Kinderbetreungsgeld

Hallo, ich bin neu hier und hab leider nichts zur der Frage gefunden.
Wir würden gerne das Gehaltsabhängige Kinderbetreungsgeld nehmen. Einer 1 Jahr und 6 Monate und einer 6 Monate. Jetzt zur Frage, wenn ich die 6 Monate nach den 1 Jahr und 6monate nehme bekomme ich kein Geld mehr oder hab ich etwas übersehen?

Kommentare

  • Soweit ich weiß, wird das EaKBG sowieso nur für 10 Monate ausbezahlt.
  • Ich hätte gelesen 12 Monate und wenn die Karenz geteilt wird sogar noch länger?
  • Insgesamt sind es, glaube ich, 14 Monate bei Bezug durch beide Eltern. Wenn das Wochengeld höher ist, als das eaKBG, bekommt man, soweit ich weiß, während Bezug des Wochengelds kein KBG. Die Zeit wird also von den 12+2 Monaten abgezogen.
    Chris89
  • Du kannst 365 Tage eaKBG beziehen, dein Partner 61 Tage. Du musst unterscheiden zwischen Bezugszeiten ea KBG und Karenzzeit.

    Bekommst du Wochengeld nach der Geburt ruht für diese Zeit das ea KBG - daher wird das in der Regel an dich nicht 365 Tage ausbezahlt, sondern um diese Zeit vom Wochengeld weniger.

    Wie es ist mit der Aufteilung, wenn du & dein Partner Karenzzeiten ohne KBG Bezug hast, müsstest du dich noch informieren. Auf jeden Fall müsst ihr euch dann jeweils beim Partner mitversichern.
    Chris89
  • Wir teilen uns die Karenz auch und nehmen das ea KBG. Alleine gehts max. bis zum 365 Tag. nach der Geburt. Da wir ein Monat gleichzeitig gehen, wird im 12. Monat geteilt und mein Mann bekommt dann noch im 13. Monat. Wenn ihr nicht gemeinsam geht, dann ist es bis zum 14. Monat möglich.
    Du kannst natürlich 1,5 Jahre in Karenz gehen, aber das Geld gibt’s für eine Person sowieso nur die ersten 12 Monate 🤷🏼‍♀️ ich gehe im 13. Monat wieder ins Büro und ab dem 14. Monat bis Ende 23. Monat wieder in Karenz, allerdings ohne Entgelt. Daher lege ich jetzt einen Teil auf die Seite.
    Wenn ihr euch ein Monat teilt, darfst du rechtlich gesehen nur bis zum 23. Monat in Karenz gehen, außer du vereinbarst dir das mit deinem Arbeitgeber, dann ist natürlich auch länger möglich.
    Wichtig ist, den Bezug des KBG nicht mit der Karenz, die du mit deinem AG vereinbaren musst, gleichzusetzen. Das sind zwei unterschiedliche Ansprüche.
    Chris89
  • Ich danke euch für die schnellen Antworten, das macht jetzt schon etwas klarer. Müssen uns das noch genauer anschauen, aber haben noch bissal Zeit. Schon mal vielen Dank an alle!
  • @weißröckchen ah, das erklärt warum ichs nur 10 Monate bekommen habe 😅 wusste nicht, dass das Wochengeld das EaKBG ersetzt, wenn dies höher ist 😅
  • Ist das wochengeld nicht immer höher?

    Das eaKBG ist doch 80% vom wochengeld (max 66€ pro Tag)?

  • Es gibt irgendwelche sondergelagerte Spezialfälle, in denen das Wochengeld niedriger ist, glaube ich. Meistens ist das aber nicht der Fall.
    mydreamcametrue
  • @mydreamcametrue beim ea kbg weiß ich nicht, obs die Möglichkeit auch gibt dass das wochengeld niedriger wäre. Beim kbg Konto kommt das eher vor, zb wenn an gar keinen Anspruch auf wochengeld hat (unbezahlte karenz zwischen kbg und Geburt des nächsten Kindes), dann gibt's kbg ab Geburt.
    mydreamcametrue
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