Hallo Zusammen,
ich haben eine Frage zum Wochengeld / Kinderbetreuungsgeld - ich bin momentan in Karenz und beziehe das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und habe vor ab dem 1. Geburtstag der Kleinen wieder arbeiten zu gehen - wie wird das Wochengeld berechnet sollte ich jetzt schwanger werden und zwischen Arbeitsstart und Mutterschutz würden nur 1 - 2 Monate liegen?
Vielen Dank!
Kommentare
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Wenn du nur 2 Monate vor Beginn des Mutterschutz arbeitest, werden eben die aliquot berechnet und dementsprechend weniger kommt am Ende raus.
Solltest du vor dem 2. Mutterschutz gar nicht mehr arbeiten gehen können, fällst du leider komplett um das Wochengeld, beziehst allerdings dafür ab Geburt bereits KBG (allerdings die Pauschale Variante).
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@Noralu Wenn zwischen Arbeitsstart und Beginn des Mutterschutzes zB 2 Monate liegen würden, wäre es meiner Meinung nach so, dass sich das Wochengeld aus 1 Monat eaKBG + 2 Monate Gehalt dividiert durch 3 (also Durchschnitt) berechnet.
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@Noralu Frag am Besten direkt bei der AK nach, dann hast du eine 100% verlässliche Info dazu.
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Aber es ist natürlich in jedem Fall ein guter Tipp sich selber bei der AK zu informieren
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Wochengeld wird auf Basis der letzten 3 Monate berechnet, eaKBG zählt als Gehalt. Wenn man also direkt nach Ende des Bezugs arbeiten geht und 1 Monat /später in Mutterschutz geht, zählen 2 Monate eaKBG + 1 Monat Gehalt als Basis.
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Wenn schon mehr als 1 Jahr vergangen ist, ich aber noch in aufrechter Karenz bin (also bei 0,- Einkommen im 2. Jahr)... dann würde es aber reichen 3 Monate voll zu arbeiten (und nicht 6) um wieder eaKbg beziehen zu können (und auch wieder Geld zu erhalten)?
Für die Berechnung 182 Tage zählt auch vorherige die Karenz, oder?
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Ich hatte auch eaKBG bis Anfang Mai und bin jetzt bis zum Juli 3 mon wieder in meinem Dienstverhältnis (weil dann der neue MuSchu beginnt) und möchte dann nochmal eaKBG beziehen.
Ich denke das ist auch möglich, da ich keine unbezahlte Pause in meinem Dienstverhältnis habe.
Weißt du was ich meine?
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Ja genau..
Wenn es sich rechnet, ja klar.. die meisten gehen halt nicht Vollzeit dazwischen.. 😅
Ich beziehe jetzt den Höchstsatz (66€) und von dem wird neu berechnet..
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Stimmt, mit so kleinem Baby kann man kaum Vollzeit gehen. Bei mir ist es ein Spezialfall. Bin zwar im Dienstverhältnis, aber coronafreigestellt. Ich falle genau in diesen Zeitraum. 😅
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Ja, das war der Plan 😅
Könnten sogar das gleiche Geburtsdatum haben.. 😝
Dann hätten wir es geschafft, 4 Feiern im Jahr auf 2 zu reduzieren.. mein Mann und ich teilen uns auch einen Tag 🥰
Die Kids würden es vermutlich nicht so toll finden, aber mal sehen.
Wie weit sind deine auseinander?
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Wir finden es auch toll, dass sie so nah beisammen sind 🙃
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Geht jemand von euch ,von einer Karenz in die nächste?
Lg
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Ich geh vom ea KBG in Mutterschutz und wieder ins ea KBG
Wochengeld ist gleich wie das ea KBG von Kind 1 und danach 80%
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Ok😊Und wann muss ich das bei der ögk melden,weil ich finde nichts auf der Seite von Ihnen und Ende Oktober kommt das 2te 😊
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Die Bestätigung bekommst du ws trotzdem erst kurz vorm Mutterschutz ☺️ so wars bei mir
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Ja bei mir war das auch so. Kurz vor Beginn habe ich aber dann den Bestätigungsbrief bekommen. Hatte mich auch mal telefonisch erkundigt, und die Dame meinte, dass die Berechnungen immer erst kurz vorher gemacht werden.. solange du alle Unterlagen gesendet hast, würd ich mir keine Sorgen machen. ☺️
Mein MuSchu begann am 06.06. und die Bestätigung war am 10.06. im Briefkasten..
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Und email Adresse passt eh oder…
office-w@oegk.at