Hallo!
Mein Vater ist Ende Mai verstorben und hat mir und meinen beiden Geschwistern eine Firma hinterlassen, die ganz gut läuft. Bisher wurde immer im Juni der Gewinn ausgeschüttet, da das Geschäftsjahr im Mai beendet wird. Ich werde ab ca. Februar 2022 das eaKBG beziehen, und bin nun unsicher, ob ich mir meinen Anteil des Gewinns ausschütten darf, oder ob das als "Einkunft" zählt und somit nicht mehr als € 7300 jährlich betragen darf. Im Internet finde ich dazu irgendwie keinerlei Informationen - hat von euch vielleicht jemand Erfahrung damit? Ich bin in der Firma nicht angestellt, beziehe also dort sonst nichts, es wäre wirklich nur die einmalige Ausschüttung.
Danke im Voraus! :-)
Lg Sophia
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