Nach Elternkarenz in Bildungskarenz - Wer noch?

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Kommentare

  • Ich hab heute die Info von der AK bekommen:

    „Die Zeiten der Bildungskarenz zählen zu den erforderlichen 3 Jahren für die
    Elternteilzeit.

    Einen Kündigungsschutz gibt es während der Bildungskarenz nicht, Sie können
    diesen jedoch ausverhandeln. Ob der vertragliche Kündigungsschutz
    gerichtlich halten würde, können wir Ihnen jedoch nicht sicher sagen.“
  • @DAJA Find ich immer spannend, wenn man unterschiedliche Antworten erhält 🙈 Was war deine Frage? 😄 Vielleicht liegt es daran? 🤷‍♀️

    Ich habe konkret nachgefragt, ob die Bildungskarenz zu den drei Jahren dazu zählt, die man für die Elternteilzeit braucht, da es sich bei mir genau darum dreht, ich habe nur mit der BK volle 3 Jahre.
  • Es zählt auch die Babykarenz zu diesen 3 Jahren dazu. Wenn man also 1 Jahr Babykarenz und dann 1 Jahr bildungskarenz genommen hat u vorher 1 Jahr im Unternehmen gearbeitet hat, passt das!
    Angie_1984
  • @Babsilein So wurde es mir gesagt und so ist es bei mir ungefähr.
  • Habe letzte Woche meinen Studienerfolgsnachweis dem AMS geschickt. Ich habe 12 ECTS in Wahlfächer mir für mein Studium anerkennen lassen.

    So jetzt will das AMS wissen, ob die Wahlfächer zu einem früheren Zeitpkt. gemacht wurden und erst jetzt anerkennt wurden und ob die Wahlfächer aus einem andern Studium mir für mein jetztiges Studium anerkannt werden.

    Hat diese Erfahrung noch wer anderer gehabt, dass das AMS so nachforscht???

    Wozu bitte dieser ganze Streß, wenn in meinem Studienerfolgsnachweis mehr als ausreichend ECTS Punkte ersichtlich sind!
    :s
  • @angie_1984
    Wegen der 3 jahre habe ich gar nicht gefragt weil das bei mir nicht nötig ist.
    Aber es stimmt dass die karenz zu den 3 Jahren zählen.

    Ich warte noch den jahreswechsel ab bevor ich meinem AG wegen dem Kündigungsverzicht frage
    Weil es jedes jahr zu Änderungen im Recht kommen kann. Auch die Anforderungen vom AMS können sich immer wieder ändern.
    Deshalb empfahl mir der AK Mitarbeiter die Bildungekarenz möglichst kurzfristig zu beantragen.
    Wie gesagt ich werde die Dienste von babypause-verlängern in Anspruch nehmen
    Die kümmern sich angeblich um alles
  • @minx Ich glaube sie werden schon strenger jetzt. Ich hab jetzt ein halbes Jahr Bildungsteilzeit beantragt (bis Ende März) aber mir wurde es nur bis Ende Februar genehmigt.
  • Hallo ihr Lieben, ich hab jetzt schon ein paar Kommentare dazu gelesen aber wollte fragen, ob jemand tatsächlich Erdahrung mit dem Rossi Institut (Babypauseverlängern.at) hat? Mir scheint es ja auch ein bissl so eine schwummrige Sache, die halt quasi das System nutzen. Hat wer Erfahrung damit bzw was hält ihr davon?

    Danke für eure Rückmeldungen
  • Bin ab Jänner bei Rossi institut. Wenn du dir insicher bist würde ich mich einfach mal beraten lassen, und alle offenen Fragen zu stellen
  • Hallo liebe Mitglieder....
    hab auch eine Frage bezüglich BK...
    Also ich habe gelesen dass man nur Bildungskarenz bekommt wenn man eine Weiterbildung macht die etwas mit dem derzeitigen Beruf zu tun hat?
    Stimmt das? Also ich arbeite im Büro (Einkauf) würde aber gerne etwas auf der Vitalakademie oder bei Laudius machen.....(Ernährung, Kosmetik)
    Möchte mich beruflich sowieso verändern....
    LG und danke
  • @Marli11 Nein, der Kurs muss nichts mit dem Beruf zu tun haben. Bei Laudius gibt es sogar eine Liste, auf der die Kurse angeführt sind, die vom AMS abgesegnet sind. Ich habe die Kurse "Umgang mit Kindern" und "Wirtschaftsenglisch" über Laudius gemacht und bin sehr begeistert.
    Marli11
  • @loewinundlamm danke die Liste hab ich gefunden :)
    Bei meinen Kursen die mich interessieren steht : Lehrgänge müssen erst nach Einzelfallprüfung vom AMS genehmigt werden :#
  • Hallo, ich wollte mal nachfragen weil ich gelesen hab, dass es hier Mamis gibt die über laudius Kurse besucht haben und in bildungskarenz sind. Ich hätte ein paar Fragen, vielleicht hat jemand Lust mir zu helfen 🙂☺️ich würde mich freuen. LG
  • Wie lange musstet ihr auf den Bescheid warten?
    Habe heute früh (= 21 Tage vorher) den Antrag online gestellt und nur die Bestätigung über den Erhalt bekommen.
  • @DAJA Wo hast du die Vorlage zum Kündigungsverzicht auf der AK Seite gefunden? Ich finde dazu leider nichts :(
  • @sunshine93
    Ich hab sie noch nicht gesehen. Eine Freundin von mir hat sie. (Weiss nicht ob sie online ist oder man ihr den brief nicht angesagt haben als sie angerufen hat)

    Gibt es neue Regelungen für 2021? Werde noch ein paar Wochen warten ob die gesetzliche lage so bleibt und dann nochmal alle infos zusammen suchen

    Ab wann planst du in BK zu gehen?
  • @DAJA Kann dir deine Freundin eventuell ein Foto davon schicken, dass du weitersxhicken könntest wie die genaue Formulierung ist?

    Ich überlege 2 Monate im Sommer während mein Mann in Karenz wäre zu nehmen und dann nochmal 10 Monate ab November 21.
    Muss ich aber auch noch mit meinem Chef besprechen...
  • @sunshine93
    Ich frag sie mal

    Kann man die teilen?

  • @DAJA Super danke :)

    Ja maximal 1 jahr innerhalb von 4 jahren und ein Teil muss 2 Monate dauern!
  • Angeblich wird das jetzt anders berechnet ab 1.1.

    Ich bin seit 30.12. in Bildungskarenz für 1 Jahr und es wurde von Gehalt vor dem eaKBG berechnet.
  • @mydreamcametrue

    Hast du den Kündigungsschutz von deiner firma?

    Weisst du was anders ist? Gehalt vor eakgb wäre super
  • Weiß jemand, wie das mit der Steuer berechnet wird, wenn ich vom Jahr die ersten 4 Monate Weiterbildungsgeld bekomm und dann 8 Monate mein normales Teilzeitgehalt?
    Muss ich da wahrscheinlich was nachzahlen?

    Ich bin jetzt übrigens das 9. Monat in BK mit Kursen von Laudius, falls jemand aktuell was wissen will.
  • bearbeitet 3. 01. 2021, 19:06
    DAJA schrieb: »
    @mydreamcametrue

    Hast du den Kündigungsschutz von deiner firma?

    Weisst du was anders ist? Gehalt vor eakgb wäre super

    Nein hab ich nicht... 1. bin ich sicher, dass meine Firma mich wieder will 2. ist man 1 Monate nach Elternkarenz und 4 Monate vor Elternteilzeit geschützt und 3. bin ich hoffentlich bald wieder schwanger und hab den Schutz sowieso

    Aber: man hat in der Bildungskarenz einen Motivkündigungsschutz, und ich glaube kaum dass irgendeine große Firma sich vor Gericht mit einer Mutter anlegen möchte. Alleine was man dann über die Presse spielen kann. Mütter loszuwerden ist sowieso schwer. Ich hab keine Angst. Und falls doch etwas sein sollte: ich hab viel Erfahrung und bin vielseitig einsetzbar und wir sind auf mein Einkommen zum Glück nicht angewiesen und haben Reserven. Ich weiß aber, dass das ein Privileg ist.

    Zu den Änderungen: Angeblich wird’s vom Karenzgeld berechnet aber das hab ich nur über ein paar Ecken gehört, also keine Ahnung ob und wann.

    Was ich aber definitiv weiß, ist dass dieses ‚Elternzeit Verlängern‘ (was man oft auf FB sieht) nicht mehr bewilligt wird oder kaum. Das hab ich direkt von meiner AMS Beraterin. Finde ich aber gut, das war nur ein Schlupfloch um das System auszunutzen.

    Ich mach ein online Diplom bei der Competentia Business School und qualifiziere mich dann für noch einen weiteren Bereich.
    Yve_95
  • Vom motivkündigungsschutz hab ich gehört
    Aber wenn eine firma jemanden loswerden will finden sie einen weg
    Dann ist die "schlechte wirtschaftliche Lage " der grund für eine Kündigung.
    Hab ich leider schon öfters gehört 😥

    Und ich bin mir nicht sicher ob mein AG nicht die Situation ausnutzen würde eine fast unkündbare teilzeit mama loszuwerden.
    Deswegen Brauch ich das schreiben sonst würde ich es nicht machen
  • @DAJA das Schreiben ist aber leider wertlos... das hält nicht vor Gericht. Man kann es pro forma machen aber wenn’s hart auf hart kommt wird’s eher nicht halten.
    Ich hatte mir das auch überlegt aber dachte dann ‚lieber keine schlafenden Hunde wecken‘. Sonst wird nur noch wer aufmerksam, dass man ja kündigen könnte.
  • Soweit ich weiß wird das weiterbildubgsgeld wie das arbeitslosengeld berechnet, was man bekommen würde
  • @mydreamcametrue man hat mir gesagt dass man mit dem schreiben vor Gericht zumindest geld fordern kann (bis zu 4 Jahresgehälter) oder eben auf wieder einstellung klagen.


  • DAJA schrieb: »
    @mydreamcametrue man hat mir gesagt dass man mit dem schreiben vor Gericht zumindest geld fordern kann (bis zu 4 Jahresgehälter) oder eben auf wieder einstellung klagen.


    Ja aber weißt du wie lang der Weg dorthin ist?
    Wir hatten bei uns in der Firma so einen Fall (keine Mutter). Das Verfahren läuft seit 4 Jahren, sie hat bis jetzt keinen Cent gesehen und wurde auch noch nicht wieder eingestellt.

    Und es ist halt fraglich ob dir dein AG die Bildungskarenz so bewilligt. Das muss er nicht. Und ich als AG würde so einen Kündigungsverzicht zB nie ausstellen. Entweder mein Mitarbeiter ist unverzichtbar, dann will ich ihn ohnehin behalten, oder nicht. Gerade in Zeiten von Corona kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand so eine Verpflichtung eingeht,

    Aber: ich wünsche dir viel Glück dabei 😊
  • sunshine93 schrieb: »
    Soweit ich weiß wird das weiterbildubgsgeld wie das arbeitslosengeld berechnet, was man bekommen würde

    Korrekt.
    Beim eaKBG würde das vom Gehalt vor der Karenz gerechnet (ca 55%). Und angeblich demnächst dann am eaKBG selbst - was ja dann weniger wäre.
  • Ohne der Einwilligung bleibe ich dann halt ohne geld Zuhause .
    So möchte ich es ihnen auch verkaufen
    Sie haben keinen nachteil wenn sie es genehmigen nur ich einen Vorteil.
    Hab zum Glück einen guten Draht zu meinem Chef.

    Ja schwieriges thema weil es keine eindeutige judikatur gibt und auch bei der AK jeder was anderes sagt.


  • Ja, für den AG ist es wirklich egal.
    Pass nur auf mit der Frist. Du kannst die Elternkarenz nur einmal und 3 Monate vor Ende der ursprünglichen Zeit verlängern.
  • Wenn ihr euren job unbedingt behalten wollt, macht bitte keine Bildungskarenz nach der Babykarenz. Es gibt genug Unternehmen, auch große namhafte in Wien, die die Chance nutzen um eine teilzeit-Mama los zu werden. Den Kündigungsschutz in der Babykarenz gibt es nicht ohne Grund. Wenn ihr das Risiko doch eingeht bitte unbedingt 3 Monate vor Wiedereintritt schriftlich den Antrag auf elternteilzeit hinschicken.
    Auch wenn man plant gleich wieder schwanger zu werden, es kann dann passieren, dass man länger bastelt als gedacht oder wie ich eine Fehlgeburt hat und plötzlich geht sich alles nicht mehr aus mit den fristen.
  • Babsilein schrieb: »
    Wenn ihr euren job unbedingt behalten wollt, macht bitte keine Bildungskarenz nach der Babykarenz. Es gibt genug Unternehmen, auch große namhafte in Wien, die die Chance nutzen um eine teilzeit-Mama los zu werden. Den Kündigungsschutz in der Babykarenz gibt es nicht ohne Grund. Wenn ihr das Risiko doch eingeht bitte unbedingt 3 Monate vor Wiedereintritt schriftlich den Antrag auf elternteilzeit hinschicken.
    Auch wenn man plant gleich wieder schwanger zu werden, es kann dann passieren, dass man länger bastelt als gedacht oder wie ich eine Fehlgeburt hat und plötzlich geht sich alles nicht mehr aus mit den fristen.

    Wurdest du gekündigt?
  • Sie wollten mich kündigen 3 Monate vor Arbeitsbeginn und somit unter Einhaltung der Kündigungsfrist, weil sie nicht wussten wohin mit mir und mit der ausrede corona (aufnahmestop) , aber haben es sich dann doch anders überlegt Nach der ausgesprochenen Kündigung. Keine Ahnung wer sich da für mich eingesetzt hat, aber ich werde es noch rausfinden. 😁 Und ich hätte auch nie gedacht, dass ich für ein arbeitgeber arbeite, der in einer beidseitig vereinbarten Bildungskarenz eine teilteitmama kündigt. Ich hatte einfach nur Glück, dass es dann doch nicht so war.
  • @babsilein tut mir leid zu hören.

    Das hab ich leider schon öfters gehört. Von AG von denen man es nie erwartet hätte.
    Es sind schwierige zeiten und um ehrlich zu sein aus Unternehmersicht kann ich verstehen warum sie tz mamas los werden wollen.
    Ich seh es bei meiner mitarbeiterin. Sie ist öfter als andere Zuhause weil das kind krank ist und wenig bereit mal länger zu bleiben usw.
    Was ich verstehen kann. Dann steht Arbeit nun mal nicht mehr an erster Stelle

    Wird ja bei mir nicht anders sein (denke ich)
  • Hallo, ist jemand bereits nach der BK wieder im Berufsleben? Hat man einen Kündigungsschutz?

    Vor Corona gab es von der AK Wien immer Vorträge bezüglich Wiedereinstieg und Elternteilzeit. Gibts die vielleicht online? Hab dazu nichts auf der AK Homepage gefunden.

    Mit wievielen Stunden seit ihr in euren alten Job zurückgekehrt?
  • Wie ist es eigentlich, wenn man noch KBG bezieht wegen Variante 30 Mo. Kann man trotzdem ohne weiteres Bildungskarenz gehen?
  • @minx unsere Kinder sind ja ca. gleich alt, ich war nur ein halbes Jahr BK und jetzt bin ich 13 Stunden Bildungsteilzeit, mach also noch ein bissl beim Studium weiter. Kündigungsschutz hat man nicht.
    Aber du kannst jetzt schon bald den Elternteilzeitantrag abgeben (3 Monate vor Beginn hat man Kündigungsschutz)
  • @mamima BK geht nur wenn man 1J EAKBG bezieht!
  • NeueMami32NeueMami32

    1,142

    bearbeitet 5. 01. 2021, 08:17
    @Maja_Elena ich glaub nicht, dass es mit der Varante zu tun hat, die man gewählt hat. Soviel ich weiß kann man nur nicht gleichzeitig KBG und Weiterbildungsgeld beziehen. Aber die Arbeiterkammer berät da auch telefonisch!!

    @mamima um Weiterbildungsgeld zu bekommen muss die Bildungskarenz direkt am Tag nach dem letzten KBG bezug beginnen, sonst hat man keinen Anspruch darauf!
  • @mamima @NeueMami32 ich kenn mich mit Konto und BK nicht aus aber prinzipiell kannst du beim Konto ja auch verkürzen, also den Endtag umlegen.
  • Maja_Elena schrieb: »
    @mamima BK geht nur wenn man 1J EAKBG bezieht!

    Stimmt nicht, eine Freundin ist nach 2 Jahren Konto gegangen. Letztes Jahr war das.
  • @itchify danke für die info.
    was ist der unterschied zwischen bildungsteilzeit und elternteilzeit?
    vor und nachteile?
  • @minx auf Elternteilzeit hast du Rechtsanspruch bis zum 6. Geburtstag (wenn die Firma über 20 MA hat und du 3 Jahre dort bist) und du hast Kündigungsschutz. Du kannst dir im Grunde auch die Zeiten aussuchen.
    Bildungsteilzeit muss genehmigt werden, kein Kündigungsschutz, du machst nebenbei eine Ausbildung und bekommst Geld vom AMS. Du darfst aber maximal um 50% reduzieren.
  • An die, die aktuell in BK sind: ist bei euch auch ein „Jahresabschluss“ gemacht worden? Hab den Betrag bis 31.12. erhalten, obwohl die BK noch bis April vereinbart ist und dann 2 Mails gleichzeitig:
    1. Mail: Einstellung von Bezügen mit 31.12.
    2. Mail: Mitteilung zu Leistungsanspruch

    Kenn mich nicht aus und da ist natürlich heut keiner da...
  • Nein, meine hat aber erst 30.12. begonnen.
    Hab die Bezüge getrennt aufgeschlüsselt bekommen: 30.-31.12. und dann 1.1.-29.12.

    Wie ist das bei deinem Bescheid gewesen?

    Würde mal anrufen und fragen. Wie gesagt, angeblich ändert sich per 1.1. etwas, vlt wurden dir die Bezüge eingestellt? Steht im Leistungsanspruch 1.1.-30.4.? Vlt wurde der Tagsatz auch an die Inflation angepasst.
    Mohnblume88
  • @Mohnblume88 ich habs 1:1 wie du. Auch bis April bk vereinbart und dann diese 2 Benachrichtigungen. Hab aber mein Geld ganz normal heute bekommen, deswegen hab ich ma dacht egal, Hauptsache das Geld is da 😅
    Mohnblume88
  • Mohnblume88Mohnblume88

    4,775

    bearbeitet 5. 01. 2021, 20:00
    @mydreamcametrue ja genau, ist auch so getrennt aufgeschlüsselt - beim Leistungsanspruch steht der normale Tagessatz wie zuvor drin. Nur eben zusätzlich diese Mail mit Einstellung der Bezüge.

    @Babsilein hab heut auch was bekommen, aber nur etwa 1/3 von sonst. Kann aber auch daran liegen, dass mein neuer Kurs erst am 15.1. beginnt und der noch nicht dort gemeldet ist.
    Gut, dann ist das wahrscheinlich eh gängige Art u Weise.

    Danke euch!
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