Hallo zusammen,
vielleicht war schon mal jemand in einer ähnlichen Situation und möchte mir sagen, wie ihr das geregelt habt:
Ich habe vor vier Wochen meinen Sohn bekommen und werde einkommensabhängiges KBG beziehen. Karenz habe ich jedoch mit meinem AG für zwei Jahre vereinbart. Soweit ist es ja noch relativ einfach ;-)
Mein Partner möchte auch in Karenz gehen - voraussichtlich das 11. und 12. Lebensmonat des Kindes. Ich möchte aber in dieser Zeit nicht arbeiten gehen (es geht sich finanziell gut aus und wir möchten die Zeit einfach als Familie genießen). Für das 13. und 14. Lebensmonat müsste ich ja dann eigentlich wieder KBG bekommen, da es ja 12+2 heißt.
Wie regelt man nun diese zwei Monate in denen wir beide zu Hause sind? Unbezahlter Urlaub? Hab gelesen, dass man 1 Monat ohnehin gemeinsam in Karenz sein kann. Sind da beide versichert? Die Infos, die man dazu findet sind leider spärlich :-(
Mir geht es vor allem um meinen Versicherungsschutz in den zwei Monaten. Mein Partner bezieht ja ohnehin in dieser Zeit KBG und ist ja somit automatisch versichert.
Vielleicht möchte ja jemand seine Erfahrungen oder sein Wissen mit mir teilen - wäre sehr dankbar!
LG
Kommentare
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Zu den anderen Fragen würd ich mich an die AK und GKK wenden.
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@Mandarine und wenn du in den 2 Monaten geringfügig arbeiten gehst? Sonst weiß ich leider auch nicht wie man das löst. Rechtlich hast du auch keinen Anspruch dass dich deine Firma karenziert während dein mann in Karenz ist (außer eben dieses 1 Monat Überschneidung)
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Laut GKK müssen wir ca Mitte Dezember zu ihnen kommen und das KGB für meinen Partner beantragen und dann kann man das mit der Mitversicherung gleich mitmachen.
Wenn man 1 Monat gemeinsam in Karenz bleibt, dann bekommt man 1 Monat kürzer KBG, weil man 1 Monat 2x bezieht (hoffentlich verständlich ) Also bei 12+2 quasi bis zum 13. Lebensmonat.
Ich hoffe, ich erzähle hier keinen Quatsch, aber so ist mein derzeitiger Wissenstand. Genaueres dann im Dezember, ob das wirklich so mit der GKK funktioniert
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Es verkürzt sich dann die Dauer der Karenz, also du kannst dann nicht 24 Monate (also bis zum 2. Geburtstag) in Karenz sein sondern dürfest nur 23 Monate in Karenz gehen.
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Einfach den Antrag auf mitversicherung ausfüllen. Der Partner muss nicht arbeiten, es reicht dass er selbst versichert ist.
Und der Rest ist unbezahlter Urlaub, muss man mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Aber Achtung - eventuell aufpassen wg Kündigungsschutz. Nach dem Ende der Karenz hat man zwar noch etwas Kündigungsschutz aber je nachdem wie lange man unbezahlten Urlaub nimmt halt nicht ewig.
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Wir möchten auch die Zeit als Familie genießen und beide bei unserem Sonnenschein zu Hause sein, da es sich finanziell ausgeht, und wir die Chance nutzen möchten!
Bin schon sehr gespannt auf deine nächsten Infos!
Liebe Grüße Daniela
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KBG wird immer nur an einen bezahlt...KBG und Karenz sind 2 Paar Schuhe die gerne vertauscht werden.
KBG macht man mit der GKK aus, Karenz mit dem Arbeitgeber
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Seit ihr verheiratet? Habe gehört mitversichern geht nur wenn man verheiratet ist, oder 2 jahre im gemeinsamen haushalt lebt!? Kannst du mir da weiterhelfen??
Und, zwecks unbezahlten urlaub, entstehen für die firma kosten??? Weiß nicht ob mein chef da mitspielt!
Danke, glg
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Also.. Emelie geb. 28.10.2016, Karenz vereinbart bis 28.10.2018, KBg Variante 30+6.
Der Papa möchte gerne in Karenz gehen. Muss er 6 Monate gehen? Nicht oder? Nur mind. 2 Monate..
Darf sein Chef ihm das verweigern? (Mit dem kann man eigentlich gut reden, aber man weis ja nicht..)
1 Monat könnten wir gemeinsam gehen und ich mit mitversichern oder?
Kann meine Firma da etwas dagegen haben? (Die sind sehr kompliziert :rolling_eyes: )
Wenns möglich ist, wären wir gerne länger zusammen daheim, also dass ich in dieser Zeit nicht arbeiten gehe.
Was muss ich da mit meiner Firma vereinbaren? Resturlaub hab ich keinen. Also ich muss dann mit der Firma unbezahlten Urlaub vereinbaren? Muss ich die Firma überhaupt informieren, dass in dem Zeitraum der Papa KBg bezieht? :hear_no_evil:
Mitversichern ist kein Problem, das weiß ich.
Danke schon mal für eure Antworten. Ich hoffe, ich blick da irgendwann mal durch!
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Du musst für diese Zeit dann entweder arbeiten gehen (es darf abgesehen von dem einen Monat nicht sein dass beide Eltern in elternkarnez daheim sind) oder mit deiner Firma unbezahlten Urlaub vereinbaren. Also ja - du musst es unbedingt melden. Am besten gleich in die Regelung so reinschreiben. Es kostet der Firma nichts aber du musst trotzdem vereinbaren und hast kein Anrecht darauf.
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Und wie schreib ich das am Besten? Wir wissen jetzt noch nicht wie uns wann..
Das melden der Karenz muss ich aber diese Woche noch machen!
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Denn wenn du jetzt einfach karenz für 2 Jahre meldest muss dir keiner nachträglich was umändern.
Ich würde also (zusätzlich zu einem mündlichen Gespräch wo du das genauer erklären kannst) unbedingt reinschreiben. Wie genau ist jetzt eine gute frage. Vielleicht kannst du da bei der ak kurz anrufen dass sie dir bei der Formulierung helfen.
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Immer so wichtiges am letzten Drücker machen :see_no_evil:
Und danke, dass man immer auf deine Hilfe zählen kann!
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Sofern ich kann helf ich gern ...
Brauch dafür Hilfe bei anderen Themen (Schuhe zb )
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alles in allem ganz unkompliziert. gkk wollte nicht mal die vereinbarung von der firma.
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Wir haben die Variante 12+2 gewählt. Karenz habe ich bis zum 2. Geb. angegeben. Bin ich richtig in der Annahme das ich in den 2 monaten in denen ich arbeite kündigungschutz geniesse? Und wie ist das eigentlich mit dem gehalt? Muss mich mein Arbeitgeber zum gleichen Gehalt für die zwei Monate anstellen (wäre es gesetzlich erlaubt nach einem monat etwas an meinem gehalt oder an meiner lohnstufe zu ändern?)? Ich frage deshalb, weil bei der elternteilzeit ist das ja genau geregelt (aliqoutes gehalt, ...), aber wie ist das in den 2 monaten??
Danke
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Hätte da mal eine Frage: Da mein Mann jetzt in Karenz ist, ist er mit mir mitversichert.
Er hatte letzte Woche einen Arzttermin bei einem Wahlarzt. Reicht er die Rechnung nun bei seiner "alten" Versicherung ein oder bei meiner, wo er gerade mitversichert ist?? (mein Mann war NÖGKK und ich bin BVA)
Sorry für die blöde Frage, aber ich bin jetzt wirklich schwer am überlegen, was jetzt "Richtig" ist! Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!! @claudsch1980 vielleicht??
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Zumindest hat mir das mein Arbeitgeber so erklärt und auf der ÖGK Seite steht das auch: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.819741
edit: Ich glaube ich kann meine Frage selbst beantworten. Was ich zitiert habe gilt nur bei unbezahlten Urlaub < 1 Monat. Bei mehr als 1 Monat zahlt man die SV Beiträge scheinbar nicht mehr weiter und muss sich deshalb mitversichern.
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Und wenn man nicht bezieht, dann lässt man sich mitversichern 👍
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Wir haben auch die Karenz geteilt.
GEburt bis 1 Jahr -> ich (inkl. Bezug ea KBG Geld)
ab 1 Jahr 2 Monate -> Mann (inkl. Bezug ea KBG Geld)
danach bis 2. Geburtsjahr -> wieder ich (ohne Bezüge)
seit 2. Geburtstag sind wir beide arbeiten
Als mein Mann um die Karenz angesucht hat, musste er zwingend eine Arbeitsbestätigung von mir vorlegen für den beantragten Karenzzeitraum.
War bei uns kein Problem, da ich ja eh arbeiten gegangen bin. Aber kann mir vorstellen, dass das eventuell ein Stolperstein sein kann, wenn beide gleichzeitig zu Hause sein wollen (und der AG da nicht so mitspielen will). weiß aber nicht, wie das Ganze arbeitsrechtlich ausschaut.
und noch ein, wenn auch sehr privater, Gedanke meinerseits. Uns hats in der Paarbeziehung sehr gut getan, dass Papa und Junior mal wirklich eine Zeit lang auf sich alleine gestellt waren und Mama nicht immer da war. Mein Mann hat dann viel besser verstanden wie es wirklich ist mit Kind den ganzen Tag daheim zu sein...dass es eben mehr ist als nur Kaffee trinken mit Freundinnen und ein bisserl Kind bespaßen. ;-)
Auch wenn viele die Karenz herzunehmen um Zeit als Familie zu verbringen oder zu Reisen, hat es auch große Vorteile, wenn die Papas mal zu Hause das komplette Kommando übernehmen müssen.