Hallo!
Ich hätte eine Frage zum Modell 12+2, wobei sich ein Monat Karenz überschneiden soll, also Vater und Mutter gleichzeitig daheim.
Stimmt es, dass es egal ist welcher Monat sich überschneidet?
Also ich könnte bis zum 12. Lebensmonat daheim sein, 13. LM gleichzeitig und 14. LM nur mehr mein Mann bzw. ich bis zum 11. LM, 12. LM gemeinsam und 13. LM mein Mann alleine?
Ich habe gehört, dass ich dann im zweiten Monat, wo mein Mann daheim sein wird, arbeiten gehen muss. Ich hoffe, dass ich in dem Fall unbezahlten UB bekomme. Wisst ihr wieso das so ist? Ich möchte nämlich bis zum 2. GT (bzw. in dem Fall bis zum 23. LM) daheim bleiben und versteh nicht ganz, wieso ich nicht gleich durchgehend daheim bleiben kann.
Eine Frage noch zum zweiten Karenzjahr, wo ich kein ea KBG mehr bekomme: Bildungskarenz kommt für mich leider nicht in Frage, da ich den Kündigungsschutz nicht aufgeben möchte (ist mir wegen Corona und interner Umstrukturierungen zu unsicher). Gibt es für das zweite Jahr sonst irgendwelche Förderungen bzw. Unterstützung?
Sorry für die vielen Fragen... ich hoffe, ich konnte sie einigermaßen verständlich formulieren! 🙈
Danke schon einmal! 🙏
Kommentare
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Nein, das geht nicht. Das wäre ja 13 plus 2.
Das geht.
Du hast keinen Anspruch auf karenz, während dein Mann in karenz ist. Also dein AG kann verlangen, dass du arbeitest während dein Mann daheim ist oder der AG deines Mannes kann eine Bestätigung von deinem AG, dass du arbeitest während er in karenz ist verlangen. Ausnahme ist eben dieser eine Monat Überschneidung. Du kannst aber Urlaub aufbrauchen (wenn ihn dein AG genehmigt) oder unbezahlten Urlaub nehmen, den aber auch der AG genehmigt.
Es hat eben nur 1 Elternteil gleichzeitig Anspruch auf karenz 🤷♀️.
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Karenz vereinbahrst du bzw dein mann mit euren AG.
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Und eine Frage noch: angenommen der GT wäre der 20.11.2020, dann würde ich in dem Fall dem AG Karenz bis zum 19.12.2021 nennen, oder?
Danke noch einmal! 🙈
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Wenn ihr euch 1 Monat überschneidet und da beide KBG bezieht, verkürzt sich der Bezugszeitraum auf 13 Monate. Du kannst zb bis zum 11. Monat KBG beziehen, im 12. ist euer Überschneidungsmonat wo ihr beide KBG bezieht; im 13. Monat bezieht nur dein Partner KBG - du unterbrichst deine Karenz und gehst (unbezahlten) Urlaub; anschließend bist du wieder in Karenz - aber nun eben unbezahlt bis zum 2. Geburtstag eures Kindes
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Super, danke, verstanden! 👍
Ich möchte vorerst eig nur 1 Jahr Karenz melden und danach verlängern (möchte mir zumindest die Option offen halten wieder arbeiten zu gehen. Einmal verlängern ist ja ok, Verkürzen ginge ja nur mit Zustimmung des AGs) - sorry hätte ich gleich erwähnen sollen.
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@Sarah_PJ frag sicherheitshalber bei der AK nach!
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Wie gehen wir da jetzt konkret vor?
Ich habe mit meinem Arbeitgeber 12 Monate Karenz ausgemacht, würde aber wegen dem Überlappungsmonat auf 13 Monate verlängern. Verlängern ist ja erlaubt und wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich das nur meinem Arbeitgeber mitteilen und damit ist das erledigt, oder?
Dann ist noch die Frage wie mein Mann das KBG beantragen soll. Füllt er einfach das gleiche Formular der Krankenkasse aus, das ich damals ausgefüllt habe und gibt dann die Bezugsdauer mit 14.November bis 13.Jänner an? Weiß dann die Krankenkasse automatisch, dass es sich um die 2 "Bonusmonate" handelt die man beim 12+2 Modell bekommt? Oder muss man das noch extra irgendwie kommunizieren?
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Wenn ihr überlappend gehen wollt muss dein Mann ein Monat vorher gehen - somit verkürzt sich das gesamte KbG bis zum 13. Lebensmonat eures Kindes und nicht wie ohne Überlappung bis zum 14. Monat.
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Bist du dir da sicher? Das höre ich nämlich zum ersten mal. Wir wollen ja nur ein Monat überlappend in Karenz sein, nicht das KBG überlappend beziehen. Wir hätten uns das so gedacht: Ich bin 13 Monate in Karenz und bekomme 12 Monate das KBG, im Monat 13 + 14 ist dann mein Mann in Karenz und bekommt in diesen Monaten auch das KBG.
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Wir haben das beim KBG Antrag wie von dir beschrieben gemacht. Man gibt eh den Partner an.