einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld - Berufstätigkeit im EU-Ausland

Hallo,

bitte vom langen Text nicht schrecken lassen, ich habe ein Zitat eingefügt.

Ich bin im kommenden Jahr in Schweden berufstätig (in Österreich unter Entfall der Bezüge karenziert, also auch nicht versichert).
Sollte ich schwanger werden, was seit längerem geplant ist, hat man mir mitgeteilt, dass ich KEINEN Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hätte, wenn ich in der Karenz nach Österreich zurückkomme. Mir würden die 183 Tage Berufstätigkeit in Österreich fehlen. Das hat mir die Sozialversicherung so mitgeteilt.
Die Dame meinte, es müsse erst jemand klagen, bis die Berufstätigkeit im EU-Ausland jener in Österreich gleichgestellt ist.

Auf der Website des Bundeskanzleramtes steht allerdings:
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss das Erwerbstätigkeitserfordernis erfüllt sein. Die Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ist gleichgestellt, wenn sie alle Voraussetzungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz erfüllt (kranken- und pensionsversicherungspflichtige tatsächliche und durchgehende Ausübung der Erwerbstätigkeit usw.). Weiters dürfen auch im anderen Mitgliedstaat keine Arbeitslosenleistungen bezogen worden sein.

Für diese aufwändige Prüfung sind Unterlagen und Nachweise der ausländischen Behörden und des ausländischen Dienstgebers (zum Beispiel Aufstellung der Fehlzeiten) notwendig. Bloße Angaben und Bestätigungen über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder über die Arbeitserbringung reichen nicht aus. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.


Ich finde es wirklich schockierend, dass Österreich sich offensichtlich weigert, EU-Recht zu befolgen.
Ich müsste also laut der Aussage der Sozialversicherung im schwedischen Dienstverhältnis bleiben, da Schweden sich an das EU-Recht hält und mir bei Umzug nach Österreich das Kinderbetreuungsgeld einkommensabhängig normal auszuzahlen würden.
Das möchte ich eigentlich nicht, da ich nach dem einen Jahr in meinen alten Vertrag mit dem österreichischen Dienstgeber zurückkehren möchte.

Hat irgendjemand Erfahrung mit einer Berufstätigkeit im EU-Ausland, die NICHT anerkannt wurde?

Meine zweite Frage ist, ob der Partner auch die 183 Tage Berufstätigkeit erfüllen muss, wenn er das Kinderbetreuungsgeld nicht in Anspruch nimmt. Würden dann die 2 zusätzlichen Monate einfach verfallen? Mein Mann ist auch in Schweden berufstätig und ich fürchte mich schon jetzt beide Dienstverhältnisse "prüfen" zu lassen, wenn die Sozialversicherung so ablehnend reagiert.

Liebe Grüße
Marie

Kommentare

  • Jetzt habe ich gerade ein bisschen im Forum gestöbert und bin auf den Begriff Scheinkarenz gestoßen.

    Die Dame der Sozialversicherung hat mir geraten, im schwedischen Dienstverhältnis zu bleiben, da ich dann ja Anspruch vom schwedischen System hätte. Würde ich dann nach der Karenz kündigen, wäre das doch eine Scheinkarenz.

    Offensichtlich gibt es allerdings einige Länder (wie Deutschland), wo ein Umzug ins Ausland während der Karenz und eine anschließende Kündigung des Dienstverhältnisses kein Problem ist. Zu Schweden habe ich noch nichts gefunden.

  • So kompliziert war es bei mir damals nicht… Kind kam Anfang 2020. Ich bezog das einkommensabhängige KBG und nach einem Jahr war mein Freund Karenz, der während der Schwangerschaft nach Ö gezogen ist, weil er in D ein DV hatte. War ein bisschen aufwendig, weil die ÖGK mit nichts zufrieden war, aber die deutsche Behörde war sehr hilfsbereit und hat die Zettel auch beim 3. Mal noch innerhalb weniger Tage angepasst. Er hatte in D aber nur seinen Nebenwohnsitz und in Ö weiterhin den Hauptwohnsitz wegen Steuer und so… Weiß leider nicht mehr, ob das für die ÖGK relevant war
  • Danke für die hilfreiche Rückmeldung, puderrosa. Die Situation ist doch vom Prinzip her gleich.
    Verstehe ich richtig, dass dein Freund von Deutschland nach Österreich gezogen ist und die Deutsche Dienstzeit anerkennen hat lassen? Oder war er während der Schwangerschaft ohnehin die 183 Tage in Österreich tätig und daher anspruchberechtigt.

    Ich habe gefragt, ob der Wohnsitz etwas ändert, mir wurde gesagt, der Lebensmittelpunkt müsste klar auch in Österreich liegen während dieser 183 Tage (Hauptwohnsitz reicht nicht). Man würde Rechnungen etc. kontrollieren. Ich weiß nicht, ob das wirklich gemacht werden würde.

    Ich bin wirklich am Verzweifeln, weil ich mir dachte, dass das in der EU einfacher sei und bereue die Entscheidung mittlerweile sehr.

  • Nein, er war bis zur Geburt nur 3 Monate in Ö angestellt. Ich denke es geht um den Wohnsitz zum Zeitpunkt des KBG-Anspruchs, schau mal hier:
    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/lebensmittelpunkt-und-grenzueberschreitende-sachverhalte/grenzueberschreitende-sachverhalte.html

    Er hatte während seiner Zeit in D (2 Jahre) den Hauptwohnsitz bei seinen Eltern, um Miete und Reisekosten abzusetzen. Belege wollte außer der Steuerberaterin in D niemand. Als er dann zurückgekommen ist, war sein Hauptwohnsitz bei mir und er war wieder in Ö berufstätig.
  • Ja, das mit dem Hauptwohnsitz vor der Geburt habe ich missverstanden, danke für den Hinweis!
    Dass er nur 3 Monate berufstätig war vor der Geburt gibt mir ein bisschen Hoffnung.

    Im Notfall hätte ich ja noch immer Anspruch auf die Pauschalvariante, sehe aber nicht ein, warum ich auf mehr als die Hälfte des mir zustehenden Betrages verzichten muss, weil die Sozialversicherung EU-Sachverhalte falsch auslegt und darauf wartet, dass jemand klagt. Das wurde mir wirklich telefonisch so gesagt.

    Diese ganze Willkür macht mir schon jetzt zu schaffen.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum