Hallo, ich brauch auch mal Hilfe.
Ich bekomme aktuell noch (bis Ende des Jahres) das pauschale Kinderbetreuungsgeld.
Ich bin selbständig und es läuft heuer sehr sehr gut, sehr viel besser als erwartet. Ich bin jetzt schon deutlich über der Zuverdienstgrenze (weiß gar nicht ob das vor oder nach Einkommenssteuer gerechnet wird - muss ja bei Selbständigen immer alles mega kompliziert sein).
Jetzt findet man überall nur die Info, dass man den Betrag den man überschreitet zurückzahlen muss. Weiß vielleicht jemand was ist, wenn dieser Betrag aber deutlich höher ist als das was man überhaupt an KBG in dem Jahr bezogen hat? Muss man dann trotzdem mehr zurückzahlen oder nur das bezogene KBG?
Wär ja schön zu sagen wenn es so gut läuft hat man das Geld eh. Hab aber alles in mein Studio investiert und das was gespart wurde und noch gespart wird geht alles für die UST drauf (war bis jetzt noch Kleingewerbe und komm da auch über die Grenzen).
Hab jetzt echt ein wenig Bammel... aber wenn man z.B. nur 6500 KBG im Kalenderjahr bezogen hat wird man doch nicht müssen 10.000 Euro oder mehr zurückzahlen
Vlt kennt sich da ja jemand aus...
Kommentare
419
103
wenn ich jetzt z.B. am 22.000 Gewinn habe (da ist ja dann noch keine einkommenssteuer gezahlt) und meine grenze 18.000 ist müsste ich 4000,- euro strafe zahlen.
Aber ich frag mich wenn der Gewinn noch höher ist ob ich dann mehr RÜckzahlung machen muss obwohl ich z.B: nur 6500 KBG bezogen habe.
988
Laut ak
Verzicht: Auf einzelne Anspruchsmonate des Kinderbetreuungsgeldes kann verzichtet werden, wenn z.B. die Überschreitung der Zuverdienstgrenze absehbar ist. Der Verzicht muss im Vorhinein zu Beginn des Kalendermonats bekannt gegeben werden. Im Fall des Verzichtes zählt das Einkommen des Verzichtmonats nicht zur Zuverdienstgrenze. Der Verzicht kann widerrufen werden. Der Widerruf ist nur für ganze Kalendermonate und max. für sechs Monate rückwirkend möglich.
Du könntest ja in besonders starken Monaten einfach verzichten
419
6,231
103
103
Dann wär ich schon mal beruhigt auch wenn das schon nicht wenig ist
419
11,311
Was übrigbleibt wenm du alles versteuert hast ist dein tatsächlicher Gewinn- Dein Lohn.
Alles was du zuviel verdient hast musst du zurückzahlen. Bsp Einkommensgrenze 6000 pro Jahr du hast aber 10.000 dann wird von der Differenz, den 4000 euro das aliquote Kinderbetreuungsgeld zurück verlangt.
Sprich was du monatlich zuviel bekommen hast. Nicht das ganze.
Die Wirtschaftskammer-Rechtsabteilung kann dir das genau erklären.
Hilfe gibts auch bei der Svs- wenn du dort versichert bist. Die rechnen genau aus was du rückzahlen musst. Ich würde das einfach gleich melden.
103
Ja bin bei der SVS - ich mag das eigentlich persönlich lieber wie telefonisch, die nächste Servicestelle ist aber fast 3 h entfernt
Aber dann werd ich nächste woche mal anrufen.
Aber ich hoffe mal nicht dass man mehr KBG zurückzahlen muss als wie man überhaupt bekommen hat.
Find es trotzdem so oder so doof. man reißt sich wortwörtlich den Popo auf und verzichtet auf Freizeit und co um sich was aufzubauen und die Kinder zu versorgen und dann wird man "bestraft" wenn es gut läuft
1,994
11,311
Dafür braucht man keinem den A nachtragen, sprich dem Chef, kann sich seine Arbeitszeit je nach selbst ausgesuchtem Gewerbe mehr oder minder einteilen, kann einfach Urlaub machen wenn alles mal läuft usw.....
Hat alles vor und Nachteile
103
ja ich hoffe es eben nicht - aber man findet dazu eben gar nichts deshalb macht mir das ein wenig Bammel