Wenn man als schwangere kein gültiges Impfzertifikat bzw. Genesungszertifikat hat, dann braucht man ein gültiges PCR-Testzertifikat um zB in einem Kleidungsgeschäft einkaufen zu können.
Siehe Par. 21 Abs. 10 der aktuellen 6. COVID-19-Schutzmassnahmenverordnung:
In der 6. COVID19-Schutzmaßnahmenverordnung, Paragraph 21, Absatz 10 steht es so:
"Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises und die Beschränkungen für Personen, die über keinen 2G-Nachweis verfügen, gelten nicht für
1. Personen, die über keinen Nachweis gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 lit. a oder b verfügen und nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können und
2.Schwangere.
In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen."
Da für den Handel (mit Ausnahme täglicher Bedarf also Lebensmittel etc) die 2G-Pflicht gilt, musst du als Schwangere einen negativen PCR-Test vorweisen.
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
19
2,255
Siehe Par. 21 Abs. 10 der aktuellen 6. COVID-19-Schutzmassnahmenverordnung:
3,210
"Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises und die Beschränkungen für Personen, die über keinen 2G-Nachweis verfügen, gelten nicht für
1. Personen, die über keinen Nachweis gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 lit. a oder b verfügen und nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können und
2.Schwangere.
In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen."
Da für den Handel (mit Ausnahme täglicher Bedarf also Lebensmittel etc) die 2G-Pflicht gilt, musst du als Schwangere einen negativen PCR-Test vorweisen.