Vaterschaft anerkennen und Sorgerecht

Hallo ihr lieben

Ich und mein Freund sind nicht verheiratet, wollen aber das gemeinsame Sorgerecht und schon den Namen vom Papa für die Kleine.
Mir wurde gesagt das man vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen kann, habe heute beim Jugendamt angerufen und dort wurde mir unfreundlich mitgeteilt dass das nicht funktioniert.

Jetzt frag ich euch, wie was wo muss ich machen damit wir das gemeinsame Sorgerecht bekommen und vorallem damit der Vater in der Geburtsurkunde drin steht und die Kleine seinen Namen bekommt?.

Danke euch. Liebe Grüße

Kommentare

  • Das kann man im Normalfall alles am Standesamt bei der Anmeldung nach der Geburt machen
    Da kann man auch selbst festlegen, welchen Nachnamen das Kind bekommt
    Da wird dann die Anerkennung der Vaterschaft und danach die gemeinsame Obsorge gemacht
    Nach der Anerkennung gibts automatisch die Geburtsurkunde mit dem Vater eingetragen

    Vor der Geburt kann man die Vaterschaft in Österreich schwer anerkennen lassen, was ich so weiß, das geht nur in bestimmten Ausnahmefällen
  • @ParamedicGirl Aso dann war ich falsch informiert, super danke 😊
  • Wir haben die Vaterschaft im Vorhinein anerkennen lassen, indem wir uns einen Termin beim Standesamt dafür ausgemacht haben. Wir mussten dann ein paar Unterlagen hinschicken und einmal persönlich erscheinen um zu unterschreiben. Also ich würde einfach einmal dort anrufen oder hinschreiben.
  • Da steht alles was man wissen muss 🙂

    https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/1/1/Seite.082400.html

    Wir sind auch nicht verheiratet und haben die Vaterschaftsanerkennung ein paar Tage nach der Geburt am Standesamt erledigt (Vater muss persönlich erscheinen).
  • Wir haben das alles nach der Geburt am Standesamt gemacht. Da kannst du die gemeinsame Obsorge angeben und den Namen festlegen. Wir haben unserem Sohn einen Doppelnamen gegeben.
  • @Dani2511 Meinst du Vornamen oder z.B Müller-Schmied ? Geht das ?
  • @Momtobe du kannst den Nachnamen so wählen, wie ihr wollt
    Entweder nur deinen Nachnamen, nur der Nachname vom Vater, oder beide Nachnamen, egal in welcher Reihenfolge
    Wenn eure Nachnamen z.b. Bauer und Müller sind, dann gehen die 4 Varianten:
    - Müller
    - Bauer
    - Bauer-Müller
    - Müller-Bauer
  • @Momtobe Nachname. Mein Freund heißt gamsjäger und ich Katzensteiner. Sohn heißt gamsjäger-katzensteiner
  • Wir haben es vor der Geburt gemacht - waren beim Standesamt und war schnell erledigt :)
  • Wir haben die Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt am Standesamt gemacht.
    Für die gemeinsame obsorge müsst ihr zusammen nach der Geburt dort erscheinen und du unterschreibst, dass der Vater auch die obsorge bekommen soll 👍
  • ich bin Standesbeamten.

    Grundsätzlich zum Rechtlichen: bei verheirateten Eltern ist der Mann der Mutter automatisch als Vater des Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen. Auch die Obsorge ist hier automatisch auf Beide aufgeteilt.

    bei unverheirateten Eltern ist es vorgesehen, dass der Vater ein Vaterschaftsanerkenntnis abgibt, damit er auch als Vater eingetragen wird. Grundsätzlich ist es so, dass das VA (=Vaterschaftsanerkenntnis) direkt bei Geburtsbeurkundung mitgemacht wird. Im Gesetz ist aber verankert, dass es auch die Möglichkeit gibt ein VA vor Geburt abzugeben. Je nach Standesamt wird das aber in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Oft wird dies nur mit einem triftigen Grund gemacht (Vater bei Geburt im Auslandseinsatz, Vater schwer krank...). Dies liegt daran, dass es einfach einfacher und schneller ist, wenn mans direkt bei der Geburtsbeurkundung mitmacht. ICH persönlich würde hier aber nie Eltern wegschicken, wenn sie dies vorbringen.

    Wichtig ist, dass nach Abgabe des VA auch die Obsorge geregelt wird. Bei unverheirateten Eltern ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ex lege zu 100% obsorgeberechtigt. Wollen sich die Eltern die Obsorge aufteilen, kann auch direkt bei Geburtsbeurkundung die "gemeinsame Obsorgeerklärung" abgegeben werden und beide Eltern sind dann zu 50% obsorgeberechtigt.

    Abschließend wird dann in der Praxis noch das Thema Familienname behandelt. Bei Eltern mit keinen gemeinsamem Familienname ist es möglich, dass das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters bekommt. Es kann auch ein Doppelnamen aus diesen beiden Familiennamen gebildet werden.
    Manuella
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