Verkürzung KBG Dauer möglich?

Radi3Radi3

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bearbeitet 24. 06. 2022, 12:10 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben!

Ich spiele mit dem Gedanken die vereinbarte Kinderbetreuungszeit zu verkürzen. Unsere Kleine ist jetzt bald 12mon. und es läuft alles sehr entspannt.

Mein Mann arbeitet ungeplant viel weniger (2Tage Woche) und verdient mehr und ich finde es nicht so sinnvoll hier noch eineinhalb Jahre einfach nur rumzusitzen zu dritt xD natürlich genießen wir es aber es ist eben wirklich zu viel Freizeit zu dritt. Es würde eigentlich schon reichen wenn ich zwei Tage selbstständig was mache oder raus geh arbeiten.. Dann haben wir immer noch genug Zeit zu dritt.

Na ernsthaft: weiss jemand wie das mit einer Verkürzung ist, ist das möglich? Bekommt man das "versäumte" KBG dann rückwirkend nachausbezahlt (sind ja doch auch einige Euro) und dann einfach mehr für die restlichen paar Monate oder verfällt der Anspruch sozusagen, wenn man sich dazu entscheidet vorher wieder was zu machen ?

Frage 1) ist also ist es generell möglich früher berufstätig zu werden
Frage 2) bekomme ich für die letzten 12 Monate die Differenz dann nachbezahlt? (wurde natürlich auch verstehen wenn nein)

Wäre sehr dankbar für eure Antworten, glg

PS. Das steht auf der Bundeskanzleramt gv.seite, deshalb kam ich darauf:

Der Änderungsantrag ist spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer möglich und bindet auch den anderen Elternteil. Die Krankenkasse berechnet anhand des geänderten Anspruchszeitraums einen neuen Tagesbetrag (auch für rückwirkende Zeiträume). Die Eltern werden so gestellt, als hätten sie von Anfang an diese geänderte Variante mit dieser Dauer und diesem Tagesbetrag gewählt.

Kommentare

  • Du kannst den Bezug jederzeit beenden. Allerdings glaube ich nicht, dass du die Differenz dann ausbezahlt bekommst. Aber einfach bei der Krankenkasse nachfragen
    Radi3
  • Okay hat sich erledigt hab mit denen telefoniert und das wird nachausbezahlt 🙏
    Sarah6
  • Genau so ist es. Und wenn man die Zeit zb verlängert, muss man etwas zurück zahlen und erhält dann wieder regelmäßige Zahlungen. Wenn du nicht über die zuverdienstgrenze kommst müsstest du auch nicht unbedingt verkürzen.
    Radi3
  • Ah stimmt das ist auch ein interessanter Punkt der zu bedenken ist, danke sehr!!!!
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