Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen
Also mein Sohn ist am 6.11.2020 zur Welt gekommen. Ich habe mich dort für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entschieden, das ich bis zum Geburtstag erhalten habe - in Karenz war ich bis zum 6.12.21.
Ich wurde aber in diesem Jahr wieder Schwanger, Geburtstermin 22.2.2022. Wieder in Karenz bin ich seit dem 28.12.2021.
Ich arbeitete vom September bis zum 28.12.2021.
Wie wird das Wochengeld nun berechnet?
Liebe Grüsse
Nicole
Kommentare
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Und hast den ganzen September schon gearbeitet?
Fürs Wochengeld wird dein Gehalt von September-Oktober-November genommen. Also ca. dein Netto ohne Weihnachtsgeld mal 1,17
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Hi ja bin seit 28.12. wieder im Mutterschutz. Habe heute einen Brief von der ÖGKK erhalten das ich rund € 33,- an Wochengeld erhalte. Ich habe aber bis November eKBG erhalten und zusätzlich war ich im September/Oktober/November und Dezember arbeiten. Ich habe da rund € 3.000,- netto monatlich erhalten (eKBG+Gehalt). Wie kommen die dann bitte nur auf € 33,-...........
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Ein bisschen verwirrt bin ich trotzdem - du schreibst du warst bis Dezember in Karenz? Wo hast du dann gearbeitet? Und wenn du mind 1000 Netto verdient hast, ist das kein Problem mit der Zuverdienstgrenze?
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Bekomme aber anscheinend trotzdem Wochengeld obwohl es bei mir keinen Übergang gegeben hat.
Die AK hat mir das so empfohlen, damit ich mehr Wochengeld bekomme, aber irgendwie ist das nicht der Fall. Beim letzten Mal hatte ich über € 2.000 netto
Sorry Karenz war ich eig ja dann gar nicht mehr... oder? Erst ab 28.12. wieder im Mutterschutz.. es ist so verwirrend...
Bei meinem alten Arbeitgeber...
Nein laut AK nicht, da die Zuverdienstgrenze bei einem Jahr ca bei € 7000,- liegt.. und das habe ich mit den fast 4 Monaten ja nicht erreicht..
Ich werd da einfach nicht schlauer...
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Und von der ÖRK bekommt man sowiso keine Auskunft... leider sagen die gar nichts dazu...
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Ja das war jetzt nur Teilzeit... meinst du das ich wegen dem nur die 33€ erhalte? Obwohl wenn ich es berechne ich auch nicht auf den Betrag komme?
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Wenn ich aber sowenig Wochengeld erhalte dann bekomme ich ja auch dementsprechend weniger eKBG oder?
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Bei 33 Euro Tagsatz wäre wohl das KBG Konto besser.
Ob es zu deinem Gehalt passt kannst du dir ausrechnen: Oktober Netto nehmen und mal 1,17 rechnen und durch 31 dividieren.
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Das habe ich auch gelesen, aber KBG wird laut Internet gleichgestellt....
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Ja das isch mir klar, dass es dann weniger gibt. Aber laut Internet ist KBG eigentlich gleichgestellt...... das check ich nicht... Muss jetzt leider bis nächste Woche warten, dann kläre ich es ab..
Eben ich komme mit keinem Gehalt oder KBG auf die Summe von € 33,- außer ich nehme den Monat Dezember her..... aber da habe ich eigentlich nur 28 Tage gearbeitet...
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Ich bin direkt von Karenz in vorzeitigen Mutterschutz gekommen. Wochengeld ist gleich hoch wie bei Kind Nr. 1, eaKBG etwas reduziert, da ja geringer als Wochengeld. Da ich max. Wochengeldtagsatz bekommen habe, zahlt sich aber eaKBG noch immer aus.
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Dann komme ich aber eben auch auf einen anderen Betrag..
Oktober KBG 1980 €
November KBG 1939 €
Dezember Teilzeit 850 €
Das ist sich bei mir leider nicht ausgegangen...
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War bei mir ja nicht der Fall, da ich KBG bis November erhalten habe, aber von September bis Dezember zusätzlich gearbeitet habe....
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Bei mir war der KBG Bezug bis 6.1., die Karenzvereinbarung auch bis 6.1., allerdings hat mir mein AG den 7.1. von sich aus frei gegeben, und somit ist mein erster Arbeitstag der 11.6
Zählt da der erste Arbeitstag, oder das Ende der Karenzvereinbarung?
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Die 6 Monate dürften sich auf den Anspruch auf einkommensabhängiges KBG beziehen.
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Das heisst im meinem Fall, die ÖGk nimmt bei mir bei der Berechnung nur den Dezember her? Das wäre ja echt unfair, das steht nirgendswo...
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Du hast die 6 Monate vor dem neuen Mutterschutz gearbeitet oder Kinderbetreuungsgeld bezogen. Das heißt, du hast Anspruch auf Wochengeld.
Das Wochengeld wird, und das kann man wirklich überall nachlesen, anhand des Nettoverdienstes der letzten 3 Erwerbsmonate (bzw halt weniger, wenn die Zeit zwischen KBG-Ende und Mutterschutzbeginn kürzer war) berechnet.
Kann aber in deinem Fall unter Umständen sein, dass du ab der Geburt wieder mehr bekommst. Das Wochengeld ersetzt das eaKBG in den 2 Monaten nach der Geburt nur dann, wenn das Wochengeld höher als das eaKBG ist.
Das eaKBG dürfte, wenn ich das richtig verstanden habe, immer mindestens eine Höhe von 33,88 Euro täglich (!!!) haben.
Kann es eventuell sein, dass dein Wochengeldsatz auch 33€ pro Tag und nicht 33€ pro Monat sind?
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Einzig wenn man in neuen muschu im eakbg kommt, kriegt man es weiter - ansonsten muss man 3 volle (!) Monate ordentlich arbeiten um eben wieder ein sinnvolles eakbg zu bekommen.
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Ja 33 pro Tag.. aber das ist im Gegensatz zu dem ersten Wochengeld das ich bei meinem Sohn erhalten habe extrem gering. Ubd mit denn 3 Nettoverdienste komme ich auch nicht auf diesen Betrag .. ist bei ca € 65 pro Tag.. Mit dieser Differenz komm ich einfach nicht klar..
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Das ist mir klar aber nicht wie die auf 33€ kommen, wenn ich die letzten Monate 1660€ netto erhalten habe von meinem Aebeitgeber...
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Und der Zuverdienst innerhalb der Grenze, glaube ich, auch nicht.
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Okay... kompliziert.. ich werd das aufjedenfall nächste Woche nochmals abklären, da mir das die AK empfohlen hat. Von der ÖGK bekommt man keine Auskunft....
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Glaube eben auch, dass der Zuverdienst nicht zählt und dann hast du etwas weniger als 1 Monat nur ein Teilzeitgehalt…
Bei mir war Wochengeld beim 2. Kind Tagessatz vom eaKBG und eaKBG wird dann reduziert … natürlich auch weniger als Wochengeld auf Basis Vollzeitgehalt wie beim 1. Kind, aber bin froh, dass ich den vorzeitigen Mutterschutz hatte und war weniger Stress als dazwischen eine Lösung mit Arbeitgeber suchen zu müssen…hatte mich aber zuvor bei Hotline informiert und war mir dessen bewusst….
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Ja die Basis war mein Vollzeitgehalt. Bei meinem Sohn war der Tagsatz eaKGB bei € 66,- das habe ich bis November erhalten..
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Ich habe telefonisch die Auskunft bekommen, dass das eakb als Verdienst zählt….
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Danke für dein Beitrag... dann kann es wirklich nicht sein.. komischerweise habe ich das jetzt von mehreren gehört. Bin gespannt was sie nächste Woche sagen.. werde es hier aufjedenfall posten..
Ja genau TLZ 1660 netto
eaKBG 1980 netto
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Die Krankenkasse hat den Tagsatz erhöht.
EaKBG wird als Verdienst beim Wochengeld berechnet und zusätzlich, wenn vorhanden, ein Lohn (Zusatzverdienst). Zur Berechnung nimmt man die letzten 3 Nettolöhne ..
Liebe Grüsse