Einkommensabhängiges KBG, Familienbonus Plus

Hallo ihr Lieben, hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen ;)
Nach der Geburt muss ich ja meiner KK die Geburtsurkunde zusenden, außerdem hab ich mich für das einkommensabhängige KBG entschieden. Hier muss ausgefüllt werden, Beginn der Auszahlung (oder so ähnlich). Soll hier der Tag der Geburt genommen werden? Weil 2x (oder 3x) bekommt man ja noch wochengeld nach geburt, und erst dann KbG oder?

Und diesen Familienbonus Plus, wer sollte diesen beantragen? Mein Mann bei seinen Arbeitgeber? Oder ich in Karenz? Oder teilen? Oder alles ganz mein Mann? Und muss das dann noch im Steuerausgleich angegeben werden? Ich werd da nicht schlau...

Danke,glg

Kommentare

  • Familienbonus macht bei uns der, der mehr verdient mit dem Steuerausgleich 👍
    Ihr seid zusammen, da find ich macht teilen keinen Sinn.
  • Ich würde den Familienbonus plus erst in der Steuererklärung beantragen und dann beim Partner bzw bei dem, der mehr verdient.

    Wenn du zb das ganze Kalenderjahr in Karenz bist, bringt dir zb der Bonus gar nichts. Wennst keine Steuern zahlst, wirst auch nichts zurückkriegen.

    Und ich persönlich find es besser, wenn man 1x im Jahr 1.500 pro Kind kriegt als monatlich 125, die merkt man vl gar nicht wirklich und gehen eher unter meiner Meinung nach :)


  • Wegen dem Wochengeld: du rechnest ab dem Tag der Geburt + 8 Wochen (zähl am Kalender mit) und dieses Datum gibst du an für den Beginn der Auszahlung von KBG. Wenn du einen KS hattest, sind es 12 Wochen statt 8.
    Deshalb kannst du den Antrag auch erst nach der Geburt abschicken.
  • Du kannst ab der Geburt ankreuzen. Die Krankenkasse rechnet es dann eh erst ab dem Zeitpunkt nach dem Mutterschutz.
    Man bekommt ja nicht ein Jahr KBG + Mutterschutz. Sondern eigentlich KBG abzüglich Mutterschutz Geld.
  • Ich habe auch den Tag der Geburt angegeben, wenn man einen KS oder Frühgeburt hatte muss man das eh zusätzlich melden und es wird dann automatisch berechnet ab wann man KBG bekommt…das muss man nicht selber mit Kalender durchzählen…

    Familienbonus kann man ja jedes Jahr neu wählen, wer ihn nimmt oder ob man teilt. @winnie teilen hat nichts damit zu tun ob man zusammen ist oder nicht, sondern wer wieviel Lohnsteuer gezahlt hat und man ev. dadurch mehr retour bekommt…

    Wenn es eindeutig ist, kann das auch schon der Arbeitgeber mit berücksichtigen. In der Arbeitgeberveranlagung wird eh erklärt, was trotzdem nochmals zu melden ist..
    Kommt halt auch darauf an, ob man das Geld unterm Jahr schon gebrauchen kann oder auf die Auszahlung wartet..

    Familienbonus reduziert die Lohnsteuer - hast du keine Lohnsteuer gezahlt (Wochengeld, KBG) bringt er dir nichts…

    Ansonsten ist es abhängig wer wieviel Lohnsteuer gezahlt hat und ev. noch anderes berücksichtigen konnte. Kann man aber in der Veranlagung vorberechnen. Teilen zahlt sich aus, wenn der eine nicht alles nutzen konnte, aber Achtung - es kann nur 50:50 geteilt werden.

    Ich hatte letztes Jahr keine Lohnsteuer (Wochengeld, KBG und erneuter Mutterschutz) und mein Mann hat zwar den ganzen Familienbonus genommen, aber nicht soviel Lohnsteuer gezahlt…dann bekommt man eben nur weniger retour. Dieses Jahr wird es ebenso sein, weil ich mit Baby nr. 2 in Karenz bin und auch nur Wochengeld/KBG beziehe…

    Ich mache unsere Arbeitnehmerveranlagung immer parallel und werde in Zukunft einfach schauen wie wir am meisten retour bekommen…
  • @krümel05 Ich weiß schon, ich hab eh geschrieben es nimmt ihn bei uns der, der mehr verdient.
    Und meiner Meinung nach gibt's keinen Grund den zu teilen wenn man eh zusammen ist 😅 dann nimmt ihn eben der, der mehr verdient 👍
  • @winnie Bei getrennten Konten macht eine 50:50-Aufteilung eventuell schon Sinn. Bis zu 750 Euro haben oder nicht haben, ist nicht so wenig. Aber es kommt auch darauf an, wie man Ausgaben und Einnahmen allgemein untereinander aufteilt.
    winnie
  • @Dodolein Hm ja aber wenn man "intakt" zusammen ist, nimmt ihn doch bitteschön trotzdem der, der mehr verdient und überweist dem anderen die Hälfte 😳
    Aber ja du hast recht, das könnt ein Grund für eine Teilung sein.
  • @winnie Nicht unbedingt mehr verdient. Wenn beide mindestens 750 Euro Lohnsteuer bezahlen, müssen sie es nicht bei einem beantragen und dann wieder aufteilen. Wenn einer die 750 Euro nicht ausschöpfen kann, weil er weniger Steuern bezahlt, dann macht es natürlich unbedingt Sinn. War bei uns auch schon mal der Fall.
    winnie
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