AMS - Kinderbetreuung

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich habe 2 Kinder (5J und 9 Monate) und bin noch in Karenz, ich habe mich jetzt beim AMS angemeldet und meine Mutter übernimmt (nicht gerade gerne) die Betreuung meines Kleinen bis wir keinen Kindergartenplatz bekommen, sind auf der Warteliste, fixer Platz ab Sep. 23.

Sie möchte ihn aber nur für max. 16 Std betreuen, da sie sich erkundigt hat, dass das eben das Minimum ist was ich dem AMS zur Verfügung stehen muss (etwas kompliziert mit ihr). Kennt sich wer aus, ist es rechtlich ok wenn ich dem AMS nur die 16 Std zur Verfügung stehe bis ich den Kiga Platz habe? Die haben mir eine Vereinbarung für 20 Std geschickt und einen Wiedereinstiegskurs nach der Karenz im Ausmaß von 20 Stunden, solange will meine Mutter den Kleinen nicht beaufsichtigen.. kennt sich wer aus? Muss ich dem AMS jetzt 16 oder 20 Std zur Verfügung stehen? Mein Großer geht in den Kindergarten.

Danke und Lg

Kommentare

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe hat, wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Grundsätzlich ist bei Personen mit Betreuungspflichten davon auszugehen, dass sie eine zumutbare Beschäftigung aufnehmen können, weil die Betreuungspflicht zeitweise von anderen Personen wahrgenommen werden kann. Bei einer eingeschränkten Verfügbarkeit wegen Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder für ein behindertes Kind (wenn für diese keine längere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist) müssen Sie auf jeden Fall zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausmaß von 16 Wochenstunden zur Verfügung stehen. In allen anderen Fällen müssen Sie sich für Beschäftigungen im Mindestausmaß von 20 Wochenstunden bereithalten.

    heißt, wenn deine Mutter nur 16 kann und du keine andere Möglichkeit hast, musst du auch nur 16. 20 habens geschrieben weil du einen sohn im kindergarten hast ist aber hinfällig
  • Erkundige dich Mal beim AMS direkt, du musst ja auch Fahrtzeit mit bedenken, glaub 30min pro Richtung bei Teilzeit, somit werden aus 16h so und so mehr.

    Ich hätte eine Bestätigung gebraucht das es keine Möglichkeit gibt für 20h Betreuung, also seitens der Gemeinde das es keinen Platz gibt ebenso das es keinen Platz bei der Tagesmutter gibt.

    Also frag lieber direkt bei deiner AMS Stelle nach!
  • 16 stunden nur wenn das zu betreuende Kind unter 1 jahr ist. So wurde es mir letzte woche vom Ams mitgeteilt.
  • PapayaPapaya

    2,526

    bearbeitet 19. 09. 2022, 20:43
    Ich musste dem AMS eine schriftl. Bestätigung vorlegen, dass im örtl. Kindergarten bzw. in der Krabbelstube keine Betreuungsmöglichkeit für meinen 1jährigen besteht.
    Diese Bestätigung bekommt man von der Trägerorganisation des KiGa/Krabbelstube.
    Da der Kindergarten bei uns erst ab 3 ist und die Krabbelstube ab 1,5J. (und zudem kein Platz frei ist) wurden mir die 16h bewilligt.

    Deine Mama "muss" nicht vom AMS aus 20h betreuen, wenn für sie nur 16h ok sind. Ich denke da geht es um die öffentl. Betreuungsstellen.
  • Aber ob sie dann nicht eine Bestätigung brauchen das es sonst keine Betreuungsmöglichkeit gibt? Bei 20h reicht die Oma aber für 16 sind's einfach strenger, weil da kaum ein Kurs oder Job möglich ist.
    Und wenn der Oma 16h schon zuviel sind, was ich gut verstehen kann, da ist ja noch keine Fahrzeit dabei also bleibt es ja nicht bei 16h
    Vielleicht schaust du dich besser um eine Tagesmutter zusätzlich um, kannst ja dort und Oma dann aufteilen, so wird es der Oma nicht zuviel.
  • Danke für eure Meinungen, werd morgen gleich anrufen, bei den 16 Std haben wir die Fahrtzeit natürlich auch einberechnet, deshalb sind die 20 Std auch ein Problem, somit komme ich ja auch 24/25 Std wo die Oma betreuen soll..

    Wäre jetzt interessant, ob ich die Bestätigung eben brauche oder nicht, der Kleine ist unter 1j
  • Ich bräuchte noch mal euren Rat.. ab Montag soll dieser unnötige Kurs starten bzw. der Infotag und es ist noch kein Telefonat mit der Betreuerin zustande gekommen und laut AK muss ich nur 16 Std zur Verfügung stehen und der Kurs dauert anscheinend 20 Stunden.. was soll ich am Besten tun?
  • Persönlich beim Ams vorsprechen und das klären.
  • bearbeitet 21. 09. 2022, 17:19
    Wenn du keinen Einspruch gegen die Vereinbarung gemacht hast gilt diese, also hast du aktuell 20h.
    Dann musst du dich dort Mal erkundigen, und nur weil wer bei der AK was anderes sagt muss das nicht so sein!

    Ob der Kurs unnötig ist wird sich wohl dann erst zeigen 🤦‍♀️

    Aber wenn du die Kinderbetreuung noch nicht fix geregelt hast meld dich doch einfach wieder ab wenn dir der "unnötige" Kurs so zuwider ist 🤷 du schreibst ja eh das du noch in Karenz bist und bist dann wohl zusätzlich zum ams gemeldet, mir ist klar das man dann mehr Geld zur Verfügung hat, aber nunmal auch etwas tun muss dafür. Wenn dir das nicht möglich ist, dann lass es lieber bleiben
    wölfinsuse
  • Hallo an alle, mein Sohn (23monate) geht in der Krabbelstube nur am Donnerstag und Freitag von 08:00-16:00. was genau 16 std sind. Heute die Beraterin von AMS hat mir gesagt, das die zwei fixe Tage in der Krippe sind zwar genug, aber das ist nicht flexibel und man muss die 16 std auf mehrere Tage aufteilen… hÄä 🤷🏻‍♀️ sie wollte mich nicht anmelden, dann hat sie aber doch gemacht und gemeint ich muss was tun. Ich habe eine Bestätigung von der Gemeinde das wegen hohe Auslastung sind nur die zwei Tage verfügbar. Was soll ich noch tun?
  • Weitere Betreuung organisieren 🤷 16h sind ja schön und gut aber du hast ja auch fahrwege zu einer potentiellen Arbeitsstelle. Da brauchst du mehr wie 16h.
    Erkundige dich nochmal anonym bei der ams Hotline oder so 🤷
    zwibro2021
  • Und es wird dich kaum jemand einstellen wenn du nur an diesen fixen Tagen zur Verfügung stehst, somit wärst du nicht vermittelbar. Erkundige dich nach Tagesmutter oder vielleicht die großeltern oder du schaust das du in der Betreuung bei Bedarf bei Arbeitsaufnahme andere Tage nehmen kannst.
  • Ja, das mit nur Donnerstag u Freitag ist wirklich blöd. Da ist es fraglich ob du da jobmäßig was findest. Ich hatte ja auch das Problem beim AMS, das ich zwar nen krippenplatz hatte, der aber nicht im Ort ist u ich nicht mobil. Zu Fuß also 1 Std unterwegs, bzw für hin u retour 2 Stunden weshalb ich dadurch halt nicht um Punkt 8 Uhr wo anfangen könnte. Ich bin da zeitlich halt etwas eingeschränkt, weil wir eben auch alleine hier sind also es niemanden gibt der irwie helfen könnte. Da hat das ams mir auch schon gesagt das ich so wenig Chancen habe, selbst für nen Kurs reicht es ja nicht, weil die nicht erst um 9 Uhr oderso beginnen. Ich soll ne andere Betreuung finden, aber selbst die tagesmütter hier waren zu weit weg. Ich habs dann schlussendlich gelassen, weil die Kosten mir zu hoch waren wenn ich evtl dann lang brauche um was passendes zu finden. Somit nächstes Jahr in den Kindergarten, wo es auch hier welche im Ort gibt...
    Hättest du evtl andere Möglichkeiten bzgl einer Betreuung?
  • ZwutschgiZwutschgi

    1,915

    bearbeitet 4. 11. 2022, 09:35
    Nur so als tipp - omas oder sonstige Privatpersonen gelten auch als Betreuung.
    Ich war von feb - mai arbeitslos gemeldet, mein kleiner hat erst im mai im kiga angefangen.
    Leni220619
  • @Zwutschgi wie kann man denn Nachweisen, dass die Oma oder jemand aus der Familie auf die Kinder schaut?? Muss man da schriftlich was vorlegen oder reicht es schon, wenn man nur sagt, dass die Oma aufpasst??
  • @Sarah6 nein, man muss es schon schriftlich vorlegen, das die Oma zb die kinderbetreuung übernimmt
  • @Sarah6 ich hab einen handgeschriebenen zettel mit unterschrift von der Oma gebracht, hat gereicht.
  • Super, danke euch beiden für die Infos :)
    Zwutschgi
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