Hallo
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Ich bin neu hier und schreibe zum ersten Mal einen Beitrag in einem Forum. Ich versuche so gut es geht meine Lage bzw meine Frage zu formulieren:
Ich beziehe bis 2. Jänner 2023 Kinderbetreuungsgeld und bin in keinem aufrechten Dienstverhältnis. Mein Mann und ich wünschen uns aber relativ rasch ein zweites Kind und würden am liebsten gleich loslegen. Finanziell wäre es logisch besser für uns, wenn ich wieder arbeiten gehe nach dem Bezugsende im Jänner (darüber sind wir uns auch noch nicht so ganz klar ob und wie das wäre...)
Was ich bis jetzt verstanden habe, würde ich bei erneuter Schwangerschaft ohne Dienstverhältnis kein Wochengeld, aber das Kinderbetreuungsgeld Konto ab dem Tag der Geburt bekommen (stimmt das?)
Tritt der Fall ein und ich wäre erneut jetzt schwanger :
Kann ich mich nach meinem Bezugsende im Jänner 2023 auch arbeitslos melden (meine Tochter geht dann zur Tagesmutter und ich stünde dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung), damit ich für die erneute Svhwangerschaft Wochengeld bekomme oder gibt es da was zu beachten? Die Definition sich arbeitslos zu melden ist ja, man muss Vermittlungsfähig sein. Wäre ich als Schwangere Vermittlungsfähig (ich würde gerne in der Zeit bis zum erneuten Mutterschutz arbeiten).
Ich schätze nämlich meine Chancen sehr gering ein, wenn ich mich im Jänner wo bewrbe und bereits merklich schwanger wäre, ein Dienstverhältnis wo zu bekommen...
Vielleicht hat jemand selbst Erfahrungen damit gemacht, würde mich über Anregungen, Tips, Informationen freuen
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Danke euch
Kommentare
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Es macht halt nicht viel Sinn dem AMS eine Schwangerschaft zu verschweigen 🤷 wissen sie es vermitteln sie dir eher Kurse die dir dann nach der Kinderpause helfen beim Einstieg.
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Vielleicht hat jemand genau dasselbe schon probiert und es hat geklappt?
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In einen Kurs gegeben haben sie mich auch nicht, da es laut Aussage des Beraters Ziel gewesen wäre mich nach dem Kurs innerhalb von 3 Monaten zu vermitteln.
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Klar wenn du dich dort auf eine diskusion einlässt können sie es drehen als ob du nicht wolltest. Aber so steht dir ganz normal arbeitslosen geld zu, und dann eben auch Wochengeld, wenn du bereits einmal ein einkommen hattest. (für 6 Monate gearbeitet hast, soweit ich das im Kopf hab, kann ich aber nicht sicher sagen, ich war jahrelang arbeiten davor )
Ich muss ehrlich sagen wenn sie das probieren würden mir das zu streichen weil sie meinen ich bin nicht arbeitswillig weil ich schwanger bin, bin ich in Krankenstand... es kommt immer auf deinen Berater an....
Ich hätte eine Arbeit über das AMS aufnehmen müssen grad wo ich schwanger mit Kind 2 wurde, für 6 Monate, wurde mir sofort gestrichen "wir nehmen keine Schwangeren" soviel zu nicht diskriminiert werden weil man Schwanger ist
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Sobald ich das dem AMS mitgeteilt hatre, habe ich zwar normal Bezüge erhalten aber keine Vermittlungsvorschläge mehr.
Hatte auch noch Bewerbungsgespräche in der Anfangszeit und als ich bei einem meine SS erwähnte hieß es nur "ich wäre zwar ideal aber nur ein paar Monate bringen halt nix"