Resturlaub vor dem Mutterschutz

bearbeitet 13. 04. 2021, 11:38 in Karenz & Rechtliches
Hallo an Alle, kann mir jemand mit 2 Fragen helfen?

Zu meiner Situation:
Ich arbeite schon fast 10 Jahre in einem Vollzeitverhältnis 5 Tage die Woche – insg. 40 Stunden. Ich bin momentan schwanger und mein errechneter Geburtstermin ist der 06.08.2021. Mein letzter offizieller Arbeitstag ist somit 10.06.2021, danach gehe ich für 8 bzw. 12 Wochen in Mutterschutz.

Soweit ich es verstanden habe, fängt der Mutterschutz 8 Wochen vor der Geburt an und je nach Geburt vag. oder Kaiserschnitt endet dieser 8 oder 12 Wochen danach ( das ist die Zeit wo ich Wochengeld beziehen werden) und erst dann fängt meine Karenzzeit an, korrekt?
Somit ist mein Mutterschutzende bis ca. Ende September oder bei Kaiserschnitt Ende Oktober 2021.

Ich würde gerne eine Einkommensabhängige Variante nehmen (d.h. 365 Tage nach der Geburt des Kindes). D.h. mein Erster Arbeitstag (im Fall, dass das Kind am 06.08.2021 geboren ist) ist bei dieser Variante Montag, der 08.08.2022? Darf ich auch zu späterem Zeitpunkt anfangen, obwohl das Geld nur für die 365 Tage ausbezahlt wird?

Und zweite Frage - Lt. unserer Steuerberaterin habe ich im J. 2021 Anspruch zuerst auf 15 Tage bis zum errechneten Geburtstermin und dann noch aliquot für 8 oder 12 Wochen danach Urlaub. Am 10.06.2021 ist mein letzter Arbeitstag.
Ich würde gerne zu Hause ca. 1 Jahr bleiben und rechne damit, dass ich ca. im Oktober 2022 mit 16 Stunden die Woche zurückkommen würde um zu arbeiten. Ich würde erst gerne ab Oktober 2022 meinen alten Urlaub konsumieren.

• Die generelle Frage ist muss ich den Urlaub nach Tagen oder darf ich ihn nach Stunden konsumieren?
• Wie ist es dann mit meinen alten Urlaub?
• Rechnet es sich wie 15 Tage à 8 Stunden = 120 Stunden?
• Mein Arbeitgeber meint generell nur nach Tagen und nicht nach Stunden und meint auch bei Variante z.B. 2 Tage pro Woche bei 8 Stunden pro Tag, soll mein Urlaub verkürzt werden, was nach meiner Meinung nicht OK ist oder?

Wenn ich aber z.B. 4 Tage die Woche à 4 Stunden pro Tag arbeite und den alten Urlaub konsumieren möchte würde heißen, dass ich für 1 Tag, der für mich früher 8 Stunden hatte nun den 1 Tag mit 4 Stunden verbrauche und das finde ich auch nicht fair ( weil dieser alte Urlaub war für 8 Stundigen Tag gedacht)

Könnten Sie mir an dieser Stelle helfen, bzw. mir auch schreiben im welchem Gesetz dies geregelt ist?

Vielen Dank für die Auskunft.

Kommentare

  • Die Karenz beginnt im Anschluss an den Mutterschutz- korrekt.

    Ja, du kannst länger zu Hause bleiben. Die Dauer der Karenz ist unabhängig vom Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes. Ich beziehe auch zum 2. Mal Einkommensabhängiges KBG und bleibe aber länger als bis zum 1. Geburtstag des Kindes daheim. Wichtig ist, dass du eine schriftliche Karenzvereinbarung mit deinem Arbeitgeber machst.

    Beim Urlaub kann ich dir leider nicht weiterhelfen- hier könntest du dich an die Arbeiterkammer wenden.
  • Hallo,
    Ja, du darfst natürlich auch länger zu Hause bleiben, auch wenn du kein KBG mehr beziehst. Das eine ist Karenz, das andere ist KBG. Die Karenz, machst du dir mit deinem Arbeitgeber aus. Du musst beachten, dass du dann im zweiten Jahr nicht versichert bist und dich bei deinem Partner mitversichern musst.

    Bezüglich Urlaub stündlich nehmen kenne ich mich nicht aus ABER der Urlaub wird natürlich aliquatiert wenn du weniger arbeitest. Es kommt auf die Tage an. Bei 16 Stunden, nehmen wir Mal an du arbeitest 2 Tage a 8 Stunden. Dann hast du im Jahr Anspruch auf 10 Tage Urlaub (5 Wochen).

    Wie das mit Alturlaub ist, weiß ich nicht (also ob sich der Urlaub von vor deiner Karenz dann auch verkürzt). Unfair, weiß ich nicht. Bei 15 Tagen Urlaub und 2 Tagen Arbeit die Woche wärst du dann ja gleich Mal 7 Wochen daheim bzw. würdest um das später anfangen. Und der AG muss dich in der Zeit (in der du 0 Leistung bringst) ja schon ganz normal bezaheln. Fände die Aliquatierung also nicht unfair. Da frag am besten Mal bei der AK nach.
  • maria1712maria1712

    611

    bearbeitet 13. 04. 2021, 08:05
    Ich hab vor kurzem bei einem Online Vortrag der Arbeiterkammer gehört, dass der Urlaub dann nach der Karenz aliqotiert wird. D.h., wenn du vorher 40h gearbeitet hast und z.B. noch 100 Stunden Urlaub hast zu Beginn des Mutterschutzes, dann mit 20 Stunden aus der Karenz zurück kommst, hast du nur mehr 50 Stunden.
    Ich hab das auch nicht gewusst, und finde das eigentlich auch nicht fair.

    Die Vortragende hat dann gemeint, dass man das umgehen kann, indem man nach der Karenz zuerst so lange Vollzeit zurück kommt, bis man den Resturlaub verbraucht hat und erst dann in Elternteilzeit geht. Aber vielleicht fragst du vorsichtshalber bei der AK nach.
  • Ich habe meinen Resturlaub vorm Mutterschutz konsumiert und war daher ab der 28. Woche zuhause.

    Wenn du in Teilzeit zurück kommst wird der Urlaub aliquotiert. Es geht also quasi nach Wochen. Ich wollte dem entgehen 😅

    Das was nach der Geburt angefallen ist (4 Tage da 8 Wochen Mutterschutz) ist stehen geblieben sowie der erneute Mutterschutz für die 2. SS jetzt (bin während Karenz wieder schwanger geworden).

    Wenn ich zurück komme hab ich also noch 12 Tage stehen - also 2 1/2 Wochen, die dann aliquotiert werden, da ich Teilzeit (3 Tage) zurück komme.

    Sind glaub ich ein guter Puffer um nicht bei 0 zu beginnen 😊

    Ich kenne aber auch Mütter, die zB direkt nach der Karenz 1 Monat Urlaub konsumiert haben (gegen Vollzeit Gehalt) und dann in Elternteilzeit begonnen haben. Ist alles Vereinbarungssache 😊
  • Urlaub wird wochenweise umgerechnet. Wenn du vorher 3 Wochen hattest (15 Tage), dann sind es nachher auch 3 Wochen (z.b. nur 6 Tage wenn du 2 Tage die Woche arbeitest, oder auch 15 Tage aber nur halbe). Du könntest aber den Urlaub mit Vollzeitgehalt noch abbauen und die Elternteilzeit erst danach beginnen.
  • Ich hatte noch 6 Wochen Urlaub übrig und habe diesen jetzte vorm Mutterschutz aufgebraucht weil ich dem auch entgehen wollte, dass ich da dann etwas "herschenke". Für mich persönlich wars ne gute Entscheidung nochmals etwas Zeit für mich zu haben wo noch nicht alles ganz so beschwerlich war und ich noch einiges erledigen konnte :)
  • Ich hab es auch so vor wie schon beschrieben wurde, nach der karenz vollzeit den Urlaub verbrauchen und danach ETZ gehen. 👍
  • Ich hatte vor dem Mutterschutz noch knapp 40 Tage Urlaub übrig, mir wurden die Urlaubstage vom Mutterschutz schon im vorhinein gut gebucht
    Mein AG hat es sich gewünscht, dass ich noch soviel wie möglich abbau
    Hab dann einfach jeden Montag frei gehabt, und die letzten 2 Wochen auch
    Und konnte mir immer noch kurzfristig den ein oder anderen Tag nehmen, da mein Chef eh meistens nicht wusste, was ich arbeiten soll 😂
    Das ist meines Erachtens besser, als Urlaub herzuschenken
  • Ich habe auch noch 15 Urlaubstage und bin mir jetzt nicht sicher ob die dann quasi nach der Karenz verfallen wenn ich in Elternteilzeit geh. Ich habe die Urlaubstage vorm Mutterschutz nicht mehr aufgebraucht, da ich aufgrund von Corona und Kurzarbeit nicht mehr arbeiten muss, seit Mitte Februar, obwohl mein offizieller Mutterschutz erst mit Mai beginnt. Ich habe allerdings die Info erhalten, dass ich quasi die 15 Tage zwischen Mutterschutz und Karenz nehmen könnte, dass quasi die Karenz später beginnt, oder hab ich das falsch verstanden? Laut meinem Arbeitgeber bleibt der Urlaub einfach stehen, bis dass ich wieder komme nach der Karenz, aber der weiß halt auch noch nicht, dass ich dann in Elternteilzeit gehen möchte.
  • Mir ist noch ziemlich viel Urlaub übrig geblieben. Mein Partner möchte auch 2 Monate in Karenz gehen, da verbrauche ich dann den Urlaub (Vollzeit).
    @Chiefeve1985 wieso sollte dir der Urlaub verfallen? im schlimmsten Fall, wird er dir ins Teilzeitdienstverhältnis übertragen. wenn du das umgehen möchtest lege ich dir einen Termin bei der AK ans Herz, die können dir alle Möglichkeiten sagen.
  • @Kleeblatt_2021 weil ich bereits nur Teilzeit arbeite mit 32 Wochenstunden und 30 Urlaubstage, von denen ich noch die Hälfte habe und nach der Karenz eben in Elternteilzeit gehen werde und da dachte ich dass der Urlaub dann alequot angepasst wird und ich dann eventuell Tage verliere.
  • @Chiefeve1985 wenn dir der Urlaub ins neue Dienstverhältnis übertragen wird verlierst du doch keine Tage. Angenommen du hast jetzt eine 6 Tage Woche mit 30 Tagen Urlaub und dann hast du nur mehr eine 3 Tage Woche - dann hast du auch nur mehr 15 Tage Urlaub. Das sind in beiden Fällen 5 Wochen, daran ändert sich nichts. Du verlierst unterm Strich nur etwas Geld, weil du ja weniger verdienst als vorher. Aber wie gesagt - die AK ist der beste Ansprechpartner. Es gibt so viele Möglichkeiten
  • @Chiefeve1985 "verfallen" kann der Urlaub nicht. Das ist praktisch nicht möglich. Alequotiert wird er, wie oben schon beschrieben.
    Wenn dein AG dir drauf einsteigt kannst du natürlich auch Urlaub zwischen MuSchu und Karenz nehmen. Aber Urlaub ist immer Vereinbarungssache als ist es keine Pflicht des AG die darauf einzusteigen.

    Ich frag mich ja immer wie es möglich ist, so viel Urlaub stehen zu haben am Ende des Jahres. Ich weiß, dass es auch bei mir im Team immer so Spezialisten gab, die auf ihrem Urlaub drauf gesessen sind aber die hab ich (als Vorgesetzte) dann dazu gedrängt, dass sie diesen Abbauen mögen. Das sind ja Unsummen an Rückstellungen, die der AG da hat und ich als AN will ja auch nicht ständig durch arbeiten?!
  • @Chiefeve1985 bei eaKBG würd ich nicht zwischen MuSchu und Karenz konsumieren! Entweder kommst du über die Zuverdienstgrenze wenn du das KBG schon beantragt hast oder du lässt KBG Zeit verfallen weil das Maximum trotzdem nur bis zum Tag vorm 1. Geburtstag ist.
    Ich würds in der Papakarenz verbrauchen (damit beide gemeinsam daheim sein können) oder zwischen Karenz und ETZ.
    mydreamcametruezlau
  • @Kaffeelöffel durch die vielen Lockdowns bzw Kurzarbeit und dadurch Freistellung hab ich einfach keinen Urlaub mehr gebraucht, deshalb habe ich jetzt noch die Hälfte übrig, ich hätte ihn sonst noch vorm Mutterschutz jetzt im April aufgebraucht, aber das ist jetzt halt hinfällig.
  • @Kaffeelöffel Ich hab auch bei muschu antritt im Juli voriges Jahr noch 20 Tage stehen gehabt. Die Auslands Urlaube mussten wir canceln, hab trotzdem zwei Wochen konsumiert aber meinen Chefs wars wichtiger dass ich mein gesamtes Wissen weitergebe und haben sogar eine Ausnahme Genehmigung erwirkt dafür (dass der restliche Urlaub stehen bleiben durfte) 🤷‍♀️Mir wärs ja wurscht gewesen den zuvor noch zu nehmen 😅
  • Mohnblume88Mohnblume88

    4,733

    bearbeitet 14. 04. 2021, 11:11
    Ich hab bis zum Mutterschutz fast wöchentlich einen Urlaubstag genommen, entweder zum Erholen oder weil ja eh ständig irgendein Termin ansteht in der SS. Das war sehr praktisch!
    So konnte ich mich trotz Vollzeitbeschäftigung gut organisieren.
    Musste alle Tage aufbrauchen, bzw. wurde der Rest ausgezahlt. Da ist wohl jeder AG anders 🤷🏼‍♀️
  • @Kleeblatt_2021 das stimmt aber eben nicht, dass man nichts verliert. Man kann doch den Urlaub nicht in Wochen rechnen, man könnte ja auch z.b. tageweise Urlaub nehmen.

    Ich hab z.B. noch 200 Stunden Urlaub aus 2020 und 2021. ursprünglich wollte ich nach der Karenz, also wenn mein Kind 14 Monate ist, wieder mit 20 Stunden zu arbeiten beginnen, hätte aber jede Woche einen Tag Urlaub genommen (wäre somit nur 1,5 Tage im Büro gewesen). Wenn ich meine 200 Stunden so verbraucht hätte, wären das 25 Tage gewesen, also noch 25 Wochen, in denen ich nur 1,5 statt 2,5 Tage pro Woche arbeiten gehe. Wenn mein Urlaub aber aliquotiert wird, habe ich nur mehr 100 Stunden, das heißt es sind nur mehr 12,5 Tage bzw. Wochen.

    Ich finde deshalb, dass die Aliquotierung eigentlich aufs gleiche raus kommt wie ein Verfall des Urlaubs. Mir hat das unsere Personalabteilung so nicht gesagt, was mich jetzt schon ärgert. Erworben habe ich den Anspruch ja, als ich noch Vollzeit gearbeitet hab, also finde ich die Aliquotierung nicht fair. Vor dem Mutterschutz kann ich ihn jetzt nicht mehr nehmen, und nach dem Mutterschutz bringt irgendwie auch nix weil man das einkommensabhängige KBGeld ja dann trotzdem nur bis maximal 14 Monate bekommt.
  • Also verlieren an sich tut man den Urlaub nicht. Arbeitet man weniger Stunden aber zB jeden Tag der Woche bleibt die Anzahl der Urlaubstage zB auch gleich. Es geht eben danach, die Personalabteilung muss darüber nicht aufklären, denn das ist vom Gesetz her so vorgegeben und überall gleich.

    Ich kenne einige, die Vollzeit nach Karenz retour gekommen sind und zuerst den Urlaub aufgebraucht haben.

    Klar kann man Urlaub tageweise aufbrauchen, generell ist es aber gedacht, diesen eben zwecks Erholung gesammelter zu verbrauchen. Auch kann man nicht gezwungen werden Urlaub aufzubrauchen, wenn man nicht will.
  • @maria1712 ja das stimmt schon, Urlaubswochen dürfen dir keine verfallen, aber der Urlaub ist dann natürlich weniger € wert weil du ja vorher mehr verdient hastm, du kannst aber deinen Urlaub ja auch im VollzeitDV nach deiner Karenz verbrauchen. Wenn du das eakbg nimmst kannst du die 14 Monate eh nur ausschöpfen wenn ihr euch die Karenz teilt, d.h. du musst dann ja eh arbeiten oder bist unbezahlten Urlaub oder verbrauchst eben deinen Urlaub von davor.
    Du kannst nur einmal in deinem Dienstvertag nachschauen, ob dein Urlaub wirklich in Stunden gerechnet wird, das kenne ich so nämlich gar nicht.
    Urlaub auszahlen bei einem bestehenden DV ist rechtlich nicht ohne, das kann für den Dienstgeber ganz blöd ausgehen. Es wundert mich, wenn das noch jemand macht.
  • @Kleeblatt_2021 ja, bei mir sind es Stunden. Vielleicht ist es bei mir auch ein wenig anders weil ich Vertragsbedienstete bin 🤷🏼‍♀️ Ich versuche jetzt jedenfalls schon einige Zeit, vom Personalmanagement eine definitive Zahl zu erfahren, was mir bislang leider nicht gelungen ist 😅
  • @maria1712 wenn du Stunden hast, dann glaube ich nicht dass sie dir einfach was streichen können. was sagt denn die AK dazu? Das ist mühsam wenn man keine definitive Antwort bekommt
  • @Kleeblatt_2021 die AK ist ja leider für mich nicht zuständig; ich müsste wohl zur Gewerkschaft.
  • @maria1712 Ohje, das ist wirklich sehr kompliziert bei dir. hoffentlich lässt es sich bald lösen
    maria1712
  • Hallo zusammen,

    würde auch eure Hilfe benötigen.

    Ich bin am 17. Oktober 5 Jahre im selben Betrieb in einem Büro tätig.
    Seit Juni 2019 arbeite ich nurmehr 30,5 Stunden in der Firma, da ich bei meinem Partner (selbstständig) auch 8 Stunden geringfügig arbeite.

    Meine Frage ist nun, wie viel Urlaubsanspruch (aliquot) ich dann habe.
    Neuen Urlaub bekomme ich mit 17. Oktober, das wären 152,5 Stunden. Entbindungstermin ist der 9. April 2022.
    Bitte um Hilfe, wenn sich da jemand auskennt ;-)

    Danke im Voraus!!! :smile:
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