DGKS- Schülerin, 19 Jahre, im 2. Abj. ist schwanger!!

bearbeitet 9. 10. 2012, 21:17 in Karenz & Rechtliches
Hallo!!

Ich habe mich hier angemeldet um meiner Freundin helfen zu können. Wir besuchen gemeinsam eine Krankenpflegeschule und haben gerade das 2. Abj. begonnen.
Hier das Problem:

Sie ist in der 8. Woche schwanger und unser Direktor behauptet sie darf NICHT in Karenz gehen, bzw wenn sie ein Jahr zu Hause bleiben würde, würde sie KEIN Karenzgeld ( Karenzgeld sowiso keines) und auch zu dieser Zeit KEINEN Versicherungsschutz bekommen.

Kennt sich jemand damit aus?? Bitte um Hilfe!!!

Lg. Christiane

Kommentare

  • also kinderbetreuunggeld und familienbeihilfe bekommt sie auf alle fälle wie das dann mit der ausbildung und dem "arbeitsrechtlichen" bedingungen bei ihr ausschaut weiß ich nicht... nur kinderbetreuungsgeld (karenzgeld) bekommt sie schon..
    versicherungschutz: wie ist sie momentan versichert ihr seid doch schüler oder? wahrscheinlich bei den eltern oder?
  • vielen dank für die schnell antwort :)
    wird sind zwar schüler aber selbst versichert, weil wir in der ausbildung praktikas im KH machen.
  • ich würde einfach mal termin machen bei der Krankenkasse und bei der AK und vor allem eine Mutter-Kind Beratung aufsuchen. die geben dir sehr viele infos. aus welchem bundesland kommt sie? es gibt dann jeweils von bundesland zu bundesland die unterschiedlichsten förderungen etc
  • bitte weiter berichten würde mich interessieren wie es ausgeht!! :)

    aber gleich mal zur GKk und AK wie schon oben geschrieben !! :D
  • ja sie soll sich doch anmelden wir beißen nicht :D
  • Ich bin auch während meiner Schulzeit (hak) schwanger geworden!habe wie schon erwähnt FamilienBeihilfe und KinderbetreuungsGeld erhalten! Sie kann sich dann noch erkundigen ob sie dann noch einen Zuschuss erhält!ich wünsch ihr viel Glück und hoffe sie zieht die Ausbildung durch!ist sicher nicht einfach meine Tochter war 2als ich mit der dgks Ausbildung angefangen habe!

    Glg
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 10. 10. 2012, 09:30
    Ab 2002 (! - vor bekamen Schülerinnen keine Karenz und kein Geld) bekommen auch Schülerinnnen, ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld (in der Zeit und in der Höhe der gewählten Variante - bis zu 30 Monate (wenn alleine Bezug)) und sind damit kranken- und pensionsversichert - und das Kind ist krankenversichert.

    Früher gab es keine automatische Krankenversicherung, da mußte man oftmals sogar eine Selbstversicherung bei der GKK abschließen (gegen Bezahlung).

    Familienbeihilfe - ab Geburt für das Kind - vom Finanzamt

    Nach der Schutzfrist ist die Fortsetzung der Ausbildung möglich.
  • Weitermachen seiner Ausbildung nach der Schutzfrist - ob das die Schule selbst gerne sieht - ist eine andere Frage
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