Hallo Mädels,
Ich habe eine Frage betreffend geteilter Karenz und anschließend unbezahlten Urlaub während der Partner das zweite Monat in Karenz ist.
Hier mal kurz zu meinem Fall:
Mein Mann und ich teilen uns die Karenz nach dem ersten Geburtstag unseres Sohnes. Zuerst gehen wir ein Monat gemeinsam und dann geht mein Mann noch ein Monat alleine, in dem ich eigentlich wieder im Büro tätig sein müsste. Anschließend wechseln wir wieder und ich bleibe noch bis Ende des 23. Lebensmonat in Karenz (ohne Einkünfte da EA KBG).
Die Firma müsste mich also für das eine Monat wieder anstellen und mir einen Arbeitsplatz zu weisen. In solch einer kurzen Zeit werde ich aber nicht wirklich viel produktiv arbeiten können, da es alleine schon 1-2 Wochen dauert bis das Equipment zur Verfügung steht. Und mit meinem Gehalt Praktikantentätigkeiten auszuüben, wäre wirtschaftlich fürs Unternehmen gesehen wohl auch nicht sehr rentabel 😅
Ich würde mir nun gerne unbezahlten Urlaub nehmen (normalen Urlaub habe ich nicht mehr ausreichend für ein ganzes Monat). Nun bin ich darauf aufmerksam geworden, dass man sich als Arbeitnehmer die SV-Beiträge erspart, wenn man über ein Monat unbezahlten Urlaub nimmt. Sprich wenn mein Gatte offiziell zB 32 oder 33 Tage alleine in Karenz ist und ich mit meinem Arbeitgeber in dieser Zeit zusätzlich zur Karenzvereinbarung einen unbezahlten Urlaub vereinbare, würden mir keine Kosten entstehen und die Firma müsste mich nicht anmelden und abrechnen.
War denn jemand in der gleichen Situation und kann mir dies bestätigen? Oder übersehe ich irgendetwas?
Kommentare
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Wir machen es so dass mein Mann unbez. Urlaub nimmt um das 13. Und 14. Monat eakbg zu beziehen. Da er durch den Bezug ohnehin soz vers ist, ist es kein Problem, von der Firma dort abgemeldet zu werden.
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Dann ist ein Brief gekommen, dass die Firma eine Arbeits und Entgeltbestätigung schicken muss, über den selben Zeitraum den ich vorm Mutterschutz hatte, wegen dem eakbg.
Und nun hoffen wir dass alles passt 😉
Es könnte sein dass sie deine Karenzvereinbarung wollen, wegen seiner Karenz. Wegen Überschneidung und so ... Dass sie so sicherstellen, dass man sich nicht länger als das eine Monat überschneidet?
Weil kbg und karenz haben eigentlich keinen Zusammenhang. Der Krankenkasse geht's bloß um die Zuverdienstgrenze.
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@winnie Ich weiß, dass das zwei unterschiedliche Ansprüche sind. Aber dennoch dachte ich, dass man um KBG beziehen zu dürfen, eine arbeitsrechtliche Karenz vereinbaren muss. Unbezahlter Urlaub ist ja auch eine Art Karenzierung. Meiner Meinung nach überschneidet man sich dann ja erst recht, nur halt unter einer anderen Bezeichnung. Deshalb bin ich mir auch nicht sicher, ob das SV-technisch mit unbezahlten Urlaub so einfach durchgeht. Also vor allem wenn man die SV-Beiträge nicht bezahlt, weil man länger als ein Monat geht. Ich drücke euch die Daumen, dass das alles so klappt. Halt mich bitte auf dem Laufenden ☺️
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Wir mussten beide unsere Karenzvereinbarungen bei den Arbeitgebern und bei der ÖGK vorlegen, ebenso die Vereinbarung wegen dem unbezahltem Urlaub.
Mein Mann bezieht auch EaKBG in seinen 2 Karenzmonaten, ich eben nur im Überschneidungsmonat.
Bei der Vereinbarung zum unbezahltem Urlaub ist auch extra festgehalten dass mein Kündigungsschutz aufrecht bleibt
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Wie gesagt der Krankenkasse is nur der Zuverdienst wichtig. Aus welchem Grund du nix oder wenig verdienst (Karenz, unbez Urlaub, geringfügig arbeiten...) ist wurscht 👍
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Und die Antwort war: Antrag für den Mann einfach online ausfüllen, fertig. Die Gehaltsprüfung ist 4-5 Jahre später. Und auf die explizite Frage, ob er die Vereinbarung über den unbez Urlaub anhängen soll, wurde auch gesagt dass das nicht sein muss. Habens dann trotzdem dazu gehängt...
Aber jetzt wo ich drüber nachdenke... Von mir wollten sie die Karenzvereinbarung schon auch 🤔
Versteh einer die Bürokratie 🤷♀️