Kindergarten muss auch nicht sein.
Es bekommen aber überall die Kinder der eigenen Gemeinde den Vorzug. Wenn allerdings noch Plätze frei sind, können die auch andere Kinder bekommen. Kann aber sein, dass der Beitrag höher ist (weil die fremde Gemeinde nicht dazu zahlt).
Für Schulen gibt es die Schulsprengel. Möchtest du dein Kind in einem anderen Sprengel in die Schule geben, braucht es dafür einen triftigen Grund (zb Schwerpunkt in der Schule) und muss beantragt werden.
Kann ich mein Kind auch in einer anderen Gemeinde in den Kindergarten geben?
Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde oder in einer Gemeinde des Gemeindeverbandes haben.
Die Aufnahme in jeder anderen Gemeinde liegt in der Entscheidung der betreffenden Gemeinde und der Kindergartenleitung und kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze erfolgen. In diesem Fall kann der Kindergartenerhalter von den Eltern/Erziehungsberechtigten oder der Hauptwohnsitzgemeinde einen Kindergartenbeitrag verlangen.
@Kirschbaum also in Wien ist es ja so, dass die Kiga Plätze gefördert sind und diese Förderung an den Hauptwohnsitz gebunden ist. Wenn du also umziehst nach NÖ, verlierst du die Förderung, aber nicht den Platz. Mein Bruder wohnt in NÖ, sein Sohn geht in eine andere Gemeinde in den Kiga. Das ist ein Waldorfkiga und muss komplett selbst bezahlt werden. Ich glaube aber, der Gemeindekiga in seinem Wohnort wäre billiger gewesen, weil dieser von der Gemeinde gefördert wird.
Bzgl. Schule: Zu deiner Gemeinde gehört eine VS (nicht zwangsweise im gleichen Ort). Deinem Kind steht dort ein Schulplatz zu. Dieser wird von der Gemeinde bezahlt. Willst du eine andere nicht private VS, musst du dafür einen Antrag bei der Gemeinde einreichen, denn deine Heimatgemeinde muss dieses Geld dann an die Wunschgemeinde weitergeben. So war es zumindest bei der Tochter meiner Freundin vor ein paar Jahren. Lg
Also in unserem Ort sind auch Kinder aus einem anderen Ort / anderer Gemeinde im KiGa - die zahlen dann aber auch mehr Beitrag. Kinder aus unserer Gemeinde haben allerdings immer Vorrang.
Kindergarten und VS sind ländersache, dh wenn du dazu schreibst um welches Bundesland es sich konkret handelt, wirst auch die für dich richtige Antwort bekommen! @Kirschbaum
Danke für die Vielzahl an Antworten! Wir sind uns noch uneins, ob wir in NÖ, der Steiermark oder im Burgenland wohnen wollen. Wir haben in allen dreien Möglichkeiten und Verwandtschaft.
In der Stmk erfährst du den Schulsprengel in der Gemeinde, man kann mittels Antrag und Begründung jedoch anderer Sprengel besuchen, wenn man mit einer schule begonnen hat darf man fertig machen,umzug hindert daran nix. Kiga wird bevorzugt den gemeindeeigenen kann jedoch ohne antrag ein anderer (je nach platz) besucht werden!
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Es bekommen aber überall die Kinder der eigenen Gemeinde den Vorzug. Wenn allerdings noch Plätze frei sind, können die auch andere Kinder bekommen. Kann aber sein, dass der Beitrag höher ist (weil die fremde Gemeinde nicht dazu zahlt).
Für Schulen gibt es die Schulsprengel. Möchtest du dein Kind in einem anderen Sprengel in die Schule geben, braucht es dafür einen triftigen Grund (zb Schwerpunkt in der Schule) und muss beantragt werden.
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für die VS braucht man die Zustimmung beider Direktoren
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Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde oder in einer Gemeinde des Gemeindeverbandes haben.
Die Aufnahme in jeder anderen Gemeinde liegt in der Entscheidung der betreffenden Gemeinde und der Kindergartenleitung und kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze erfolgen. In diesem Fall kann der Kindergartenerhalter von den Eltern/Erziehungsberechtigten oder der Hauptwohnsitzgemeinde einen Kindergartenbeitrag verlangen.
Quelle: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Elternfragen_zum_Thema_Kindergarten.html
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Bzgl. Schule: Zu deiner Gemeinde gehört eine VS (nicht zwangsweise im gleichen Ort). Deinem Kind steht dort ein Schulplatz zu. Dieser wird von der Gemeinde bezahlt. Willst du eine andere nicht private VS, musst du dafür einen Antrag bei der Gemeinde einreichen, denn deine Heimatgemeinde muss dieses Geld dann an die Wunschgemeinde weitergeben. So war es zumindest bei der Tochter meiner Freundin vor ein paar Jahren. Lg
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