Kann mein Partner mir das Kindwegnehmen?

Lisa94Lisa94

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bearbeitet 4. 10. 2020, 07:10 in Karenz & Rechtliches
Hallo und Guten Morgen :)
Ich bin 26 um in der 22. Woche schwanger, mein Freund und ich freuen uns schon sehr auf unsere kleine Prinzessin.
Da wir uns in letzter Zeit oft gestritten haben( aktuell läuft halbwegs gut, sa er ja nie fehler macht), und er bezüglich des Kindes immer wieder nebenbei erwähnt hatte, in die Richtung, das wenns auseinandergehen würde, das Kind zu ihm kommen würde.
Er hat aktuell eine kleine Gassionäre etwa 1h15min von mir entfernt, leider arbeitssuchend, leider noch keine Lehre abgeschlossen und muss noch nen Kredit zurückzahlen.
Ich bekomme nächste Jahr meine Wohnung, habe Ersparnisse, bekomme einen Bausparvertrag ausbezahlt, bin mit 4 Rädern unterwegs.
Hatte allerdings vor Jahren paychisch durch viel zu viel Stress auf der Arbeit Probleme. Bin aber mitlerweile schon lange davon los. Mir geht diesbezüglich wirklich super.
Nun meine Frage, da wir nicht verheiratet sind, wie läuft es den generel nach der Geburt ab? Wer bekommt das Sorgerecht bzw das alleinige Sorgerecht? Und was mich so interessieren würde, welchen Nachnamen bekommt das Kind rechtlich gesehen?
Ich habe wahnsinnige Angst, das er mir fals es mal auseinander gehen könnte, mir das Kind wegnehmen könnte 😥🙈

Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße

Lisa

Kommentare

  • An sich hast du als Mutter das alleinige Sorgerecht, wenn ihr nicht verheiratet seid. Baby bekommt auch den Namen der Mutter nach der Geburt.
    Wenn man dann zum Standesamt geht ein paar Tage nach der Geburt, kann man dort direkt das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren. Ebenso kann die Mutter auch dem Kind den Familiennamen des Vaters geben lassen. An sich entscheidet das aber die Mutter. Stimmt die Mutter dem nicht zu, muss der Vater zum Gerichr und dort das Sorgerecht beantragen.
    Aja... Gemeinsame Sorgerecht geht auch nur dann, wenn der Vater auch die Vaterschaft anerkennt beim Standesamt.

    Wir sind zB nicht verheiratet, haben das gemeinsame Sorgerecht und die Jungs haben den Familiennamen des Vaters.
    Lisa94Rosemary
  • SorakisuSorakisu

    2,323

    bearbeitet 4. 10. 2020, 07:25
    Wenn ihr nicht verheiratet seid bekommst Du das alleinige Sorgerecht und müsstest beim zuständigen Standesamt eine Unterschrift leisten, damit ihr das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Wenn er die Vaterschaft anerkennt hat das Kind Anrecht auf beide Nachnamen, daher könnt ihr einen Nachnamen auswählen.
    Wenn Du so eine Angst hast solltest Du vielleicht überlegen ihn jetzt schon zu einer Vaterschaftsanerkennung zu überreden. Als Grund könntest Du einen möglichen zweiten Lockdown angeben, mein Kind ist während des ersten Lockdowns auf die Welt gekommen und hatte deshalb 2 Monate keinen Vater auf der Geburtsurkunde stehen, weil eine Vaterschaftsanerkennung nicht möglich war während des Lockdowns.
    So hast Du nach der Geburt die Möglichkeit alle Behördengänge alleine zu machen und er kann Dich am Amt nicht unter Druck setzen.
    Lisa94
  • SanJuSanJu

    208

    bearbeitet 4. 10. 2020, 07:24
    Dein Baby erhält bei der Geburt automatisch deinen Nachnamen, möchtest du diesen ändern, geht das nur standesamtlich. Bei der Geburt hast auch nur du, wenn ihr nicht verheiratet seid, das alleinige Sorgerecht. Auch dieses kann nach der Geburt am Standesamt auf beidseitiges Sorgerecht umgeändert werden und der Vater die Vaterschaft anerkennen. Somit mach dir keine Sorgen, in erster Linie hat das Gesetz dafür gesorgt, dass ein Baby seine Mama hat.
    Der Vater müsste im Falle alles gerichtlich einfordern.
    Lisa94
  • AurynAuryn

    7,234

    bearbeitet 4. 10. 2020, 07:45
    @Lisa94 das klingt irgendwie nicht sehr entspannt bri fir.. ich drücke dir erst mal die Daumen dass es sich bei euch auf Dauer einränkt!

    Die Obsorge bekommst bei Geburt du.. auch deinen Nachnamen bekommt das Kind

    für eine gemeinsame Obsorge muss er die Vaterschaft anerkennen und dann noch nen Wisch unterschreiben
    wegnehmen geht nicht so einfavh.. da gibt es schon genug Behörde die da was zum mitreden haben.. in erster Linie wird in Österreich geschaut dass das Kind bei der Mutter bleibt (in andren Fällen zum Leidwesen der Väter)

    hoffe, das konnte dich jetzt etwas beruhigen! 🌻
  • Öse = Österreich und hehe.. viele gleichzeitige Antworten ;) Kopf hoch Lisa!
  • bei uns is wie bei @vroni7

    aber ganz ehrlich... ich würd sehr an einem Menschen und dessen Charakter zweifeln wenn er seiner Partnerin mit so etwas droht, sorry aber ein Kind als Druckmittel nehmen oder im Streitfall dem anderen ein „auszuwischen“ indem man ihm dann das Kind wegnimmt und Kontakt verwehrt is unter aller Sau!! (egal ob das die Mutter oder der Vater macht, über Kinder Streit auszutragen is einfach falsch und schrecklich)

    aber keine Sorge, so einfach is das nicht, und finanziell dürft er ja auch ned wirklich besser dastehen als du, also ich wüsste nicht warum er das alleinige Sorgerecht bekommen können sollte, lass dir keinen Scheiß einreden

    KaffeelöffelriczwölfinRosemaryLisa94
  • Sorry wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, die wichtigen Dinge wie alleiniges Sorgerecht und Nachname wurden ja schon geklärt.

    Aber warum bekommt man mit so jemand ein Kind?
    riczRosemaryLisa94suse
  • HoppalaHoppala

    1,053

    bearbeitet 4. 10. 2020, 07:42
    @MamaLama frag ich mich auch, klar redet man in einer Beziehung mal über so etwas wie das eig im Falle einer Trennung is, aber da redet man wie eben Partner miteinander reden sollten, nämlich wertschätzend und nett und nicht drohend

    aber der schwangeren Freundin drohen bei der Trennung das Kind mitzunehmen is echt heftig ...
    RosemaryMamaLama
  • Also mit so einem würde ich nicht zusammen sein wollen, lass mich ja nicht bei jeden Streit mit sowas drohen.
    Er soll seinen Hintern hoch nehmen und sich a Arbeit suchen, er wird Vater und soll seinem Kind was bieten können.
    Und mit dem wegnehmen hat er nicht wirklich eine Chance, auch wenn du psychische Problem hättest, bekommst vorher noch eine Hilfe gestellt, bevor da irgendwas passiert.
    Ich würde da gar nicht viel herum tun; dein Nachname und falls ihr mal heiraten solltest kann man ihn eh umschreiben...
    Lisa94MamaLamasuse
  • Bist du dir sicher das du in so einer Beziehung leben willst wenn du dir solche Fragen stellen musst? Ich würde das alles nochmal überdenken, denn diese indirekten Drohungen deines Freundes gehen gar nicht.
    MamaLamaRosemarysuse
  • MamaLama schrieb: »
    Sorry wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, die wichtigen Dinge wie alleiniges Sorgerecht und Nachname wurden ja schon geklärt.

    Aber warum bekommt man mit so jemand ein Kind?

    Weil er vorher ein ganz andere Mensch war als jetzt leider
    claudia_e_1980
  • Meinst du mit den 4 Rädern, auf denen du unterwegs bist, eh ein Auto oder einen Rollstuhl? Bist du in irgendeiner Weise von deinem Partner abhängig?

    Mich inhaltlich an die Posts der vor mit antwortenden UserInnen anschließend, kann ich dir auch nur raten, dich nicht überrumpeln zu lassen und dir deinen Fahrplan, wie du das geregelt haben möchtest, schon vorab zurechtzulegen und durchzuziehen.

    Darüber hinaus kannst du dich auch beim Jugendamt beraten lassen.

    Es ist bei mir schon einige Zeit her, aber ich habe zB. nach der Geburt meines Sohnes als sehr junge ledige Frau auch sofort die Einladung vom Amt bekommen (und der Kindesvater die Vorladung) zur Festsetzung der Alimente - und das obwohl ich mit dem Kindesvater in einer aufrechten Beziehung war. Bei anderen ähnlich gelagerten Fällen war das aber nicht so. Aber vielleicht kann man das ja auch bei Bedarf im Vorfeld selbst anregen...


    Bei den aktuellen Ungereimtheiten und Unklarheiten würde ich mich an deiner Stelle in alle Richtungen abzusichern versuchen, besonders bei derartigen Drohungen/Ankündigungen seinerseits...
  • Da würde ich auch im Vorfeld schon Schritte setzen, dass er es gar nicht erst versuchen braucht. Wer so etwas droht, versucht es im Zweifelsfall auch tatsächlich. Das sind dann gewöhnlich die Kandidaten, die Lügen über die Mutter verbreiten, nicht zahlen und sie anderweitig schikanieren. Sowas geht gar nicht, du solltest von Anfang an das Jugendamt involvieren, damit sie zumindest informiert sind über die Gegebenheiten. Ansonsten die gemeinsame Obsorge NICHT unterschreiben und dem Kind deinen Namen geben. Und überlege dir gut, ob du eine Beziehung fortführen willst.
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