Gehaltsabhängige Karenz - Hilfe!

Hallo ihr Lieben,

bislang war ich nur stille Mitleserin. Ich bin auf eure Hilfe angewiesen, ich check das System bei der Gehaltsabhängigen Karenz nicht. Ich würde dieses Modell gerne nehmen, mein Partner will auch in Karenz gehen. dh. wir haben die Bezugsdauer von 12+2 Monaten.
Ich würde insgesamt gerne aber bis zum 2. Geburtstag daheim bleiben. In welchem Zeitraum muss mein Partner seinen Anteil denn gehen? Es wäre ja voll blöd, wenn er wirklich zum 1. Geb gehen muss,.. Das würde ja heißen dass ich genau für 2 Monate in meine Firma retour muss und dann wieder fast ein Jahr daheim bin.. Das macht doch keinen Sinn.. Versteh ich das falsch??

Danke für eure Hilfe :)
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Kommentare

  • Ich würde mich bei der Arbeiterkammer beraten lassen, die kennen sich am besten aus und können dir alles genau erklären.
  • Ja, das ist tatsächlich so. Entweder bleibst du unbezahlt zu Hause, und/oder nimmst Urlaub in Anspruch, oder du gehst arbeiten die 2 Monate.
    Bei den Regelungen denkt niemand an die Sinnhaftigkeit 🙈
  • Erstmal ist zwischen Kinderbetreuungsgeld und Karenzzeit zu unterscheiden.

    Das Kinderbetreuungsgeld Kannst du einen Monat gemeinsam mit deinem Mann beziehen, für den 2. Monat musst du wieder den "Dienst antreten".
    Wenn du noch Urlaub stehen hast, könntest du den aber ggf in dem Monat verbrauchen.

    Dein Mann muss seine 2 Monate nicht am Schluss nehmen. Wichtig ist nur, dass ein Block mindestens 2 Monate beträgt.
    (Als Beispiel: ich beziehe das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für 10 Monate, dann bleibt mein Mann 2 Monate zu Hause und dann bekomme ich es nochmal für 2 Monate. Da ich noch sehr viel Urlaub über habe, kann ich für die ganze Karenzdauer meines Mannes auch zu Hause bleiben.)

    Die Karenzzeit ist frei wählbar. Einen Rechtsanspruch inklusive Kündigungsschutz hast du bis zum 2. Geburtstag deines Kindes.
    Wenn das Kinderbetreuungsgeld endet (nach 14 Monaten, oder 13 Monaten wenn ihr einen Monat gemeinsam das Geld bezieht) musst du dich bei deinem Partner mitversichern, bis du wieder zu Arbeiten beginnst.

    Hoffentlich konnte ich dir ein bisschen weiterhelfen - es ist schon etwas kompliziert...
    K4M1K4T3incredibilesLaPausi
  • Danke für all eure Antworten. Das hat mir das ganze ein bisschen leichter gemacht das alles zu verstehen. Danke :)
    An die Variante meinen Urlaub aufzubrauchen habe ich noch nicht gedacht. Das wäre eine Möglichkeit. Ganz schön kompliziert das ganze.

    Das heißt beim Überlappungsmonat bekommt auch nur mein Mann das Geld oder? Dann wäre es ja egal ob ich mich die beiden Monate mitversichere..
  • Karenz und Kinderbetreuungsgeld hängt nicht zwangsläufig zusammen...
    Dein Mann kann auch unbezahlten Urlaub nehmen und kbg beziehen. Dann hättest du kein Problem mit dem Überschneidungsmonat oder dem Arbeiten gehen 👍
  • @enibas91 im Überlappungsmonat würdet ihr beide KBG statt Gehalt bekommen.
    Nur wenn du nach dem 13./14. Monat noch bis zum 24. Monat daheim bleiben willst, müsstest du dich mitversichern.
    (Manche Versicherungen, zB BVA, übernehmen das aber auch meines Wissens nach).
    Du hast dann halt kein Einkommen für diese 10/11 Monate. Aber wenn du das vorher schon planst, kannst du ja jedes Monat die Hälfte weglegen für später.
  • @enibas91Wir waren jetzt in exakt der gleichen Situation. Zuerst wollten wir das 12. Monate gleichzeitig in Karenz gehen und gleichzeitig KBG beziehen. Da aber der Arbeitgeber meines Mannes gebeten hat, dass er ein Monat später gehen soll, sind wir jetzt im 13. Monat beide in Karenz, aber nur mehr er bekommt KBG und ich bin bei ihm mitversichert. In seinem zweiten Monat konnte ich jetzt einen unbezahlten Urlaub mit meinem Arbeitgeber vereinbaren. Andernfalls hätte ich arbeiten müssen.
    Falls du nicht genügend Urlaubsanspruch hast und in unbezahlten Urlaub gehen willst, dann schau aber, dass dieser ein Monat übersteigt, denn dann ist keine Anmeldung notwendig, wodurch du dir die Lohnnebenkosten ersparst, die bei einem unbezahlten Urlaub normalerweise anfallen ;-)
    Falls du noch Fragen hast, kannst du dich auch gerne per Nachricht bei mir melden.
  • Die Sinnhaftigkeit liegt darin, dass dieses Modell eigentlich für Familie gedacht ist, in denen die Frau sehr rasch nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigen will. Insofern wäre das "ich geh 2 Monate arbeiten und bleib dann daheim bis das Kind 2 ist" hinfällig.
    wölfin
  • Bei uns wäre das andere Modell aber finanziell ein verlustgeschäft gewesen, da steigen wir sogar besser aus wenn ich 10 Monate einfach so daheim bin.

    Ich weiß, dass wir in Österreich im Land der seligen leben was das betrifft, aber optimal ist das trotzdem nicht.
  • @diekoli natürlich nimmt man das Modell, mit dem man finanziell besser aussteigt. Ist ja auch nicht verboten, noch länger daheim zu bleiben. Ich wollte nur erklären, warum das Modell so ist, wie es ist weil weiter oben jemand geschrieben hat, dass sie nicht versteht inwiefern es sinnvoll ist.
  • Was ich mich immer frage, zahlt sich das gehaltsabhängige überhaupt aus, wenn man ohnehin 2 Jahre daheim bleibt und somit das 2. Jahr gar kein Geld mehr bekommt?
  • @Dani2511 oh ja! (Außer man verdient sehr wenig oder arbeitet Teilzeit)
    ricz
  • @Dani2511Beim pauschalen KBG ist der Gesamtbetrag ja immer gleich hoch. Je nach Dauer ist der Tagessatz höher oder niedriger. Zusammengerechnet ist’s aber immer gleich, ca. 12.360,-.

    Mit dem eaKBG liegt man aber auf alle Fälle besser, wenn’s den maximalen Gesamtbetrag übersteigt.

    Und ich kann mir ja dann immer noch überlegen, ob ich es mir leisten kann volle 2 Jahre in Karenz zu gehen oder stattdessen wieder früher zurück in den Job zu kommen.

    Was vielleicht noch für die Thread-Erstellerin wichtig ist: wenn ihr euch ein Monat teilt, dann ist die maximal Karenz bis zum 23. Lebensmonat beschränkt. Ausgenommen dein Arbeitgeber „genehmigt“ es dir länger.
  • Ah, alles klar. Hatte mich nur mit dem gehaltsabhängigen auseinandergesetzt, weil für mich ohnehin klar war, dass ich maximal ein Jahr daheim bleib und ich auch einen guten Verdienst hatte. Deshalb wusste ich gar nicht, dass beim pauschalen der Gesamtbetrag immer gleich ist.
  • Also ich bleibe jetzt auch bis zum 23. Lebensmonat daheim, schöpfe fast den Maximalbetrag beim eaKBG aus und habe mir fürs zweite Jahr einen Teil des KBG auf die Seite gelegt. Ach ja und die Mitversicherung läuft über meinen Mann 😊 Also auch mit eaKBG kannst du, sofern es sich gut ausgeht, länger als ein Jahr daheim bleiben.
  • Wir haben beide Male auch das eaKBG bezogen. Der Mann muss nicht die letzten 2 Monate gehen, man kann innerhalb der Bezugszeit 2x wechseln, soweit ich weiß.
    Außerdem arbeiten wir beide nach den 14 Monaten in Teilzeit bis der Kleine 2 Jahre alt ist.
    Vielleicht wäre es eine Alternative, falls du auch weiterhin arbeitengehen möchtest?
  • Wir haben uns auf jeden Fall auch für die gehaltsabhängige Variante entschieden. Teilen uns die 14 Monate halbe, halbe weswegen wir dann noch einen Bonus von ca. 1000 Euro bekommen. Ich arbeite aktuell wieder. Nach den 14 Monaten arbeiten wir beide dann wieder 30 Stunden, wie schon vor der Schwangerschaft
    MinaTaliesinAn22
  • Wir werden uns auch für das eaKBG entscheiden. Bei mir wird mein Mann aber nicht in Karenz gehen. Sondern nur den Papamonat in Anspruch nehmen. Allerdings reduziert er nach den Papamonat seine Stunden auf 35 pro Woche. So kann er jeden Freitag daheim bleiben. Ich werde dann nach einem halben Jahr wieder geringfügig arbeiten gehen. So bleibe ich unter der Dazuverdienergrenze und habe ein paar Stunden für mich. Außerdem hat mein Mann ein paar Stunden alleine mit unseren Spatz und ich glaub das ist für die Zwei auch was tolles.
    MinaTaliesinlittle_star
  • Wahnsinn, danke für alle Antworten!!

    Weiß jemand ob das mitversichern etwas kostet bzw ob es einen unterschied macht ob wir verheiratet sind oder nicht?


    Hab ich das richtig verstanden:
    Im Überlappungsmonat bekommen wir beide das gehaltsabhängige KBG.. Dann müsste ich den einen Monat danach wenn mein Mann noch in Karenz ist, entweder unbezahlten Urlaub nehmen, Urlaub nehmen falls ich so viel Anspruch habe oder arbeiten gehen..

    Wenn wir KEIN Überlappungsmonat haben, dann müsst ich theoretisch diese 2 Monate arbeiten gehen, oder schauen dass ich unbezahlten Urlaub nehmen kann..

    @sabsie4517 : was meintest du mit den Lohnnebenkosten? Bis wann fallen die nicht an? Weißt du das zufällig?
  • winniewinnie

    3,436

    bearbeitet 8. 03. 2022, 15:48
    Nein es kann nur einer kbg beziehen. Nur karenz technisch könnt ihr überlappen 👍
  • Mit den Lohn Nebenkosten ist gemeint, dass der Arbeitgeber einen von der SV abmeldet, wenn man mehr als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt.
    Was kein Problem ist, weil man durch kbg Bezug eh Soz Vers ist.
    Wenn einen der AG nicht abmeldet weil man max 1 Monat in unbezahlten Urlaub geht, dann muss man die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
  • Also im Überlappungsmonat können auch beide gleichzeitig KBG beziehen. Insgesamt sind’s max. 426 Tage. Die Tage, die ihr doppelt bezieht, zählen dann aber auch als 2 Tage ;-)
    Sprich wenn ihr im 12. Monat gemeinsam bezieht, kann dein Mann nur noch im 13. Monat beziehen.

    Betreffend des unbezahlten Urlaubs: Ich habe geschaut, dass meine Karenzpause (das zweite Monat meines Partners) mind. 32 Tage dauert, damit ich keine LNK zahlen muss ;-) Zudem musst du darauf achten, dass dein Mann zumindest 61 Tage KBG bezieht.
  • @enibas91Betreffend Mitversicherung: Ich nehme an, dass ihr nicht verheiratet seid? Dann müssen folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllt werden:
    *Die beiden Personen müssen mindestens zehn Monate lang im selben Haushalt wohnen
    *Der Haushalt muss unentgeltlich geführt werden. Das heißt, es darf nicht eine Person dafür bezahlt werden, dass sie sich um den Haushalt kümmert
    *Es darf kein arbeitsfähiger Ehepartner oder eingetragener Partner dort wohnen.

    Und betreffend Kosten: Wir haben heute ein Schreiben von der ÖGK bekommen. Es gibt einen Zusatzbeitrag, der aber entfällt, wenn man sich der Erziehung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder kümmert. Wir müssen da jetzt ein Formular ausfüllen und retour schicken. Ich schätze mal, dass wir dann keine zusätzlichen Kosten haben 😊
  • @sabsie4517 Nein ihr habt keine zusätzlichen Kosten 👍 ich bin gerade mitversichert.
    Dieses Formular ist ja so umsonst... Erstens ist das Kind bei beiden Eltern mitversichert. Zweitens ist das Kind mit den Eltern zusammen gemeldet.
    Also JA Krankenkasse, wir haben ein Kind und ihr wisst es eh, aber natürlich füllen wir gern nochmal einen Wisch dafür aus 😂
  • 12+2 bedeutet, du bekommst 12 Monate eaKBG (abzüglich der Zeit vom Wochengeld) und dein Mann 2 Monate. Wenn ihr im 12. Monat gemeinsam in Karenz seid, bekommt ihr beide eaKBG. Wenn ihr anschließend an das 12. Monat parallel in Karenz seid, nur er und du musst dich mitversichern und das 2te Monat müsstest du Urlaub nehmen, wenn du auch daheim sein möchtest.

    Ich mache es so, dass ich 13 Monate Karenz gemeldet habe, mein Mann und ich dann im Monat 13 beide in Karenz sind (ich unbezahlt und mitversichert) und ich dann noch 1 Monat Urlaub nehme. Da meine Tochter ein Frühchen war, will ich auf jeden Fall diese 2 Monate länger daheim sein. Karenz könnte ich bei Bedarf dann noch verlängern…
  • Hey,
    Wir haben bei unserem sohn auch 12+2 gemacht und die zwei Monate meines Mannes hat er einfach im Sommer genommen und ich habe einstweilen für den Großteil der Zeit bezahlten Urlaub gehabt. Nach den 14 Monaten bin ich jetzt wieder Vollzeit arbeiten und mein Mann hat auf 25 Stunden reduziert. Das ist sicher nicht für jeden was (und man braucht gute Nerven, für die ganzen Meinungen die man ungefragt darüber erhält), aber da wir auch beim zweiten Kind den vollen Anspruch auf das einkommenabhängige kbg haben wollten und wir grundsätzlich das gleiche verdienen war das für uns eigentlich ein guter Weg. Da ich jetzt mit dem zweiten Kind schwanger bin und daher auch nur ein paar Monate Vollzeit arbeite und zusätzlich unser kleiner extrem gerne bei den Großeltern ist, passt das auch so.
    Auch beim zweiten Kind werden wir meine Karenz wieder unterbrechen mit den zwei Monaten meines Mannes, da das für uns ideal war.
    JuKaSt
  • @Dezemberkind Wir haben das auch so geplant. Bin auch schob gespannt, wie mein Umfeld darauf reagiert, dass ich Vollzeit arbeiten gehen. Bei ein paar Freundinnen von mir, merkt man noch richtig, dass die Kindererziehung nur Frauensachen ist. Ich bin richtig froh, dass mich mein Mann unterstützen wird und mir auch freiheiten lässt.
  • @Dezemberkind @JukaSt was glaubt ihr, was mir ich teilweise anhören musste, dass ich nach 7 Monaten wieder arbeiten geh und mein Freund in Karenz geht. Da gab's auch oft irritierte Blicke und auch mein Freund würde oft ungläubig gefragt, ob er wirklich so lange in Karenz geht. Für uns war das selbstverständlich. Was mich aber interessieren würde: da ihr ja anscheinend relativ gleich viel verdient wie eure Partner, warum teilt ihr die Karenz nicht gleichmäßiger auf? Soll überhaupt nicht wertend oder so sein. Ich Frage wirklich nur aus Interesse, weil die geringe Zahl an Männerkarenzen ja oft mit dem Finanziellen argumentiert wird.
  • Die Freundinnen waren alle voll dafür, aber alle Tanten, ur-Omas etc haben natürlich die Augen verdreht. Aber da muss man drüber stehen, solange du weißt, dass es dem kleinen, deinem Partner und dir damit gut geht, passt das. Mein Mann sieht sich dadurch auch als Kämpfer für Frauenrechte, weil gerade sein Chef überhaupt nicht dafür war, dass er Teilzeit macht. aber das ist ein rechtlicher Anspruch den er Ned wegreden konnte und das ist auch gut so. Mein Chef hat sich gefreut dass ich Vollzeit wieder komme...obwohl alle wussten das ich zwei Kinder will
  • bearbeitet 9. 03. 2022, 09:33
    @Dani2511: Ich muss ehrlich sagen, dass das zwar gegangen wäre, aber da war ich wohl eher der Bremser. Die paar Monate wollte ich nicht hergeben 😊
  • @Dani2511 Daran haben wir ehrlich gesagt nicht gedacht 😅 Aber mein Mann verdient doch noch besser als ich. Außerdem bin ich mir nicht sicher wie erfreut seine Firma wäre. Er ist der technische Leiter von seinem Team.
    Aber ich werde mit meinen Mann darüber reden. Vielleicht machen wir es, dann bei Kind Nr. 2. Jetzt kommt es für mich nicht mehr in Frage, da ich mich auf die Zeit schon freue.
  • @Dani2511 ich gebe auch meinen Senf dazu 😅 Wir haben uns auch mal kurz Gedanken darüber, ob wir die Karenz 50:50 aufteilen sollten oder zumindest annähend, da man ja dann den Partnerschaftsbonus auch bekommt. Mein Freund und ich verdienen auch ziemlich gleich viel.
    Aber ich muss sagen, ich will sooo gerne zuhause bei der kleinen bleiben und da ist mir das die 1000 Euro mehr nicht wert auf diese Zeit zu verzichten.
    Sicher muss man da auch noch andere Sachen auch berücksichtigen, wo die lange Auszeit Nachteile bringt für mich (Pension, Karriere an sich, etc) aber ich denke, damit kann ich leben bzw wollen wir zb Pensionssplitting machen.
    Sicher wär es gut, so Sachen 50:50 aufzuteilen, die geringe Männerquote und die kurzen Zeiten bei Männern sind traurig und es sollte endlich bei allem ankommen (Arbeitgebern, Verwandten, etc) dass Carearbeit nicht nur Frauenarbeit ist. Aber für mich persönlich passt es leider nicht so bzw glaube ich das (wer weiß, wie es dann wirklich ist, wenn ich mit dem Kind zuhause bin 🤷‍♀️ - daher nehme ich sicherheitshalber mal 1 Jahr Karenz und wenn mir die Decke auf den Kopf fällt, ist ausgemacht, dass mein Freund das 2. Jahr geht. Und wenn es mir gefällt, was ich hoffe, verlängere ich um das 2. Jahr. Ist zwar finanziell nicht die beste Lösung aber in diesem Fall will ich lieber auf unser Gefühl hören).
  • Also bei uns wäre es ja zum Streit gekommen, hatte ich versucht, die ganze Karenz für mich zu bekommen. Meinem Freund ist es selbst extrem wichtig auch viel Zeit mit seinem Sohn zu verbringen und das gönne ich den beiden auch. Ich geh jetzt mittlerweile wieder arbeiten und muss sagen, ich bereue gar nichts. Ich bin am Abend wenn ich heimkomme und Zeit mit meinem Sohn verbringe, viel ausgeglichener und geduldiger als zu der Zeit, wo ich noch den ganzen Tag daheim war. Da war ich manchmal am Vormittag schon grantig.
  • Ist auch verständlich. Deshalb sollte jede Familie so entscheiden (können), wie es sich für sie am besten anfühlt. Leider oft nicht möglich aufgrund der Finanzen, Arbeitgeber, etc.
  • @Dani2511: mein Mann wollte dann e auch mehr machen, aber da hab ich dann doch gewonnen. Wenn er a bisl mehr im Haushalt machen würde, hätte er sicher bessere Argumente gefunden, aber da er da ein bisl (oder eher sehr) nachlässig ist, hatte er eigentlich keine Chance (da sind wir leider etwas zu wenig gleichgestellt).
  • @Dani2511 ich finde, hier sieht man schön, dass die geringe Anzahl der Männer die lange in Karenz gehen, nicht immer nur an den Männern liegt. Liegt wohl am Mann, das zu wollen aber auch an der Frau, es zulassen zu können. Hab ich schon oft bemerkt. Es wird zwar viel "hier" geschrien aber wenn es dann um die Realität geht, wollen doch viele Frauen lieber länger daheim sein. 🤷

    Nicht falsch verstehen: ich finde das völlig legitim und wenn das für beide passt dann hat darüber auch niemand zu Urteilen. Es ist nur eine Beobachtung meinerseits.
  • @Kaffeelöffel ja, voll. Deswegen hat's mich eben interessiert, was so die Motive sind, weil in den Medien wird oft suggeriert, gäbe es nur keine gehaltsscheere mehr und ausreichend Betreuungsplätze (alles wichtige Dinge), würde automatisch die Kinderbetreuung gleichberechtigt aufgeteilt. Aber wie du sagst, es sollte ohnehin jede Mama die Möglichkeit haben, es so zu gestalten wie sie möchte. Von dem her überhaupt keine Wertung.
  • Kleine Frage am Rande:

    Was wird denn generell alles beantragt und wann?

    Mein Mutterschutz beginnt am 5.5... muss ich Wochengeld beantragen, wenn ja wo?

    Nach der Geburt des Kindes.. welche Zuschüsse und so weiter können zum einkommensabh. Karenzgeld beantragt werden? Wann geb ich wen Bescheid wer wielange in Karenz geht?

    Danke
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,297

    bearbeitet 20. 03. 2022, 21:42
    @why Für das Wochengeld musst du die Arbeits- und Entgeldbestätigung (bekommst du von deinem AG) an die ÖGK schicken. Das kannst du machen sobald du dies von deinem AG bekommst.

    Das eaKBG kannst du frühestens ab Geburt beantragen weil du dafür die Geburtsurkunde des Kindes bzw. den Geburtstag benötigst.

    Familienbeihilfe bekommst du dann noch. Das geht mittlerweile allerdings automatisch, sofern due Anspruchsberechtigt bist.

    Ansonsten gibt es im Grunde keine weiteren "Zuschüsse" es sei denn natürlich, ihr lebt am Existenzminimum aber da du das eaKBG erhältst, wir das vermutlich nicht der Fall sein.

    Ach so, ja: du musst den Arbeitgeber spätestens 3 Monate vor Beginn deines Mutterschutzes über die vorrausichtliche Dauer deiner Karenz informieren also das kannst du im Grunde schon machen, wenn dein Mutterschutz am 5. Mai beginnt. Du kannst die Karenz aber ohnehin einmalig ohne Einverständnis deines Arbeitgebers verlängern/verkürzen also muss das auch noch nicht in Stein gemeißelt sein. Trotzdem ist es natürlich sicher besser für deinen Arbeitgeber wenn er jetzt schon weiß, für wie lange er einen Ersatz für dich braucht.
  • Solltet ihr den Bezug des eaKGB 50:50 oder 60:40 aufteilen, gibt's noch einen Bonus von ca. 1000 Euro.
  • Und was ist der Familienbonus plus?

    Danke für die Antworten!
    🙃🙂
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,297

    bearbeitet 21. 03. 2022, 07:23
    @why eine Steuererleichterung bei der Lohnsteuer. Kann dein Partner beantragen,wenn du in Karenz bist. Entweder über den Arbeitgeber oder bei der Arbeitnehmerveranlagung.
  • Hallo,
    wisst ihr, ob es eine Stelle in Österreich gibt, die einen zu den Karenzmodellen berät? Ist es die Gewerkschaft, AK, Bundesministerium für Soziales, etc.?? Ich finde es ist alles so ein Dschungel und sehr undurchsichtig, wann bekommt man was in welcher Höhe, wenn man sich die Karenz teilt...
  • @amica01 die Arbeiterkammer berät hier sehr kompetent
    amica01
  • @Kaffeelöffel Karenz kann man erst nach der Geburt (und da innerhalb von 8 Wochen) vereinbaren, da hierzu das genaue Geburtsdatum des Kindes benötigt wird.
  • @Kaffeelöffel Meines Wissens nach kann man einmalig verlängern (innerhalb von 3 Monaten vor Karenzende) aber Verkürzung geht nur mit der Zustimmung des AG.
  • @anianom ja. De facto weiß ich ja aber schon, dass ich - in dem Fall - von 5.5. bis Hausnummer 10.07.2023 nicht da bin. Also ungefähr kann man es ja trotzdem schon angeben.usa ja nicht alles auf den letzten Drücker sein. Der Chef wird sich wohl freuen,wenn er es früher weiß 😉
  • Vor allem startet man ja nicht mitten im Monat in Normalfall. Ich wusste in der Schwangerschaft, dass ich 7 Monate in Karenz gehen werde und ich somit ausgehend vom berechneten et wahrscheinlich Anfang März wieder arbeite. So hab ich das auch mit dem AG vereinbart und nach der Geburt haben wir es dann halt fixiert.
  • Ja eh klar, dass man es früher schon beim AG platzieren kann mündlich (und wohl in den meisten Fällen auch wird). Die schriftliche/rechtliche Vereinbarung kann dann trotzdem erst nach der Geburt erfolgen.
  • Ich hab ehrlich gesagt mit dem AG gar nichts schriftlich vereinbart 😅
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