Hallo,
Ich bin seit 15.09.22 in Karenz und habe das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gewählt. Nebenbei bin ich auch noch geringfügig beschäftigt.
Meine Frage ist jetzt, muss ich das irgendwo melden, das ich nebenbei geringfügig beschäftigt bin? Ich hab nämlich bei der Beantragung vom Kinderbetreuungsgeld irgendwas gelesen, dass man Nebenbeschäftigungen melden muss. Jetzt bin ich ein wenig verunsichert. Kann mir da wer weiterhelfen? Danke Lg Uli
Kommentare
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Geringfügig ist Steuerbefreit.
Ich habe nichts angeben oder verrechnen müssen.
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Aber beim Lohnsteuerausgleich kanns zu einer Nachzahlung kommen. Mir habens am FA gesagt ich soll monatlich einen Teil auf die Seite geben, damits mich dann nicht so schreckt.
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Ja wenn es 16200€ übersteigt, meinte mein Steuerberater.
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Das weiß ich. Das habe ich selbst auch. 16.000€ sind allgemein, bisschen ungenau ausgedrückt.
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Vermutlich schon... Aber ich bin mir unsicher. Hab heute früh mit dem online Rechnern vom KBG und Zuverdienst herumgerechnet und bin irgendwie auf keinen grünen Zweig gekommen.
Da gibt's irgendwo eine Regelung
"... Betrag wird um 30% erhöht und darf die Zuverdienst Grenze nicht überschreiten...".
Blicke da nicht durch.
Kennt sich da jemand aus von euch?