okay, aber wenn ich es mir selbst online ausrechnen will steht : "Bitte geben Sie hier die im Vorjahr der Geburt erzielten Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid ein"
- und das ist dann mit oder ohne Zusatzzahlungen ?
hab mir den noch nie angeschaut
Ich habe mal gehört, dass nur die letzten 3 Monate berechnet werden. Stimmt das?
Bekomme in meinem Beruf auch Zuschläge, die ich aufgrund meiner Schwangerschaft jedoch nicht bekomme, da ich zB keine Nachtdienste mehr machen darf. D.h. dass mir bis zum Mutterschutz die Zuschläge fehlen, wenn nur die letzten 3 Monate berechnet werden. Kann mir jmd sagen, ob nun die letzten 3 Monate oder das vergangene Kalenderjahr berechnet werden? Danke schon mal
Das Wochengeld wird aus dem Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Schutzfristbeginn bemessen. In dieser Zeit dürfen schwangere Frauen aber keine Überstunden mehr machen. Dies hat bisher zu Einkommensverlusten beim Wochengeld geführt. Der OGH hat entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte vor Meldung der Schwangerschaft für die Berechnung des Wochengeldes von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind.
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- und das ist dann mit oder ohne Zusatzzahlungen ?
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Bekomme in meinem Beruf auch Zuschläge, die ich aufgrund meiner Schwangerschaft jedoch nicht bekomme, da ich zB keine Nachtdienste mehr machen darf. D.h. dass mir bis zum Mutterschutz die Zuschläge fehlen, wenn nur die letzten 3 Monate berechnet werden. Kann mir jmd sagen, ob nun die letzten 3 Monate oder das vergangene Kalenderjahr berechnet werden? Danke schon mal
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Das Wochengeld wird aus dem Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Schutzfristbeginn bemessen. In dieser Zeit dürfen schwangere Frauen aber keine Überstunden mehr machen. Dies hat bisher zu Einkommensverlusten beim Wochengeld geführt. Der OGH hat entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte vor Meldung der Schwangerschaft für die Berechnung des Wochengeldes von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind.
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