Fristen und Unterlagen rund um die Geburt

anianomanianom

2,374

bearbeitet 8. 06. 2021, 07:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo! 🙋🏻‍♀️

Bin jetzt in der 23. SSW und möchte mir so langsam Kalendereinträge und Notizen zu den Fristen und benötigten Unterlagen rund ums Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Karenz & Co. machen.

1) Wochengeld VOR der Geburt: Das habe ich bereits der ÖGK vorgelegt samt Schwangerschaftsbestätigung inkl. voraussichtlichem Geburtstermin und Arbeitsnachweis vom Arbeitgeber. Das wird mir dann zum Stichtag 8 Wochen vorher ausgerechnet, ist also schon in die Wege geleitet.

2) Wochengeld NACH der Geburt: Muss ich das noch einmal separat beantragen? Was benötige ich dafür?

3) KBG: In meinem Fall das einkommensabhängige - wann beantrage ich das, wo und mit welchen Unterlagen?

4) Karenz: Gibt es da eine Vorlage zur schriftlichen Vereinbarung mit dem AG? Wann muss ich dem AG diese vorlegen? Einmal verlängern geht ohne Zustimmung durch den AG, verkürzen jedoch nur mit Zustimmung, richtig?

5) Elternteilzeit: Ich bin bis zur Geburt 1,5 Jahre bei meinem derzeitigen AG angestellt (über 20 Angestellte). Nehme ich 1 Jahr Karenz, so habe ich keinen Anspruch auf ETZ, nehme ich aber 2 Jahre Karenz, dann schon, richtig?

6) Möchte ich in der Zwischenzeit geringfügig dort arbeiten, so vereinbare ich am besten einen separaten Arbeitsvertrag und der alte „ruht“ derweil (ist ja in Karenz 😄)? Gilt als geringfügig alles bis zu einem monatlichen Verdienst von 475€ und hat keinen Einfluss auf das eaKBG?


Habe ich noch etwas Wichtiges übersehen? 🌼

Kommentare

  • Hallo, also zu 2 u 3 kann ich dir folgendes sagen.

    2. Wenn du eine normale termin geburt hast musst du nichts beantragen. Dann schickst du denen nur die Geburtsurkunde u bekommst dann eine Bestätigung wie lang du im MuSchu bist. Das brauchst du für die karenz.

    Bei frühgeburt o ks schickst du zusätzlich die Bestätigung mit, weil das wochengeld dann um 4 wochen verlängert wird.

    Zu 3. Ich hab über finanz online den antrag gestellt u nur die Geburtsurkunde geschickt. Die restl daten haben sie ja schon. Du kannst das aber erst machen, wenn du die Bestätigung vom Mutterschutz hast weil der AG eine karenz Bestätigung schicken muss.

    Lg
  • Hallo @anianom!

    Dann übernehme ich Punkt 4-6 😅

    4: Also große Firmen bieten oft eigene Vorlagen an, aber du kannst auch die Vorlage der Arbeiterkammer nehmen (einfach googeln ;-)
    Die Karenz musst du innerhalb der Schutzfrist, also solange du Wochengeld bekommst, melden.
    Du kannst die Karenz einmal ohne Zustimmung verlängern, musst dies aber 3 Monate vorm vereinbarten Ende melden. Verkürzen gehts nur mit Zustimmung des AG.
  • Zu 5: Du musst ununterbrochen 3 Jahre im Unternehmen beschäftigt sein, um einen Anspruch auf Elternteilzeit zu haben. Hier wird Karenz und Mutterschutz aber miteinberechnet. Somit musst du mindestens 1,5 Jahre in Karenz sein, damit sich’s ausgeht.
    Es gibt aber auch ohne Anspruch die Möglichkeit in Elternteilzeit zu gehen, also wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Kommt es nicht zu einer Einigung, müsstet du die TZ bei Gericht einklagen. Zudem gilt diese nur bis zum 4. Geburtstag. Um den größtmöglichen Schutz zu erlangen, würde ich empfehlen, mittels einer Karenz von 1,5 Jahren die 3 Jahre Betriebszugehörigkeit zu erreichen 😉
  • anianomanianom

    2,374

    bearbeitet 8. 06. 2021, 14:21
    @Kampfkeks

    Zu Punkt 2) Das heißt, ich schicke der ÖGK nach der Geburt formlos eine Kopie bzw. ein Scan der Geburtsurkunde, ohne weiteren „Wisch“? 😅

    Zu Punkt 3) Hier meinst du mit Mutterschutz den nach der Geburt? Also innerhalb der 8 Wochen nach Geburt kann ich mittels Geburtsurkunde über FinanzOnline das eaKBG beantragen?
  • Und 6: Ja das stimmt so. Die Zuverdienstgrenze liegt aktuell bei 7.300,-. Geringfügig geht sich somit gut aus, ohne Angst haben zu müssen, dass es zu Rückzahlungen kommt.

    Achtung: wenn du in einem anderen Unternehmen (als jenem bei dem du in Karenz bist) geringfügig neben der Karenz tätig werden möchtest. Da auch unbedingt von deinem Hauptarbeitgeber das OK einholen.
  • @sabsie4517 Super, dann ist das mit der ETZ eh so wie gedacht. Na dann werde ich auf jeden Fall 2 Jahre Karenz beantragen. 😊 Mein AG ist zwar sehr flexibel, entgegenkommend & wir können auch offen über alles sprechen, aber mit dem „Recht“ im Rücken kann dann wirklich absolut nichts schief gehen.
  • @anianom Wenn du dir wegen der Karenzdauer noch nicht sicher bist, kannst du auch mal weniger beantragen (also am besten die Monate, die dir auf die 3 Jahre fehlen) und im Bedarfsfall verlängern.

    Ich wollte auch mal nur bis zum 22. Monat verlängern, da mein Mann nun aber auch zwei Monate in Karenz geht und wir uns ein Monat teilen, gehts eh nur bis zum 23. Monat, also habe ich’s dann bei 23 Monaten belassen.
  • Bezüglich Elternteilzeit wurde mir von der Arbeiterkammer geraten, diesen Wunsch noch nicht bekannt zu geben obwohl mein Arbeitgeber mit Elternteilzeit kein Problem hat, spätestens 3 Monate vor Ablauf der Karenz muss man diese aber dem Arbeitgeber melden.Ich kann dir nur empfehlen, lass dich bei der Arbeiterkammer beraten, die rechnen dir auch alles genau durch und was speziell für deine Situation am besten passt und beantworten dir auch all deine Fragen.
  • Zu 2. Fällt mir noch ein: Frag beim Standesamt, wo du deinen Zwerg anmeldest nach, ob die die Geburtsurkunde an die ÖGK schicken
    Unser Standesamt hat das gemacht, die haben auch gleich die Familienbehilfe für uns in die Wege geleitet
    Bei der ÖGK wird der Zwerg automatisch bei euch mitversichert, sobald sie die Geburtsurkunde vorliegen haben, bei anderen Krankenkassen muss man die Mitversicherung extra beanttragen, solltet ihr noch wo anders versichert sein
  • anianomanianom

    2,374

    bearbeitet 9. 06. 2021, 19:24
    @ParamedicGirl Ah, das ist ein guter Tipp, dann frage ich beim Standesamt zwecks Weiterleitung an die ÖGK nach, danke!

    Und die Familienbeihilfe wird seit einigen Jahren wohl automatisch durch das Standesamt beantragt, da muss man sich nicht mehr drum kümmern. 😊
  • Eine schöne Übersicht über Fristen bietet der Elternfahrplan der Ak Oö:
    https://ooe.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/berufundfamilie/Elternfahrplan.html
  • Wenn ihr recht habt dass sich dass bei mir nicht ausgeht mit den 3 Jahren, würde es was bringen, direkt nach dem Mutterschutz den Resturlaub noch aufzubrauchen,dann fängt ja quasi meine Karenz auch erst 3 Wochen später an?
    Es ist ja ganz knapp bei mir.
    Ich hab mit August 2020 begonnen zu arbeiten,August 2023 wären es 3 Jahre.
    Ende Juni ET
    Ende Juni 2023 2. Geburtstag vom Kind.
    Sprich im Prinzip geht da jetzt theoretisch nur um den Juli, der mir auf 3 Jahre fehlt.
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