Elternteilzeit

hallo! kennt sich jemand mit der elternteilzeit aus und weiß zufällig, ob über-/mehrstunden geleistet werden müssen oder nur auf freiwilliger basis?
ich finde dazu leider nix außer auf einer von diesen jobseiten..

Kommentare

  • bearbeitet 15. 02. 2021, 18:26
    Bei uns in der Arbeit sind Mehrstunden in der Elternteilzeit auf freiwilliger Basis.
    faraday
  • Bei uns in der Firma sollten während der Elternteilzeit gar keine Überstunden gemacht werden. Der Sinn ist doch, die ausgemachten Stunden zu arbeiten, weil man da eben im Normalfall auch die Kinderbetreuung gesichert hat.
    Glaube also, dass das nur auf freiwilliger Basis sein darf.
    Aber bitte nicht fest nageln, kenne mich da auch nicht so gut aus 😅
    faraday
  • @Meretseger @Bibi1988 danke euch! ja genau, das ist auch mein wissensstand, ich find das nur nirgends verankert...
    danke auf jeden fall!😊
  • @faraday ich habe bei der ak angerufen, da ich selbst ab april in elternteilzeit gehe.
    laut ak anwalt, sollte man sich nicht auf mehrstunden oder änderungen von der vereinbarten arbeitszeit einlassen.

    da man ansonsten den anspruch auf elternteilzeit verlieren könnte.
    nehmen wir an, man hat statt 20 stunden/woche 10 überstunden gemacht und man merkt, dass es es ich doch nicht ganz mit der zeit ausgeht. die firma könnte dann klagen, dass du sehrwohl mehr arbeiten kannst oder zu unterschiedlichen zeiten, da du ja bereits überstunden geleistet hast.

    ich würd einfach bei der ak mal anrufen.

    hab auch nicht den unterschied gekannt zwischen anspruch auf elternteilzeit und anfragen auf elternteilzeit.
  • @minx oha, das ist interessant, danke! wir sind da glaub ich ein spezialfall, weil sehr flexible arbeitszeiten.. aber das heißt ich muss schon auf die stunden „aufpassen“.
    vor allem kommt auch noch kurzarbeit hinzu... ich werd bei der ak anrufen, danke!
  • Nadine_Nadine_

    4,393

    bearbeitet 15. 02. 2021, 22:16
    mein Chef hat das ganz gut erklärt... In der ETZ hast du alle Rechte aber keine Pflichten 🙃 also Überstunden auf freiwilliger Basis 🙂
    faraday
  • BeLaBeLa

    1,079

    bearbeitet 11. 03. 2021, 23:29
    Ich häng mich hier mit meinem Anliegen mal an, hab zwar gesucht aber auf die Schnelle nix gefunden.

    Meine gesetzliche Karenz endet im Juni 21 und ich bin gerade dabei sie um ein weiteres Jahr zu verlängern.

    Mir ist klar, dass ich den Kündigungsschutz verliere, aber wie sieht es denn nach dem Jahr mit Elternteilzeit aus?
    Habe ich das dann "verspielt", Anrecht oder darf die Firma das entscheiden?
    Kennt sich da jemand aus?
  • @BeLa der Anspruch bleibt wenn die Bedingungen (3 Jahre im Unternehmen, etc) erfüllt sind. Aber bis zur offiziellen Meldung dieser kannst du gekündigt werden. Geschützt bist du ab Versand der Meldung, ist frühestens 4 Monate vor Antritt möglich.
  • @mydreamcametrue danke für die Hilfe :)
    Wenn mich die Firma da raushaut, dann geh ich erhobenen Hauptes :/
  • bearbeitet 12. 03. 2021, 07:40
    Ich hatte dasselbe Thema mit Bildungskarenz nach Elternkarenz. Da ist man auch nicht geschützt.
    Hab aber gewusst, dass ich wieder schwanger werde und dadurch dann wieder geschützt bin.
    1 Monat nach Elternkarenz und 4 Monate vor Elternteilzeit bist du geschützt. Also müssten die schon sehr gefinkelt sein, dich genau dazwischen zu kündigen.

    Sollte diese Verlängerung ein 3. Karenzjahr sein müssen die aber nicht zustimmen meines Wissens - Anspruch hat man nur auf 2 Jahre. Wäre eine Bildungskarenz eine Option für dich?

    Ich weiß ja nicht in welchem Job du arbeitest, ich war aber auch zuversichtlich, dass ich im Falle des Falles wieder etwas finde 😊
  • Habe mich bei AK erkundigt und Überstunden nur auf freiwilliger Basis. LG
  • @mydreamcametrue ich arbeite im Behindertenbereich. Also ich habe keine Sorge einen neuen Job zu finden, auch wenn ich die Firma nicht gerne wechseln würde.
    Andererseits, so wie du sagst, wenn sie mir sowas einedrucken, dann geh ich freiwillig xD.

    Ja es handelt sich um das 3 Jahr, ich hab schon angerufen und das telefonische Ok, jetzt schick ich dann nur noch den Antrag hin. Allerdings kenne ich schon ein paar Frauen, die das gemacht haben. Es war bei denen kein Thema. Aber wirtschaftlich weiß man halt nie, daher fühle ich mich natürlich nicht sicher, aber nehme was kommt.

    Bildungskarenz passt für mich nicht. Geringfügig möchte ich nämlich zurück, allerdings mit neuem Vertrag.

    Ich werd einfach 4 Monate vorher dann die Elternteilzeit unter Dach und Fach bringen und gut is. Sollen sich ned aufführen wegen meiner Teilzeit :D

    Die Zeit mit meinen Kindern, gerade jetzt mit Corona und das meine Kleine ned in den unsicheren Zeiten so jung mit Kiga anfängt, ist mir ohnehin wichtiger.
    mydreamcametrue
  • Hallo zusammen!

    Weiß jemand ob man neben der elternteilzeit in einer firma auch einen nebenjob haben darf? Irgendwie hab ich dazu nix gefunden. Mein freund ist selbstständig und würde mich gerne bei sich anstellen für diverse Bürotätigkeiten, aber ich würde ungern meinen gesicherten job verlieren. Aja und es ist meine zweite elternteilzeit also mein zweites kind. Hab vor meiner karenz 20 Stunden elternteilzeit gearbeitet. Muss ich die stunden jetzt. Dürfte ich jetzt eigentlich wieder 20 Stunden machen oder muss ich weniger arbeiten?
  • @kosu ich glaube nicht so einfach. Weil du mit der ETZ dem AG ja sagst dass du nicht voll verfügbar bist wegen der Kinderbetreuung aber für einen anderen Job hast du Zeit. Aber frag besser bei der AK.
    Die Anzahl der Stunden kannst du beim 2. wieder wählen wie beim 1.
  • Ja das wäre natürlich logisch und dachte ich mir auch so. Ich werde da mal anrufen. Danke
  • Weiß einer wie das ist wenn man in der ET erneut Schwanger wird?
  • @minx ich würde in der Elternteilzeit wieder schwanger :)

    was genau möchtest du den gerne wissen ?
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