Hallo zusammen,
könnte mir bitte jemand helfen?
Es geht um mein Wochengeld. Ich stelle euch meine Situation vor.
Bin in 32+6 Woche schwanger. Seit 25.12. im Mutterschutz. Meine 1 Tochter wurde am 01.10.2020 geboren und ich war 1 Jahr in Karenz (habe 1 Jahr Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ausgewählt) und habe ich noch 1 Jahr Karenz bei meiner Arbeitgeber verlängert. Natürlich habe in diesem Zeitraum kein Geld von Krankenkasse bekommen.
Bis 30.09.2022 war ich in Karenz und dann habe ich vom 01.10.2022 bis 24.12.2022 wieder gearbeitet.
Habe gestern den Brief von Krankenkasse bekommen, dass mein Wochengeld nur von 2 letzten vollen Monate ausgerechten wurde. Ich weiss, dass 3 letzte volle Monate sein sollen.
Ich dachte, sie sollten noch auch dazu den letztes Monat vor 1 Mutterschutz vor Geburt (d.h Juli 2020) berücksichtigen. Stimmt das nicht? Wie soll man in meinem Fall das Wochengeld errechnen?
könnte mir bitte jemand antworten ?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. ich wünsche euch ein neues und gesegnetes Jahr 2023!:)
Karoline
Kommentare
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Also in deinem Fall (0 + Gehalt Oktober + Gehalt November ohne Weihnachtsgeld) mal 1,17 und dann dividiert durch 90 ist ungefähr dein Tagsatz.
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LG
Karoline
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Gestern kam die Bestätigung der ÖGK zum Wochengeld. Wenn ich mir ausrechne was ich mit dem Tagsatz im Monat bekomme, entspricht das allerdings „nur“ meinem regulären Nettoeinkommen. Ohne Sonderzahlungen… die sollten ja aber auch ersetzt werden. Oder wird das gestaffelt ausbezahlt?!
Habe die letzten Jahre durchgehend gearbeitet und seit 1 1/2 Jahren das gleiche/fixe Monatsgehalt.
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Offensichtlich liegt der Fehler bei meinem Arbeitgeber, der in der Entgeltbestätigung zu wenig angegeben hat.
Mit der falschen Angabe komm ich auch genau auf den Tagsatz der ÖGK, die hat also richtig gerechnet.
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Hey ! Bin in der Ähnlichen Situation. Versteh ich nicht, warum hat sie dann Anspruch auf eakbg ? Wenn die Voraussetzungen 180 Tage Entgeltbezug nicht gegeben sind.
Lg
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