Bildungskarenz nach Elternkarenz

Hallo,
ich habe schon einiges hier über eine Bildungskarenz nach der Elternkarenz gelesen, hätte aber doch noch ein paar Fragen an euch. :)

Lt. AMS sind bei einer Weiterbildung 16 Wochenstunden nachzuweisen, bei einem Studium aber nur 4 Semesterwochenstunden, bzw. 8 ECTS Punkte pro 6 Monate. Somit wäre ja ein Studium weit besser, da man nicht so viel Zeitaufwand hat, richtig?

Und eine Frage an alle, die an einer Uni inskribiert haben: Wie habt ihr das mit den Anwesenheitszeiten gelöst? Irgendwann wird ja Corona mal wieder vorbei sein und man hat Präsenzzeiten direkt an der Uni - oder reichen da die Prüfungen, bzw. wie bekomme ich meine ECTS-Punkte?
Ich habe damals berufsbegleitend an der IHK studiert, deshalb hatte ich den Genuss des Unilebens nicht.... ;)

Danke euch und LG

Kommentare

  • Es gibt dazu schon mehrere Threads wo du deine Fragen sicherlich stellen kannst, da sind auch einige vertreten die das schon alles gemacht haben 😄 grundsätzlich kann ich aber sagen dass man ein Studium nicht unterschätzen darf, wenn Pflichtveranstaltungen vor Ort stattfinden musst du diese genauso besuchen müssen damit du deine ECTS bekommst. Ich verlinke dich mal bei den anderen Threads!
    Surfergirl
  • Auf der Uni ist es halt mit dem reinen Besuch einer Lehrveranstaltung nicht getan; bei einem Seminar z.b musst du wahrscheinlich eine Arbeit schreiben und ein Referat halten. Und dich für die einzelnen Termine vorbereiten. Und auch fast immer anwesend sein. Man sagt, dass ein ECTS Punkt einem Aufwand von ca. 25 Stunden entspricht, das wären für dich dann also ca. 200 Stunden pro Semester.
    Bei Vorlesungen muss man zwar nicht anwesend sein, aber bei den Studienrichtungen, die ich kenne, muss man in der Studieneingangsphase auch Seminare/Übungen besuchen, und da muss man anwesend sein.
  • bearbeitet 20. 05. 2021, 20:27
    Hallo,

    ich habe gelesen, dass man die Bildungskarenz auch teilen kann, zB heuer 2 Monate, im nächsten Jahr 3 Monate usw. Wie schon erwähnt, beziehe ich noch bis Juli 21 das eaKBG, das zweite Jahr Karenz habe ich mit meinem AG vereinbart, jedoch genehmigt er mir die Bildungskarenz. Ich überlege gerade, ob es eben möglich ist, ein Jahr Bildungskarenz zu beantragen, aber dieses Jahr eben aufteile, zB jetzt auf Juli und August (in dieser Zeit ist der Papa in Elternkarenz) und die restlichen Monate im nächsten Jahr, sobald meine Elternkarenz endet. Für meinen AG wäre das kein Problem, ganz im Gegenteil, aber die Frage ist, ob man zwischendurch beschäftigt sein muss. Ich hoffe, ihr könnt mir folgen.

    LG
  • @Manu_83 in deinem Fall verlierst du den Anspruch, es muss nämlich direkt von KGB Bezug in Bildungskarenz übergehen. In deinem Fall wäre dann ja eine längere Pause dazwischen dss geht dann so leider nicht!
  • jennyrr schrieb: »
    @Manu_83 in deinem Fall verlierst du den Anspruch, es muss nämlich direkt von KGB Bezug in Bildungskarenz übergehen. In deinem Fall wäre dann ja eine längere Pause dazwischen dss geht dann so leider nicht!


    Schade. Ich dachte, wenn ich zumindest den ersten Teil gleich nach dem Bezug antrete, aber die anderen später, dass das vielleicht funktioniert. Aber danke für die Info :)
  • @Manu_83 du müsstest in deinem Fall demnach dann in Bildungskarenz bleiben oder dazwischen arbeiten gehen damit „dauerhaft“ ein Bezug vorhanden wäre. Direkt ans eaKGB 12 Monate in Bildungskarenz gehen wäre keine Option?
  • @jennyrr Wäre natürlich auch eine Option. Ich dachte eher daran, die zwei Jahre noch auszudehnen. Natürlich hätte ich die Möglichkeit bei meinem AG, die Karenz noch zu verlängert, das wäre kein Problem, aber wenn ich das mit der Bildungskarenz verbinden hätte können, so hätte ich eine Bezugsquelle gehabt.
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