Wann Anspruch auf das einkommensabhängige KBG?

Katja25Katja25

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bearbeitet 3. 11. 2020, 14:33 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen! Hätte eine Frage bzgl. einkommensabh. KBG und hoffe, dass mir hier jemand eine Info geben kann. Ich hatte einen befristeten Vertrag, der aber wegen der Schwangerschaft bis zur Mutterschutz gehemmt wurde. Ich war also von 08.01.2020 bis zum 06.10.2020 bei einer Firma beschäftigt und seit 07.10.2020 bin ich im Mutterschutz und erhalte das Wochengeld. Ich habe aber kein laufendes DV mehr, also nach der Karenz muss ich mir dann einen neuen Job suchen. Meine Frage lautet: Werde ich nach der Geburt einen Anspruch auf das einkommensabh. KBG haben oder nicht? Kennt sich hier jemand von euch aus? Bei der ÖGK wurde mir gesagt...ja, weil ich vor der Geburt mindestens 182 Tage gearbeitet habe. Bei der AK wurde mir gesagt...nein, weil ich neben den 182 Tagen noch zusätzlich ein laufendes DV haben muss, wohin ich dann nach der Karenz zurückkehren kann. Ich wollte dann bei der ÖGK nochmal nachfragen, aber ich komme nicht dran, ich habe dann auch einen Rückruf gewünscht aber keiner hat mich zurückgerufen, inzwischen hab ich schon 2 Emails geschrieben, aber keiner antwortet mir...:(

Kommentare

  • Also ich finde bzw kenne auch nur die Voraussetzung mit den 182 VOR der Geburt; das danach ist nicht relevant bzw hätte ich das noch nie wo gelesen

    https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/ea-kbg.html

  • Katja25Katja25

    14

    bearbeitet 3. 11. 2020, 15:44
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    Danke für deine Antwort. Ja, diese Webseite habe ich auch schon mal gelesen, aber auf der Webseite der AK steht, dass das Arbwitsverhältnis bei Geburt des Kinder aufrecht sein muss.
    Aber dies steht auf der Webseite der ÖGK nicht, also da bin ich jetzt verwirrt, welche Info jetzt richtig ist
  • Leni220619Leni220619

    2,312

    bearbeitet 3. 11. 2020, 15:29
    @Katja25 soweit ich weiß muss das dienstverhältnis bei Geburt aufrecht sein. Ich werde auch das eakbg beantragen und kann nach der Karenz nicht mehr anfangen. Mein Dienstverhältnis läuft allerdings noch bis nächstes Jahr Oktober. Danach bin ich wahrscheinlich arbeitslos.
  • Leni220619Leni220619

    2,312

    bearbeitet 3. 11. 2020, 15:29
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    Laut der Seite help.gv nur 6 Monate vorher
  • Das mit dem aufrechten Dienstverhältnis stimmt aber die Frage ist ob dein befristeter sich automatisch verlängert hat bis Ende MuSchu oder so? Es zählt nämlich der Tag der Geburt soweit ich weiß
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