EKBG - Zuverdienst zurückzahlen?

bearbeitet 28. 03. 2021, 23:22 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Mamis!

Ich habe eine Frage: Ich habe mich für EKGB entschieden und jeman d hat mir gesagt, dass wenn ich wieder arbeiten gehe muss ich etwas zurück zahlen!

Stimmst das? Kennt jemand sich aus

Danke!
Lg

Kommentare

  • @Dorentina es gibt eine zuverdienstgrenze, wenn du mehr dazuverdienst während du ea kbg beziehst, dann musst du einen Teil des ea kbg zurück zahlen. Hast du vor, im ersten Lebensjahr deines Babys wieder zu arbeiten?
    perlmutti
  • Wenn du nicht über die Zuverdienstgrenze gehst ist es kein Problem.
    Wie schon erwähnt- wann beginnst du wieder zu arbeiten und wie viel verdienst du?
    Wenn du EaKBG in voller Höhe bekommst, also 2.000€ pro Monat; dann darfst du nur geringfügig dazu verdienen
  • @wölfin & @Baux87 mein baby ist erst 5 monate alt, ich habe im plan noch ein 2tes Baby dann, dass heißt in paar Jahren werde nicht arbeiten gehen
    Ich verdine m. circa 1600€ jetzt in EK

    Muss dann zurück zahlen oder?

    Vielen Dank für die Antworten 🥰
  • Also du arbeitest jetzt NICHT oder?
    Und du bekommst derzeit 1600€ Kinderbetreuungsgeld?
    Bin mir nicht sicher ob ich’s richtig verstanden habe.
  • @Baux87 Ja bin seit Januar 2021 im EK
  • Du musst gar nichts zurück zahlen, bekommst es aber nur bis dein Kind 1 Jahr ist.
    Wenn du nicht direkt dann wieder in Mutterschutz gehst, kannst du dann nur die Pauschale nehmen (außer du gehst dazwischen arbeiten).

    Wieso solltest du es zurückzahlen müssen?
  • Nein du musst nix zurück zahlen.
  • Es haben mir mehrere gesagt, war mir nicht sicher ob das stimmt
    Ich war eh bei der Arbeiter Kammer und die Frau hat nicht gesagt dass ich zurück zahlen muss
    Aber diese Personen haben gemeint ich muss zurück zahlen!!

    Danke sehr fue eure Antwort 😍❤️ @mydreamcametrue @Baux87
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