Kennt sich jemand mit Steuern/Arbeit aus?

bearbeitet 18. 04. 2022, 19:23 in Karenz & Rechtliches
Ich wollte mal gerne wissen, ob hier jemand Steuerberater ist oder sich gut auskennt?

Es geht darum, dass ich gerne 20h (oder 24h) in meinem Hauptjob arbeiten möchte und 8h in einem anderen Job, den ich in der Karenz begonnen habe. Eine Kollegin hat gemeint, das kann steuerlich für mich sehr nachteilig sein.

Inwiefern, wie kann ich das herausfinden, worauf muss ich achten? Oder bleibt bei sowas ohnehin nur der Gang zum Steuerberater?

Danke! :-)

Kommentare

  • bearbeitet 18. 04. 2022, 19:43
    Du müsstest beide Gehälter zusammen rechnen und in den brutto netto Rechner werfen

    Dann den vom anderen Job. Die Differenz von Lohnsteuer und SV musst du nachzahlen

    Meist sind es 40-60% vom geringfügigen Job die man nachzahlen muss. Je nach Gehalt/Steuerklasse. Das müsstest du dir dann halt immer zurücklegen.
    Almarovi
  • CeliCeli

    1,581

    bearbeitet 18. 04. 2022, 19:47
    Ja ich war 2013 geringfügig und teilzeit angestellt bei zwei Firmen weil es meinem Chef finanziell schlecht ging und wir gemeinsam die Firma retten wollten.
    Ich musste beim Steuerausgleich sehr viel nachzahlen, wo mir zum Glück mein Chef wieder unter die Arme griff.
    Hier ist die Erklärung von der AK
    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Arbeitsverhaeltnis_und_geringfuegige_Beschaeftigung.html
    Almarovi
  • Danke erstmal 🐥 warum ist das eigentlich so? Wenn man nur geringfügig arbeitet, muss man ja auch nix nachzahlen? Hab das mal in den Rechner geworfen, das würde sich schon auszahlen für mich.
  • Wenn du geringfügig zu einem Vollzeit oder Teilzeit Job dazu verdienst musst du ebenso den geringfügigen Verdienst versteuern und den Versicherungsbetrag zahlen..
  • @Almarovi sonst könnte man ja die Steuer und SV Zahlungen umgehen bzw niedrig halten, wenn man nur geringfügige Jobs hätte...
  • Das ist so, weil beim geringfügigen weder Steuer noch SV anfallen.
    Du müsstest auch nachzahlen, wenn beide Jobs über geringfügig wären, weil beide Arbeitgeber die Steuer für dich berechnen und abführen und beide starten bei „null“, und die ersten 11.000 Euro sind steuerfrei.
    Das könnte nur „umgangen“ werden, wenn beide Arbeitgeber jeweils vom anderen Job wüssten und gleich die Steuer richtig berechnen - kommt sehr selten vor…
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