KBG-Bezug trotz Kündigung

bearbeitet 13. 06. 2022, 10:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

ich befinde mich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis und bin derzeit noch bis 06.11.2022 in Karenz. Bis dahin beziehe ich auch das Pauschale KBG. Da ich aufgrund eines Umzugs nicht mehr zu meinem derzeitigen AG zurückkehren kann, bietet er mir eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses an. Nun fragt er mich, ob er es schon jetzt mit Ende Juni beenden soll. Von mir aus können wir es gerne gleich erledigen - jedoch wollte ich noch eine Sache klären. Mein KBG-Bezug bleibt davon unangetastet, oder? Pauschales KBG bekommt ja jeder und das von der Krankenkasse.

Ich kann also mit Ende Juni kündigen und beziehe trotzdem mein Geld weiter bis zum 06.11.2022, oder? Bevor ich einen Blödsinn mache, frage ich lieber mal nach :D

Noch eine weitere Frage: Im Mutterschutz entsteht ja Urlaubsanspruch. Entsteht dieser auch bereits im vorzeitigen Mutterschutz?

Danke!

Kommentare

  • @Cherrykiss Also man hat auch ohne Job Anspruch auf das pauschale KBG, somit sollte das kein Problem darstellen. Du kannst aber sicherheitshalber bei der AK nachfragen bzw den AG bitten, das Dienstverhältnis erst mit 06.11.2022 zu beenden.
    Warst du im vorzeitigen Mutterschutz aufgrund einer medizinischen Indikation und hast du für den Zeitraum Wochengeld bekommen? Dann müsstest du in diesem Zeitraum auch Urlaub erwirtschaftet haben.
  • Ich würde definitiv bei der AK anrufen deswegen, werfe mal das Stichwort Mutterschaftsaustritt in den Raum - nicht dass du um was umfällst oder dir was entgeht durch die Auflösung.
  • Es ist völlig egal, wann du das dienstverhältnis beendest bzw. ändert es an deinem anspruch bzgl. Kbg nichts. Ich würde eher die zuverdienstgrenzen beachten, wenn du das dv während kbg bezug beendest, da während Mutterschutz urlaubsanspruch entsteht und wenn du noch resturlaub von davor hattest könntest du damit unter Umständen die grenzen überschreiten. Wenn du aufgrund von umzug sowieso nicht zurück möchtest, sehe ich keinen nachteil für dich. Was du noch beachten könntest: die karenzzeit muss inzwischen deinen Berufsjahren angerechnet werden, wenn du noch länger daheim bleiben möchtest, würde ich ggf. die karenz beim AG verlängern
  • Danke für die Tipps. Rest Urlaub habe ich massenhaft, schon vor dem Mutterschutz und ja, ich wurde aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Mutterschutz geschickt. Danke auch für den Hinweis wegen der Pension! Dann werde ich das DV erst mit Ende der Karenz beenden. :-)
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