Wochengeld nach 2,5 Monate Arbeit wegen 1 Karenz. Bitte um Antwort

Hallo zusammen,

könnte mir bitte jemand helfen?

Es geht um mein Wochengeld. Ich stelle euch meine Situation vor.

Bin in 32+6 Woche schwanger. Seit 25.12. im Mutterschutz. Meine 1 Tochter wurde am 01.10.2020 geboren und ich war 1 Jahr in Karenz (habe 1 Jahr Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ausgewählt) und habe ich noch 1 Jahr Karenz bei meiner Arbeitgeber verlängert. Natürlich habe in diesem Zeitraum kein Geld von Krankenkasse bekommen.
Bis 30.09.2022 war ich in Karenz und dann habe ich vom 01.10.2022 bis 24.12.2022 wieder gearbeitet.
Habe gestern den Brief von Krankenkasse bekommen, dass mein Wochengeld nur von 2 letzten vollen Monate ausgerechten wurde. Ich weiss, dass 3 letzte volle Monate sein sollen.
Ich dachte, sie sollten noch auch dazu den letztes Monat vor 1 Mutterschutz vor Geburt (d.h Juli 2020) berücksichtigen. Stimmt das nicht? Wie soll man in meinem Fall das Wochengeld errechnen?

könnte mir bitte jemand antworten ?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. ich wünsche euch ein neues und gesegnetes Jahr 2023!:)
Karoline

Kommentare

  • @karolinnee4 ist leider wirklich so dass nur volle Monate gezählt werden und bis zurück vor die Karenz wird nicht gerechnet.
    Also in deinem Fall (0 + Gehalt Oktober + Gehalt November ohne Weihnachtsgeld) mal 1,17 und dann dividiert durch 90 ist ungefähr dein Tagsatz.
    MamaLamakarolinnee4
  • danke für deine schnelle Antwort. und wird auch in diesem Fall das Kinderbetreuungsgeld dann 80% von Wochengeld ausgerechnet ? oder anders? wenn ich Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld auswähle?

    LG
    Karoline
  • @karolinnee4 denke schon aber sonst lass es dir besser noch von der AK ausrechnen. Falls dein Tagsatz dadurch unter den Mindestsatz fällt bist du vielleicht mit dem pauschalen besser dran.
    karolinnee4
  • Ich glaube für das eaKBG muss man mind 180 Tage direkt vor dem Mutterschutz gearbeitet haben um Anspruch zu haben
  • Oder in Karenz gewesen sein - die Berechnung mit den vollen Monaten passt schon, gibt halt in dem Fall nur 2/3 vom möglichen Wochengeld bzw KBG. Es wird hier nur Oktober und November herangezogen, nicht der Juli 2020 dazu. Da hätte sie den Dezember noch voll arbeiten müssen. Ärgerlich, aber rechtlich korrekt.
    karolinnee4
  • Auf das eaKBG hat sie jedoch Anspruch, da die Zeiten einer Karenz bis zum 2. Geburtstag angerechnet werden, wenn vor der ersten Karenz der Anspruch darauf bestand. Man muss den Anspruch auf Wochengeld und den auf eaKBG immer gesondert betrachten.
    karolinnee4
  • ThessiThessi

    297

    bearbeitet 25. 01. 2023, 07:56
    Ich schließ mich mal mit einer anderen Frage an.

    Gestern kam die Bestätigung der ÖGK zum Wochengeld. Wenn ich mir ausrechne was ich mit dem Tagsatz im Monat bekomme, entspricht das allerdings „nur“ meinem regulären Nettoeinkommen. Ohne Sonderzahlungen… die sollten ja aber auch ersetzt werden. Oder wird das gestaffelt ausbezahlt?!

    Habe die letzten Jahre durchgehend gearbeitet und seit 1 1/2 Jahren das gleiche/fixe Monatsgehalt.
  • Also 13/14 Gehalt werden mit dem 17% Aufschlag inkludiert, etwaige Sonderzahlungen wegen Nachtdienst oder Zulagen sollten berücksichtigt werden - schreib mal ne Mail hin (anrufen ist sinnlos) und frag nach der genauen Berechnung, bei mir haben sie sich letztens mim Datum auch vertan 🤷🏼‍♀️
  • sabsie4517sabsie4517

    1,747

    bearbeitet 25. 01. 2023, 11:31
    @Thessi Schau dir an, wie hoch dein Nettoverdienst (ohne Sonderzahlungen) die letzten drei Monate vorm Mutterschutz waren. Den Gesamtbetrag dividierst du durch die Tage dieser drei Monate (90 oder 91). Das dann plus die 17% rechnen. So müsstest du deinen Tagessatz berechnen können. Wenn das nicht passt, dann an die ÖGK wenden bzw auch an den AG und um die Entgeltbestätigung bitten, die an die ÖGK übermittelt wurde. Die ÖGK berechnet das Wochengeld anhand der Bestätigung des Arbeitgebers.
  • Danke für die Antworten!

    Offensichtlich liegt der Fehler bei meinem Arbeitgeber, der in der Entgeltbestätigung zu wenig angegeben hat.
    Mit der falschen Angabe komm ich auch genau auf den Tagsatz der ÖGK, die hat also richtig gerechnet.
  • sabsie4517 schrieb: »
    Auf das eaKBG hat sie jedoch Anspruch, da die Zeiten einer Karenz bis zum 2. Geburtstag angerechnet werden, wenn vor der ersten Karenz der Anspruch darauf bestand. Man muss den Anspruch auf Wochengeld und den auf eaKBG immer gesondert betrachten.

    Hey ! Bin in der Ähnlichen Situation. Versteh ich nicht, warum hat sie dann Anspruch auf eakbg ? Wenn die Voraussetzungen 180 Tage Entgeltbezug nicht gegeben sind.

    Lg
  • @denisi ich war auch in der Situation. Habe zwischen karenz und Mutterschutz 6 Wochen gearbeitet. Ich hätte zwar eagk nehmen können aber es wäre weniger gewesen als das pauschale somit macht es ja dann auch keinen sinn
    MamaLama
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