Anspruch auf Elterngeld?

MaziMazi

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bearbeitet 8. 12. 2022, 18:21 in Karenz & Rechtliches
Hallo

Ich bin schwanger. Ich bin bei meinem Mann versichert. Seit Ende September bin ich beim AMS angemeldet, jetzt bin ich schwanger. Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld? Ich bin ein bisschen verwirrt von diesen Regeln.

Kann AMS mich entlassen? Ich möchte bleiben, weil ich im Januar einen Sprachkurs beginne.

Kommentare

  • Wie das mit AMS ist weiß ich nicht aber Anspruch auf KBG hat jeder aber ich glaub nur auf das pauschale
  • Ja, nur das pauschale. Für das einkommensanhängige muss man die letzten 180 Tage vor Mutterschutz ein aufrechtes Dienst Verhältnis haben. Entlassen kann dich das ams sicher nicht, aber eventuell (sinnlos) zu Vorstellungsgesprächen schicken. Kommt wohl auf deinen Betreuer an. Wir hatten mal im Labor eine die sich vom ams aus bewerben musste, obwohl sie schwanger war 🤦‍♀️ Sie hätte nicht mal einen Tag arbeiten dürfen, beschäftigungsverbot wegen potentiell gefährlicher Substanzen 🤷‍♀️
  • Zum Thema ams …
    Könnte mir gut vorstellen, dass du den Kurs nicht fertig machen kannst. Falls du den überhaupt starten kannst

    Wo ich mal arbeitslos war und eine Umschulung machen wollte hieß es nur dass ich mich während der Zeit dennoch bewerben muss und wenn mich eine Firma nimmt den Kurs abzubrechen habe
    Vieles ist aber tatsächlich vom Betreuer abhängig.
    AMS = du musst zur Verfügung stehen

    Wo ich 1 Monat arbeitslos war weil ich nach Amerika ging und die Lehre vorher beendet war… musste ich mich auch aktiv bewerben! Ganz einfach weil der Betreuer der mir zugewiesen war das so wollte..
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