Liebes Forum!
Ich bekomme derzeit bis Anfang Februar 2021 das einkommensabhängige KBG. Ende April 2021 würde ich wieder Teilzeit zu arbeiten beginnen. Nun meine Frage, ich bin nirgends fündig geworden, wenn ich gleich zu Hause bleibe, würde dann das erneute einkommensabhängige KBG vom derzeitigen KBG berechnet oder könnte ich dann dieses Modell gar nicht wählen?
Mir geht es darum, dass ich derzeit den Höchstsatz von 66 Euro am Tag beziehe und mit einer zwischenzeitlichen Teilzzeittätigkeit würde ich ja dann schlechter bei der Berechnung aussteigen, als wenn ich gleich zu Hause bleibe und das KBG vom jetzigen Geld berechnet wird.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen?
Vielen Dank! Glg Ninifi
Kommentare
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Ich hab jetzt auch Teilzeit gearbeitet, steige aber mit dem EaKBG trotzdem besser aus als mit der pauschalen Variante; auch wenn’s jetzt nicht so viel um ist.
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Weißt du zufällig wie lange man arbeiten gehen muss ??
Ich hör so viele unterschiedliche Meinungen. Manche sagen 6 Monate, manche sagen 3 Monate
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Hier der genaue link dazu.
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3 Monate werden zur Berechnung fürs Wochengeld und dann eaKBG genommen.
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Es verwechseln leider so viele - sagt der nette Ak Mitarbeiter 🙃.
Auch ich habe es verwechselt !!
182 Tage ( 6 Monate) müssen im angestellten Verhältnissen vor dem Mutterschutz gearbeitet haben - dann hat man Anspruch auf das GAKG.
Das ist das eine .
Das zweite :
3 Monate rechnet die GEsundheitskassa zurück um dann die wochengeld „Höhe“ zu errechnen .
Das heißt 3 Monate musst du gearbeitet haben bevor du in Mutterschutz gehst um das Gehalts Abhängige zu bekommen ansonsten .. musst du das andere nehmen .
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Dein Beispiel mit Bildungskarenz geht aber nicht, weil man ja in dem Zeitraum kein Weiterbildungsgeld beziehen darf.
Wenn ich 2,5 Jahre daheim bin also 2 Jahre gesetzlich und ein halbes Jahr unbezahlter Urlaub ist das Angestelltenverhältnis aufrecht und wenn ich danach wieder 3 Monate arbeite müsste auch das EaKBG gehen...
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Schande über mein Haupt, ich hab mich tatsächlich verlesen, sorry!! Stimmt eh wie dus geschrieben hast
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Bei mir ist es nämlich genau so und hab mehrmals mit der AK und der ÖGK telefoniert und geschrieben.
Ich hab im Oktober wieder angefangen zu arbeiten (in Vollzeit - mein Partner ist zwei Monate in Karenz). Ich werde in Frühkarenz geschickt aufgrund der Zwillingsschwangerschaft ab Jänner und bekomme gleich viel wie beim ersten Kind (auch wenn es zwei sind...).