin ich bei der Arbeiterkammer vermutlich nicht ganz richtig aufgehoben?
Kommentare
5,362
Und bei normalen DN zählen die 3 letzten ganzen Monate, also in deinem Fall bis Jänner.