Unsere Tochter ist am 5.7.21 geboren, ich beziehe 12 Monate bis 4.7.22 das ek KBG.
Danach bin ich ein Monat ohne Bezüge in Karenz bis 4.8. Von 5.8.-4.9. bin ich Vollzeit angemeldet. Mein Freund geht von 5.7-4.9 in Elternkarenz 12+2) und im Anschluss 2 Monate Bildungskarenz.
Nun sind wir verunsichert ob der Plan mit seiner Karenz so aufgeht. Einen Monat darf man sich ja überschneiden und das 2. Monat seiner Karenz wäre ich VZ angestellt.
Hat wer von euch eine Überschneidung in der Karenz?
Kommentare
2,677
Ich habe es auch genau so empfohlen bekommen von einem Experten der ÖGK 😉. Dachte zuerst das Monat der Überschneidung geht nur im 12ten Monat 😆.
2,677
419
54
Meine Angst war nur, dass das Überschneidungsmonat zwingend das 12. Monat sein muss. Super wenn das nicht so ist.
Wir haben auch im 13. Monat die Überschneidung und im 14. Monat bin ich voll angestellt und verbrauche meinen Urlaub. Im Anschluss geh ich nochmal einen Monat in karenz wegen der Kiga Eingewöhnung.
Bezüglich dem 14. Monat wo auch du vollzeit angemeldet bist und deinen Urlaub verbrauchst, weißt du, muss es genau ein Monat sein also in meinem Fall von 5.-4. oder könnte es länger sein ?
(Ich hätt nämlich mehr Urlaub stehen als das eine Monat, will aber auch die Karenz ohne Bezüge anschließen)
Weißt du über Stolperfallen bescheid?
54
Das klingt auch super! Warst du im 13+14 Monat in Bildungskarenz während dein Mann das KBG gekriegt hat?
Muss ich mir für ein eventuelles 2. Kind merken 😄
1,762
Karenz und KBG sind ja zwei unterschiedliche Ansprüche und es gibt ein paar wenige Dinge zu beachten: Insbesondere, dass dein Partner mind. 61 Tage (der 426 Tage) konsumieren muss. Euer Karenzanspruch endet allerdings mit dem 23. Lebensmonat, wenn ihr ein Monat überschneidet, egal ob du im geteilten Monat selbst noch KBG beziehst (im 12. Monat) oder nicht mehr (13. Monat). Aber soweit ich das richtig rausgelesen habe, möchtest du nach dem 14. Monat (Urlaub) nur noch ein weitere Monat in Karenz gehen und nicht den vollen Anspruch der zwei Jahre ausschöpfen oder?
Alles, was ihr nach eurem KBG Bezug mit euren Arbeitgebern vereinbart (Karenz, Urlaub, etc.) ist Ausmachungssache und sollte für die auszahlende Stelle des KBG nicht mehr relevant sein ;-)
2,677
Ich habe dann noch etwas Urlaub übrig, aber will den als Puffer für die Elternteilzeit behalten…weil mit 2 Kindern ist Pflegeurlaub vermutlich schneller aufgebraucht etc. Auch wenn ich dann ja quasi den Urlaub billiger verbrauchen würde…
Und Karenz ist dann eben nicht bis 2. Geburtstag, sondern 23. Lebensmonat möglich, aber da hättest du ja kein Thema, weil du eh früher wieder arbeiten möchtest…
2,677