@Dorentina es gibt eine zuverdienstgrenze, wenn du mehr dazuverdienst während du ea kbg beziehst, dann musst du einen Teil des ea kbg zurück zahlen. Hast du vor, im ersten Lebensjahr deines Babys wieder zu arbeiten?
Wenn du nicht über die Zuverdienstgrenze gehst ist es kein Problem.
Wie schon erwähnt- wann beginnst du wieder zu arbeiten und wie viel verdienst du?
Wenn du EaKBG in voller Höhe bekommst, also 2.000€ pro Monat; dann darfst du nur geringfügig dazu verdienen
@wölfin & @Baux87 mein baby ist erst 5 monate alt, ich habe im plan noch ein 2tes Baby dann, dass heißt in paar Jahren werde nicht arbeiten gehen
Ich verdine m. circa 1600€ jetzt in EK
Du musst gar nichts zurück zahlen, bekommst es aber nur bis dein Kind 1 Jahr ist.
Wenn du nicht direkt dann wieder in Mutterschutz gehst, kannst du dann nur die Pauschale nehmen (außer du gehst dazwischen arbeiten).
Es haben mir mehrere gesagt, war mir nicht sicher ob das stimmt
Ich war eh bei der Arbeiter Kammer und die Frau hat nicht gesagt dass ich zurück zahlen muss
Aber diese Personen haben gemeint ich muss zurück zahlen!!
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Kommentare
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Wie schon erwähnt- wann beginnst du wieder zu arbeiten und wie viel verdienst du?
Wenn du EaKBG in voller Höhe bekommst, also 2.000€ pro Monat; dann darfst du nur geringfügig dazu verdienen
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Ich verdine m. circa 1600€ jetzt in EK
Muss dann zurück zahlen oder?
Vielen Dank für die Antworten 🥰
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Und du bekommst derzeit 1600€ Kinderbetreuungsgeld?
Bin mir nicht sicher ob ich’s richtig verstanden habe.
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Wenn du nicht direkt dann wieder in Mutterschutz gehst, kannst du dann nur die Pauschale nehmen (außer du gehst dazwischen arbeiten).
Wieso solltest du es zurückzahlen müssen?
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Ich war eh bei der Arbeiter Kammer und die Frau hat nicht gesagt dass ich zurück zahlen muss
Aber diese Personen haben gemeint ich muss zurück zahlen!!
Danke sehr fue eure Antwort 😍❤️ @mydreamcametrue @Baux87