Hallo erstmal!
Ich habe mir einen Thread aus 2015 durchgelesen und wollte nun gern wissen, ob sich denn an der Gesetzlage inzwischen was geändert hat oder alles beim Alten geblieben ist.
Zu meiner Situation:
Mein Partner und ich probieren seit Januar 2022 schwanger zu werden.
Bis jetzt hat es bis auf einen frühen Abgang im Mai leider nicht geklappt.
So, nun haben wir also einige Dinge geplant wie zb. Umzug und neuen Job.
Mit meinem Chef war alles besprochen, also kam er mit der einvernehmlichen Kündigung auf mich zu und ich habe diese dann auch unterschrieben.
In dem Fall wäre ich bis 31.01.2023 in dieser Firma beschäftigt.
Verhältnis zu meinem Chef + Kollegen ist ausgezeichnet, der Jobwechsel wäre nur wegen meinem Umzug.
Dummerweise habe ich mich mit meinen fruchtbaren Tagen verzettelt, weshalb es nun sein könnte, dass wir zum richtigen Zeitpunkt Sex hatten.
Jetzt ist natürlich alles offen, also ich könnte schwanger sein (noch ist es zu früh um wirklich was sagen zu können) bzw. könnte es auch nicht sein.
Ich habe noch keinen neuen Arbeitsvertrag o.ä. unterschrieben, also müsste ich da auch erstmal keinen informieren etc.
Auch hätte ich im Falle einer Schwangerschaft noch Glück, da mich meine Eltern dann bei ihnen im eigenen Hotel "einstellen" würden.
Allerdings wäre die Situation natürlich auch alles andere als das, was ich mir wünschen würde.
Wir haben den Kinderwunsch etwas nach hinten verschoben, bis der Umzug erledigt ist und ich eine Zeit lang in einem neuen Job gearbeitet habe.
Leider haben wir durch den ganzen Stress in letzter Zeit einfach nicht anständig auf die fruchtbaren Tage geachtet, gebe ich offen und ehrlich zu.
Nun zu meiner Frage:
Die Kündigung bleibt aufrecht oder?
Mein Wissensstand ist, dass ich zu einem Zeitpunkt unterschrieben habe, in dem ich nicht schwanger war.
Also mein Pech.
Im Grunde ist es ja auch mein Fehler, sollte ich schwanger sein.
Auch wenn alles offen ist und es natürlich gut sein kann, dass es nicht geklappt hat, möchte ich mich informieren.
Kommentare
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Wie genau das dann aber in der Umsetzung ist (z.B. gilt man ab erfolgter Befruchtung als schwanger oder ab 1. ZT, sprich erste Ss Woche) ist nicht festgehalten.
Wie so oft in diesen Dingen ist das dann auslegungssache und würde im Ernstfall ein Gericht nach ermessen entscheiden.
Aber so wie es klingt, kannst du ja auch in den Job gar nicht zurück, da du eh umzieht?
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Betreffend deiner Frage gibt’s aber schon ausjudizierte Fälle: Sollte man die EV unterzeichnet haben, obwohl die Schwangerschaft schon bestand, aber man von dieser noch nichts wusste, dann verlängert sich das Dienstverhältnis bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes. Allerdings ging die EV ja eigentlich von dir aus. Der AG könnte da natürlich auf die Aufrechterhaltung der EV bestehen und das ggf. einklagen.
Der Schutz an sich beginnt mit der Empfängnis. Da spricht man vom erste Tag der letzten Periode nicht vom ES).
Sofern du aber über den Mutterschutz weiter im Unternehmen bleiben willst, würde ich dir empfehlen wie @BergfexMama geschrieben hat, den AG bitten, die EV rückgängig zu machen.
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Es gibt nur eine einvernehmliche Auflösung oder eine Dienstgeber/Dienstnehmer-Kündigung.
Eine einvernehmliche Auflösung kann wenn schon unterschrieben nicht zurückgenommen werden.
Das Arbeitsverhältnis dauert dann bis zum Beginn des Mutterschutzes!
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Mein Umzug hat kein fixes Datum.
Sollte ich nicht schwanger sein, werde ich Ende Januar umziehen.
Das Haus ist bereits gekauft, daher sind wir „flexibel“ was den Einzug betrifft.
Im Falle einer Schwangerschaft, würde ich umziehen, sobald ich in Mutterschutz gehe.
Daher könnte ich ganz normal weiterarbeiten.
Es wird sich in den nächsten Tagen zeigen, ob ich schwanger bin oder nicht.