Papamonat und Karenzteilung

Nach einiger Recherche sind für uns noch 2 Fragen unklar, vielleicht kann sie uns ja jemand von Euch beantworten:

Geburtstermin 21.02.2022 und wir machen uns gerade schlau bezüglich KBG und Familienbonus etc.

1) Das Papamonat kann ab der Geburt bzw. ab dem Heimkommen aus dem KH bis zum Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochen im Falle normaler Geburt) in Anspruch genommen werden. Heißt das, das Monat muss innerhalb dieser Zeitspanne liegen oder das Monat muss innerhalb dieser Zeitspanne begonnen werden ? (hätte es bisher so verstanden das es in der Zeitspanne liegen muss, aber Familienzeit gibt es ja wiederum bis zum 91. Tag daher bin ich mir da nicht sicher)

2) Wir haben uns für das Einkommensabhängige KBG entschieden und das (nach Vereinbarung mit Ihrem AG) meine Frau bis zum 3. Geburtstag des Kindes daheim bleibt, sind uns aber noch nicht sicher ob nur die Frau bis zum 365. Tag beziehen soll oder ob wir uns das so teilen das auch ich 61 Tage zusätzlich gehe. Wenn meine Frau bis zum 365. Tag geht kann ich Sie danach bei mir mitversichern, wie ist es aber wenn zwischendurch oder nach dem 365. Tag ich auch 2 Monate in Karenz gehe und das einkommensabhängige KBG Geld beziehe (abzüglich Familienzeitbonus fürs Papamonat) in Bezug auf Ihre Versicherung ? Ich wäre ja in der Karenz versichert, Sie wäre "nur so" zuhause (unbezahlter Urlaub z.B.) wäre sie dann auch bei mir mitversicherbar oder müsste Sie sich für diesen Zeitraum selbst versichern ?
Wäre Sie dann 12 Monate in Karenz, 2 Monate unbezahlter Urlaub, dann wieder 10 Monate Karenz und dann nochmal 12 Monate verlängerte Karenz (unbezahlter Urlaub) nach Vereinbarung AG ? Ich nehme an das muss dann auch genau so Ihrem AG mitgeteilt werden ?

Danke
Leon

Kommentare

  • Mitversicherung: ich bin seit dem ersten Geburtstag unseres Sohnes bei meinem Mann mitversichert (eakbg). Er hatte dann noch 61 Tage Bezug und mich währenddessen bereits bei sich mitversichert.
    Es gilt: Während des KBG Bezugs ist man dadurch sozialversichert. Hat nix mit der Karenz zu tun 😊 weil Karenz und KBG zwei paar Schuhe sind und nicht zwingend zusammengehören müssen. Mein Mann z Bsp hats mit unbezahltem Urlaub gelöst und war nicht in Karenz.
  • Was noch wichtig ist: der Arbeitgeber deiner Frau muss dem unbezahlten Urlaub zustimmen. Andernfalls muss deine Frau zumindest ein Monat während deiner Väterkarenz wieder in den Job zurück. Alles über 23 Monate (bei einem Monat geteilter Karenz hat man nämlich nur für 23 Monate Anrecht auf Karenz) muss auch vom Arbeitgeber gewährt werden.

    Mein Mann und ich teilen uns die Karenz im März 2022 und im April muss ich wahrscheinlich während dem zweiten Monat meines Mannes zurück ins Büro.
  • Betreffend Papamonat: Ich hoffe, ihr habt dieses schon gemeldet! Denn dieses muss 3 Monate vor dem geplanten ET bekannt gegeben werden. Also in eurem wäre dies der 21. November gewesen. Und ja das Monat muss innerhalb des Beschäftigungsverbotes des Mutter liegen.
  • *in eurem Fall
  • Danke für Eure Antworten.

    Das mit der Versicherung während dem KBG habe ich auch so gelesen, danke.

    Papamonat habe ich rechtzeitig schriftlich gemeldet und bestätigt bekommen, Das mit der Zeit innerhalb des Beschäftigungsverbotes ist mir jetzt auch klar -Danke.

    So eine Karenzteilung oder 2 Monate im Anschluss überlegen wir ja auch, ohne das meine Frau zurück ins Büro muss. Das würde dann bedeuten (angenommene Bedingungen):
    8 Wochen Mutterschutz
    bis zum 365. Tag Frau in Karenz und somit 10 Monate einkommensabhängiges KBG beziehen
    im 10. und letzten Monat ein Monat gemeinsam Karenz und jeweils einkommensabhängiges KBG beziehen (wenn ich es richtig verstanden habe) und dann würde ich noch ein weiteres gehen (muss ja mindestens 2 Monate).
    In diesem Monat hätte meine Frau unbezahlten Urlaub (ist aber bei mir mitversichert ?).
    Danach wäre sie bis zum 23. Monat wieder in Karenz und den Rest bis zum 3. Geburtstag in unbezahlten Urlaub.

    Kann Sie da nicht gleich Ihrem AG melden bis zum 365. Tag Karenz und bis zum 3. Geburtstag dann unbezahlten Urlaub oder was wäre der Vorteil Karenz - 1 Monat unbez. U - Karenz - wieder unbez. U. ?

    Bezug KBG gibt es für Sie eh nur bis zum 365. Tag und danach muss sie ja ohnehin bei mir versichert sein ?
    Pensionbeitragsjahre gibts auch für 4 Jahre, also kein Nachteil. Maximal Dauer der Firmenzugehörigkeit das da anders gerechnet wird.....

    Das mit der Versicherung kommt irgendwie nicht ganz raus bei den meisten Infos, konstruieren wir da so einen Sonderfall ?

    Danke
    Leon
  • Nachtrag: das mit der Versicherung habe ich jetzt bei der wko und sva gefunden. Wenn man KBG bezieht ist der Partner beitragsfrei mitversichert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus
  • Also betreffend der Versicherung: Du musst einfach bei der ÖGK (oder andere Kasse) Bescheid geben, dass deine Frau bei dir mitversichert wird.

    Aber Achtung wegen dem einen Monat: Wenn deine Frau weniger als ein Monat (also weniger als 32 Tage) in unbezahlten Urlaub geht, müsste sie die Lohnnebenkosten zahlen. Andernfalls erspart sich der AG die Anmeldung und ihr euch die Kosten.

    Also bei eurer Variante würde ich empfehlen, dass deine Frau 12 Monate KBG und Karenz gleichzeitig bezieht (sind ja zwei paar Schuhe!). Du dann das 12. Monat gleichzeitig. Und dein 13. Monat um 1-2 Tage verlängerst, damit sie eben auf die 32 Tage kommt. Sie sollte halt dann

    Also am besten, wenn ihr dann die konkreten Termine habt, nochmals gut rechnen.

    Wir machen es so, dass ich die 365 Tage beziehe und mein Mann anschließend die 61 Tage und ich habe halt geschaut, dass meine Karenz-Pause mind. 32 Tage dauert. Das wäre somit auch eine mögliche Variante. Wichtig: der Bezug ist maximal bis zum 426. Tag möglich.

    Ich würde an eurer Stelle einfach mal offen mit dem Arbeitgeber deiner Frau sprechen. Und wenn mündlich das OK da ist, 3 Jahre in Karenz zu gehen, dann auch einfach so anmelden. Die Karenz ist ja (fast) nichts anderes als ein unbezahlter Urlaub. Da braucht es wahrscheinlich keine drei Anträge, vor allem zwischen dem ersten und zweiten Jahr, da ja Karenz und KBG zwei paar Schuhe sind.

    Ich würde mich vorab nur über den Kündigungsschutz nach den 2 Jahren informieren. Also ob sie dann weiterhin kündigungsgeschützt ist. Da bin ich mir leider nicht ganz sicher.

    Aja der einzige Vorteil, wenn ihr jetzt noch nicht die gesamte Karenz meldet: Verkürzen der Karenz ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Verlängern ist bis zum 2. Geburtstag (bzw 23. Monat) einseitig einmal möglich. Da muss man nur spätestens 3 Monate vorher Bescheid geben.
    Leon2000
  • Das habe ich diesbezüglich noch auf der Seite der AK gefunden:

    Wollen Sie darüber hinaus (also über den 2. Geburtstag) in Karenz gehen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber samt Verzicht auf sein Kündigungsrecht unbedingt erforderlich.
  • Besten Dank, der Hinweis mit den 32 Tagen ist sehr wichtig, das haben wir bisher nicht beachtet.

    Der Kündigungsschutz wäre gesetzlich bis maximal 2 Jahre, das 3. Jahr mit schriftlicher Vereinbarung auf freiwilliger Basis des AG (AK Musterbrief).

    lG
    Markus
  • Hallo,
    Weiß jemand wie das gehandhabt wird wenn wir uns die Karenz teilen wollen müssen wir uns auch auf dieselbe Variante des kinderbetreuungsgeld einigen?
    Für mich kommt diesmal leider nur das pauschale in Frage, könnte mein Mann dann trotzdem das Einkommensabhängige Modell wählen?
    Lg
  • Ich glaube Mal gelesen zu haben, dass dies nicht einheitlich sein muss. Nagle mich nicht darauf fest. 🙈 Sonst bei AK oder Sozialversicherung nachfragen
  • @Dani2511 ja werde morgen mal anrufen 😅
    Schwanger will ich nur immer alles am liebsten sofort wissen. Aber im Internet hab ich jetzt nichts gefunden auf die schnelle.
    Danke auf jeden fall
  • @pmaria Ihr müsst leider das selbe nehmen soweit ich weiß...
  • @pmaria mir hat eine Freundin erzählt, dass sie das eaKBG beantragt hat, obwohl sie wusste, dass es abgelehnt wird. So konnte sie dann das pauschale beziehen und ihr Mann dann das einkommensabhängige.
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