Hallo allerseits!
Das ist vl gar kein so seltener Fall, deswegen frage ich mal in die Runde, ich bin höchstwahrscheinlich schwanger und gerade in Bildungskarenz, die habe ich direkt im Anschluss an meine Elternkarenz begonnen. Bin also noch in einem Dienstverhältnis. Der Geburtstermin fällt zwar auf kurz nach der Bildungskarenz, der Mutterschutz beginnt aber noch in meiner Bildungskarenz. Wird das eKBG dann so errechnet wie zuvor? Also die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz? Oder wiederum anteilig vom vorherigen eKBG?
Ich hoffe hier ist jemand, die diese Situation auch hatte bzw. weiß, die sich das errechnet.
Vielen Danks Schon mal!
Kommentare
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Wochengeld hab ich allerdings den erhöhten Satz bekommen mit 180% vom Weiterbildungsgeld!
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Bekommt man wirklich 180% Wochengeld?
Und: was passiert mit der verfallenen Bildungskarenz-Zeit?
Beantragt das AMS dann das Wochengeld automatisch für einen?
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Wie es mit dem Weiterführen der Bildungskarenz ausschaut musst du das denk ich mit dem Dienstgeber besprechen. Die Bezüge vom AMS enden mit Beginn des Mutterschutz und du müsstest dann wahrscheinlich wieder ansuchen. Dir stehen ja rein theoretisch 12 Monate in 4 Jahren zu. Wie allerdings dann die Berechnung vom Weiterbildungsgeld ausschaut, keine Ahnung...