Wieviele Stunden wollt ihr nach der Karenz arbeiten ?

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Kommentare

  • @Chiefeve1985 Wenn du im August 2020 begonnen hast geht es sich mit den 3 Jahren für die Elternteilzeit aber nicht aus.
    Dein Kind kommt ja vermutlich Ende Juni das heißt du kannst dann bis zu. 2. Geburtstag daheimbleiben gesetzlich, da sind dann aber noch keine 3 Jahre gesamt um!
  • Chiefeve1985Chiefeve1985

    2,890

    bearbeitet 9. 06. 2021, 19:45
    @sunshine93 Wenn sich das laut dir nicht ausgeht angeblich,warum hat es mir der Berater von der Arbeiterkammer dann vorgeschlagen?
  • @Chiefeve1985 Das kann ich dir leider nicht sagen aber wenn die Daten so stimmen sind es einfach keine 3 Jahre :(
  • @sunshine93 ja aber mir war Elternteilzeit zwar ein Begriff aber genau hat mir das jetzt niemand erklärt und daher dass nicht mal erwähnt, er hat gemeint dass wäre eine Möglichkeit und eben deswegen nicht schlecht, weil man schwer kündbar ist, sonst kann man ja nach Rückkehr nach 1 Monat gekündigt werden und deshalb hat er mir das mit der Elternteilzeit genau erklärt.
  • @Chiefeve1985 Ja das stimmt schon, aber wenn die 3 Jahre Anstellung nicht erreicht sind hast du keinen Rechtsanspruch drauf, es kann dann nur in beidseitigen Einverständnis vereinbart werden.
  • anianomanianom

    2,419

    bearbeitet 9. 06. 2021, 20:02
    @Chiefeve1985 Weil ich mich auch gerade mit dem Thema beschäftige: @sunshine93 hat recht. Um gesetzlichen Anspruch auf ETZ zu haben musst du (neben anderen Voraussetzungen wie z.B. über 20 Dienstnehmer im Unternehmen) 3 Jahre lang durchgehend bei deinem AG beschäftigt gewesen sein. Mutterschutz und Karenz werden dazugezählt.

    Details auf der Website der AK: https://www.arbeiterkammer.at/elternteilzeit (Reiter „ Stunden reduzieren in der Elternteilzeit: Wer hat Anspruch?“)

    Erfüllst du diese Voraussetzungen nicht, so hast du noch die Möglichkeit einer „vereinbarten ETZ“ - unter dem Reiter „ Ich erfülle die Voraussetzungen für die Elternteilzeit nicht – habe ich trotzdem einen Anspruch?“ nachzulesen. 😊
  • Du müsstest dann mit den ursprünglichen 32h wieder arbeiten gehen außer es wird was anderes vereinbart.
    Solltest du direkt danach gekündigt werden wäre es auf jeden Fall eine Motivkündigung und somit nicht rechtens
  • Solltet ihr alle recht haben mit den 3 Jahren, würde es was bringen meinen Resturlaub mit 15 Tagen direkt nach dem Mutterschutz noch zu verbrauchen,dann beginnt ja auch meine Karenz später um 3 Wochen.
    Bei mir ist das ja ganz knapp.
    Arbeitsbeginn August 2020
    ET Ende Juni 2021
    Kind Ende Juni 2023 2 Jahre
    Sprich eigentlich geht's im großen und ganzen nur um den Juli der mir theoretisch jetzt felt auf die 3 Jahre.
  • Mir geht's gerade deswegen um die Elternteilzeit, weil man dadurch den Kündigungsschutz verlängern kann und nicht nach 4 Wochen nach Karenz gekündigt werden kann.
    Ich bin ja schon in Teilzeit mit 32h,mir geht's gar nicht darum weniger zu arbeiten, sondern um den Kündigungsschutz.
  • @Chiefeve1985 die Karenz geht trotzdem maximal bis zum 2. Geburtstag, da bring der Urlaub nichts. Aber den Kündigungsschutz hat man schon wenn man den Antrag zur ETZ abgibt 3 Monate vorher, vielleicht meinte der von der AK deshalb dass es sich trotzdem ausgeht. Aber da kenn ich mich zu wenig aus im Detail.
  • @sunshine93 32h arbeiten wär nicht das Problem, und auch bei Motivkündigung würd ich weder klagen noch sonst irgendwas.
    Es gibt in meinem Beruf 3 große Konzerne wo ich arbeiten kann,im jetzigen bin ich bereits das 2. Mal,Motivkündigung wärs im letzten Unternehmen auch schon gewesen,hab ich auch nichts unternommen, da ich einfach diesen Job weiterhin ausüben möchte.Praktischer jetzt zum Beispiel wegen Fahrerei wärs für mich eh wieder im anderen Unternehmen oder Wechsel in andere Filiale im jetzigen Unternehmen .Nur aktuell, möchte ich auf jeden Fall meinen jetzigen Job in jetziger Filiale behalten. Was sich in 2 Jahren tut weiss man ja alles nicht, theoretisch kann eine Filiale meines Wunschkonzern in meiner unmittelbaren Nähe gebaut werden und ich könnte da anfangen, dass wär sowieso das beste,aber das Leben ist kein Wunschkonzert.

  • Chiefeve1985Chiefeve1985

    2,890

    bearbeitet 10. 06. 2021, 06:54
    @itchify der von der AK hat auf jeden Fall was von Kündigungsschutz bis zum 4.Geburtstag gesprochen was ich dadurch erreiche und ja er hat mich darauf aufmerksam gemacht unbedingt 3 Monate vorher den Antrag zu stellen.Das meine Firma eg sehr entgegenkommend ist mit dem Elternteilzeitmodell und es gern so gehandhabt wird,an diese Worte kann ich mich noch erinnern.
  • anianomanianom

    2,419

    bearbeitet 10. 06. 2021, 06:53
    @Chiefeve1985 Das geht sich leider nicht aus für die gesetzliche ETZ, du kannst aber eine ETZ mit deinem AG vereinbaren. Da hättest du Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag deines Kindes. Falls dein AG ablehnt, kannst du das einklagen.
  • @anianom ja einklagen werd ich sicher nicht,eben,also bleibt mir nur zu hoffen,das man ETZ vereinbart und darauf eingegangen wird,oder ich ganz normal mit meinen 32h wieder anfang und hoffentlich nicht nach 4 Wochen gekündigt werde.
  • Ist leider so, dass es nicht 3 Jahre sind.
    Du hast noch die vereinbarte Elgerteilzeit (die nur bis zum 4. Lj geht) , die er ablehnen kann..
    Aber soweit ich weiß, laut AK Seite, kann man hier auch Einspruch wegen der Ablehnung einlegen.

    Im Grunde bleibt dir nix andres ubrig, als es einfach zu probieren.

  • Chiefeve1985 schrieb: »
    @itchify der von der AK hat auf jeden Fall was von Kündigungsschutz bis zum 4.Geburtstag gesprochen was ich dadurch erreiche und ja er hat mich darauf aufmerksam gemacht unbedingt 3 Monate vorher den Antrag zu stellen.Das meine Firma eg sehr entgegenkommend ist mit dem Elternteilzeitmodell und es gern so gehandhabt wird,an diese Worte kann ich mich noch erinnern.

    Dann hat der von der AK eh die vereinbarte gemeint

    Bei der richtigen Elternteilzeit geht der Kündigungsschutz bis zum 7LJ
  • Chiefeve1985Chiefeve1985

    2,890

    bearbeitet 10. 06. 2021, 07:08
    @banana ok,aus jetziger Sicht, seh ich jetzt auch keinen Kündifungsgrund aufgrund meiner Arbeit.Das trau ich mir schon zu sagen, dass man damit mit mir zufrieden war.
    Wie schaut es mit Flexibilität bezüglich Arbeitszeit aus,muss man da etwas Rücksicht nehmen als Arbeitgeber,kommt man mir da entgegen, bei mir wäre das leicht möglich, da ich nicht von Kunden, nur etwas von Öffnungszeiten abhängig bin.
    Aber ja, im Idealfall geht man auf die vereinbarte ETZ dann an,ich arbeite das Maximum mit 25h und hab Kündigungsschutz bis zum 4.Lebensjahr,das wär dann die beste Lösung für mich,denk ich.
  • bananabanana

    1,065

    bearbeitet 10. 06. 2021, 07:23
    Chiefeve1985 schrieb: »
    @banana ok,aus jetziger Sicht, seh ich jetzt auch keinen Kündifungsgrund aufgrund meiner Arbeit.Das trau ich mir schon zu sagen, dass man damit mit mir zufrieden war.
    Wie schaut es mit Flexibilität bezüglich Arbeitszeit aus,muss man da etwas Rücksicht nehmen als Arbeitgeber,kommt man mir da entgegen, bei mir wäre das leicht möglich, da ich nicht von Kunden, nur etwas von Öffnungszeiten abhängig bin.
    Aber ja, im Idealfall geht man auf die vereinbarte ETZ dann an,ich arbeite das Maximum mit 25h und hab Kündigungsschutz bis zum 4.Lebensjahr,das wär dann die beste Lösung für mich,denk ich.

    Es ist genau gleich, wie. Die standard Elternteilzeit nur kürzer und der AG muss es nicht annehmen. Im Normalfall tun sies aber annehmen.. Gerade wenns so ein geringer Unterschied ist.
    Du kannst im Antrag sogar deine Zeiten definieren. (zb nur vormittags aber dienstags gehts auch von 14 bis 18 uhr)

    Ich habe bei meinem antrag geschrieben, dass ich mo - fr 6 std arbeite.

    Mündlich dann aber dann vereinbart , ich werde sehr flexibel arbeiten, auch viel home offixe nutzen. Wenn mein Mann unter der woche freihat, arbeite ich evtl 10-12 std damit ich für Notfälle ZA habe usw.
    Bei meinem Arbeitgeber alles sehr cool und locker.. Aber ich hab auch als programmiererin viel mehr Auswahl von Unternehmen und Flexibilität... Deswegen richten sich da gern die firmen nach uns Arbeitnehmern..



    Wenns soweit ist, würde ich einfach mit der AK deinen Antrag durchgehen, und darin alles so definieren, wie du es möchtest..

    Wenn dein AG eh schon weiß, dass du weniger arbeiten möchtest und flexibler.. Wirds ja passen.. Die waren doch voll happy von deinem Angebot, sogar Samstags zu arbeiten..



    Chiefeve1985
  • banana schrieb: »
    Chiefeve1985 schrieb: »
    @banana ok,aus jetziger Sicht, seh ich jetzt auch keinen Kündifungsgrund aufgrund meiner Arbeit.Das trau ich mir schon zu sagen, dass man damit mit mir zufrieden war.
    Wie schaut es mit Flexibilität bezüglich Arbeitszeit aus,muss man da etwas Rücksicht nehmen als Arbeitgeber,kommt man mir da entgegen, bei mir wäre das leicht möglich, da ich nicht von Kunden, nur etwas von Öffnungszeiten abhängig bin.
    Aber ja, im Idealfall geht man auf die vereinbarte ETZ dann an,ich arbeite das Maximum mit 25h und hab Kündigungsschutz bis zum 4.Lebensjahr,das wär dann die beste Lösung für mich,denk ich.

    Es ist genau gleich, wie. Die standard Elternteilzeit nur kürzer und der AG muss es nicht annehmen. Im Normalfall tun sies aber annehmen.. Gerade wenns so ein geringer Unterschied ist.
    Du kannst im Antrag sogar deine Zeiten definieren. (zb nur vormittags aber dienstags gehts auch von 14 bis 18 uhr)

    Ich habe bei meinem antrag geschrieben, dass ich mo - fr 6 std arbeite.

    Mündlich dann aber dann vereinbart , ich werde sehr flexibel arbeiten, auch viel home offixe nutzen. Wenn mein Mann unter der woche freihat, arbeite ich evtl 10-12 std damit ich für Notfälle ZA habe usw.
    Bei meinem Arbeitgeber alles sehr cool und locker.. Aber ich hab auch als programmiererin viel mehr Auswahl von Unternehmen und Flexibilität... Deswegen richten sich da gern die firmen nach uns Arbeitnehmern..



    Wenns soweit ist, würde ich einfach mit der AK deinen Antrag durchgehen, und darin alles so definieren, wie du es möchtest..

    Wenn dein AG eh schon weiß, dass du weniger arbeiten möchtest und flexibler.. Wirds ja passen.. Die waren doch voll happy von deinem Angebot, sogar Samstags zu arbeiten..



    Ja am Wichtigsten ist für mich einfach dass ich weitehin dort arbeiten kann.
    Ich komme mit meinem Chefs sehr gut aus.
    Aber vielleicht ist ja meine Karenzvertretung nach den 2 Jahren einfach besser wie ich.

    Aber jetzt 2 Jahre verdenken und sämtliche Versionen durchzudenken bringt eh nix,es kann sich so viel tun in 2 Jahren, ich glaub jetzt konzentrier ich mich malxauf die Geburt und mein Baby, ist ja nicht mehr lang🥰😍🤩
  • Chiefeve1985 schrieb: »
    banana schrieb: »
    Chiefeve1985 schrieb: »
    @banana ok,aus jetziger Sicht, seh ich jetzt auch keinen Kündifungsgrund aufgrund meiner Arbeit.Das trau ich mir schon zu sagen, dass man damit mit mir zufrieden war.
    Wie schaut es mit Flexibilität bezüglich Arbeitszeit aus,muss man da etwas Rücksicht nehmen als Arbeitgeber,kommt man mir da entgegen, bei mir wäre das leicht möglich, da ich nicht von Kunden, nur etwas von Öffnungszeiten abhängig bin.
    Aber ja, im Idealfall geht man auf die vereinbarte ETZ dann an,ich arbeite das Maximum mit 25h und hab Kündigungsschutz bis zum 4.Lebensjahr,das wär dann die beste Lösung für mich,denk ich.

    Es ist genau gleich, wie. Die standard Elternteilzeit nur kürzer und der AG muss es nicht annehmen. Im Normalfall tun sies aber annehmen.. Gerade wenns so ein geringer Unterschied ist.
    Du kannst im Antrag sogar deine Zeiten definieren. (zb nur vormittags aber dienstags gehts auch von 14 bis 18 uhr)

    Ich habe bei meinem antrag geschrieben, dass ich mo - fr 6 std arbeite.

    Mündlich dann aber dann vereinbart , ich werde sehr flexibel arbeiten, auch viel home offixe nutzen. Wenn mein Mann unter der woche freihat, arbeite ich evtl 10-12 std damit ich für Notfälle ZA habe usw.
    Bei meinem Arbeitgeber alles sehr cool und locker.. Aber ich hab auch als programmiererin viel mehr Auswahl von Unternehmen und Flexibilität... Deswegen richten sich da gern die firmen nach uns Arbeitnehmern..



    Wenns soweit ist, würde ich einfach mit der AK deinen Antrag durchgehen, und darin alles so definieren, wie du es möchtest..

    Wenn dein AG eh schon weiß, dass du weniger arbeiten möchtest und flexibler.. Wirds ja passen.. Die waren doch voll happy von deinem Angebot, sogar Samstags zu arbeiten..



    Ja am Wichtigsten ist für mich einfach dass ich weitehin dort arbeiten kann.
    Ich komme mit meinem Chefs sehr gut aus.
    Aber vielleicht ist ja meine Karenzvertretung nach den 2 Jahren einfach besser wie ich.

    Aber jetzt 2 Jahre verdenken und sämtliche Versionen durchzudenken bringt eh nix,es kann sich so viel tun in 2 Jahren, ich glaub jetzt konzentrier ich mich malxauf die Geburt und mein Baby, ist ja nicht mehr lang🥰😍🤩

    Genau. Einfach die zeit genießen 🥰
    Wenns dann soweit is, nochmal mit der AK reden und einen Antrag auf die Beine stellen..
    Dann wird schon alles glatt laufen.. 🤗
    Chiefeve1985
  • Danke auf jeden Fall für deine Hilfe, jetzt kenn ich mich endlich aus ,1. Wie das mit dem Urlaub ist und 2. Elternteilzeit
  • Vlt weiß das jemand von euch: gegen die Anzahl der Stunden darf der AG nichts sagen wenn ich Ansprung auf Elternteilzeit habe, aber ich glaube bei der Aufteilung der Stunden darf der AG mitreden oder? 🤔

    Ich möchte nach der Karenz 20 Std arbeiten von Mo-Do aber befürchte, dass mich meine Chefin gerne von Mo-Fr im Büro haben möchte.
  • @flipp also laut AK kannst du in der Elternteilzeit deine Stunden reduzieren und/ oder deine Arbeitszeit verlegen, dass die Kinderbetreeung möglich ist
    Flipp
  • Nach der ersten Karenz bin ich für 20 Stunden wieder arbeiten gegangen aufgeteilt auf 4 Tage (mo-do).

    Jetzt bei baby nr. 2 bin ich erstmal eh noch bis März 2023 in Karenz und dann wäre der Plan wieder für 15 Stunden anzufangen aufgeteilt auf 3 Tage (mo-mi)

    Ich darf mir das übrigens alles selbst einteilen @Flipp Es müssen halt mindestens 12 Stunden sein. Mein Arbeitgeber ist da wirklich super familienfreundlich.
  • @Anva das ist super 👍🏻😊
    Na ich bin schon gespannt...werd dann 4 Monate vor Karenzende mal meine Chefin kontaktieren u mal fragen ob ich überhaupt in die Abteilung zurück komme u falls ja, werd ich ihr mal meinen Wunsch bez. Arbeitszeiten bekannt geben
  • Man muss nicht wieder Vollzeit zurückgehen.

    Darum gibt es ja die Elternteilzeit!!!!
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