Darf ich während dem Bezug vom einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf Honorarnotenbasis arbeiten, sozusagen als Kleinunternehmer, wenn ich die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreite?
Soweit ich weiß darfst du alles machen wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst.
Bin selber gerade in Karenz, Eakbg und führe eine Landwirtschaft. Hab mir bei der LWK mein Einkommen berechnen lassen und den Bescheid beim Kinderbetreuungsgeldantrag beigelegt.
War kein Problem.
Es geht nur um die Zuverdienstgrenze, ist meine Info gewesen. Hauptsache nicht drüber kommen, egal womit 😉Und sie (ÖGK salzburg) haben auch gesagt, dass die Einkommensprüfung erst 4-5 Jahre nach Bezug ist. Also heb dir besser alle "Beweise" gut auf 👍
@bn0607 du darfst geringfügig dazuverdienen, aber keinesfalls 7.200€ oder 7.300€ (da bin ich mir grad nicht sicher) überschreiten. Die Dame bei der AK meinte zu mir, dass das nämlich mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze 2022 knapp werden kann.
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