Hallo ihr lieben
Ich und mein Freund sind nicht verheiratet, wollen aber das gemeinsame Sorgerecht und schon den Namen vom Papa für die Kleine.
Mir wurde gesagt das man vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen kann, habe heute beim Jugendamt angerufen und dort wurde mir unfreundlich mitgeteilt dass das nicht funktioniert.
Jetzt frag ich euch, wie was wo muss ich machen damit wir das gemeinsame Sorgerecht bekommen und vorallem damit der Vater in der Geburtsurkunde drin steht und die Kleine seinen Namen bekommt?.
Danke euch. Liebe Grüße
Kommentare
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Da kann man auch selbst festlegen, welchen Nachnamen das Kind bekommt
Da wird dann die Anerkennung der Vaterschaft und danach die gemeinsame Obsorge gemacht
Nach der Anerkennung gibts automatisch die Geburtsurkunde mit dem Vater eingetragen
Vor der Geburt kann man die Vaterschaft in Österreich schwer anerkennen lassen, was ich so weiß, das geht nur in bestimmten Ausnahmefällen
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https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/1/1/Seite.082400.html
Wir sind auch nicht verheiratet und haben die Vaterschaftsanerkennung ein paar Tage nach der Geburt am Standesamt erledigt (Vater muss persönlich erscheinen).
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Entweder nur deinen Nachnamen, nur der Nachname vom Vater, oder beide Nachnamen, egal in welcher Reihenfolge
Wenn eure Nachnamen z.b. Bauer und Müller sind, dann gehen die 4 Varianten:
- Müller
- Bauer
- Bauer-Müller
- Müller-Bauer
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Für die gemeinsame obsorge müsst ihr zusammen nach der Geburt dort erscheinen und du unterschreibst, dass der Vater auch die obsorge bekommen soll 👍
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Grundsätzlich zum Rechtlichen: bei verheirateten Eltern ist der Mann der Mutter automatisch als Vater des Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen. Auch die Obsorge ist hier automatisch auf Beide aufgeteilt.
bei unverheirateten Eltern ist es vorgesehen, dass der Vater ein Vaterschaftsanerkenntnis abgibt, damit er auch als Vater eingetragen wird. Grundsätzlich ist es so, dass das VA (=Vaterschaftsanerkenntnis) direkt bei Geburtsbeurkundung mitgemacht wird. Im Gesetz ist aber verankert, dass es auch die Möglichkeit gibt ein VA vor Geburt abzugeben. Je nach Standesamt wird das aber in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Oft wird dies nur mit einem triftigen Grund gemacht (Vater bei Geburt im Auslandseinsatz, Vater schwer krank...). Dies liegt daran, dass es einfach einfacher und schneller ist, wenn mans direkt bei der Geburtsbeurkundung mitmacht. ICH persönlich würde hier aber nie Eltern wegschicken, wenn sie dies vorbringen.
Wichtig ist, dass nach Abgabe des VA auch die Obsorge geregelt wird. Bei unverheirateten Eltern ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ex lege zu 100% obsorgeberechtigt. Wollen sich die Eltern die Obsorge aufteilen, kann auch direkt bei Geburtsbeurkundung die "gemeinsame Obsorgeerklärung" abgegeben werden und beide Eltern sind dann zu 50% obsorgeberechtigt.
Abschließend wird dann in der Praxis noch das Thema Familienname behandelt. Bei Eltern mit keinen gemeinsamem Familienname ist es möglich, dass das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters bekommt. Es kann auch ein Doppelnamen aus diesen beiden Familiennamen gebildet werden.