Hallo!
Bin neu hier, auf der Suche nach Erfahrungen 🙈
Vielleicht weiß da jemand was.
Zur Situation:
bin bis 11.5.21 in karenz, bezug vom ekbg
ab 12.5.21 geht der papa in karenz und konsumiert seine +2 Monate vom ekbg.
Wie wäre das jetzt, wenn ich bis dahin in Frühkarenz gehe (2.Kind) und Wochengeld bekommen würde (ich weiß, die Höhe ist wie beim 1.Kind)...steht da meinem Mann trotzdwm ekbg zu.
Zwar heißt es ja, dass wg und kbg nicht gleichzeitig bezogen werden können, da ist es ja aber vo einem Kind.
Laut dem Gesetzestext ruht der kbg-Anspruch des Vaters nicht bei Wochengeldanspruch der Mutter vom nächsten Kind. ..nur kbg kann in diesen fall nicht doppelt bezogen werden (geht wh nicht, sass ist aber eh gesetzlich fixiert)
mein Berater von meiner Kassa sieht das aber anders?! Jetzt bin ich verwirrt.
Gibt es hier jemanden, der auch hiermit auskennt oder der die gleiche Situation hat??
Liebe Grüße
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Und nein, können sie nicht. Die Karenz/ KNG vom Vater wird durch einen (neuen!) Mutterschutz der Mutter nicht verhindert, muss aber direkt anschließend sein.
Wurde mir jetzt von 3 Versicherungen und der KBG Hotline falsch gesagt...