@Hasi19 war auch etwas verwundert dass das Geld schon da ist,... hab dann vermutet dass einfach das Kalenderjahr abgeschlossen werden muss und dazu das Dezember Geld schon da ist🤷♀️
@maks911Danke für den Link.
Der Höchstbetrag fürs eakbg wird erhöht, klar steigt dein kbg wenn’s dein Gehalt getan hat/zulässt- für alle die es aber aktuell beziehen, bleibt es gleich. 🙄
@MamaLama Ja da gebe ich dir Recht 👍🏻, gilt definitiv nur für Bezieher die den Antrag ab 2023 stellen bzw erst 2023 beziehen werden. Dachte das sei selbstverständlich und gar nicht darüber nachgedacht😅😅
@Selina1234
Die Höchstgrenzen werden erhöht, also wenn ich heute Summe A verdiene krieg ich eakbg Summe A, nur wenn sich die Berechnungsgrundlage erhöht, erhöht sich auch das eakbg. Auf gut deutsch: es wird besser, wenn du besser verdienst, lol.
Bei der Pauschale müsste man rechnen..
Das pauschale sollte aber wohl für alle sich erhöhen, also auch jene die bereits beziehen. Denke schon dass das für alle gelten muss, da es sonst eine Ungleichbehandlung ist.
@MamaLama es ist ja in dem Bild ersichtlich, dass sich auch beim Pauschalen der Tagessatz geändert hat. (Unterschied beim Pauschalen ist ja nur, dass du dir aussuchen kannst auf wie viele Tage du das Geld aufteilen möchtest, die Menge des GEldes bleibt ja die Gleiche.)
Ja beim Eakbg geht es nur um die Höchstgrenze, wenn du also weniger verdienst, kriegst du auch nicht den vollen Satz.
Ich weiß es passt nicht ganz zum Thema aber extra nen thread erstellen kommt mir auch blöd vor... kennt sich hier jemand mim familienbonus aus? Mein Mann hat ein Kind aus früherer Beziehung u könnte ja eig das beantragen. Ich mein aber mal wo gelesen zu haben, dass man dadurch dann aber mehr Alimente bezahlen muss, stimmt das?
@sarina der Familienbonus kann für ein Kind nur einmal bezogen werden, d.h. wenn die Mutter ihn bezieht, kann er ihn nicht beziehen. Sie können ihn sich aber teilen, wenn die Betreuung und Ausgaben für das Kind auch fair geteilt werden, auch das bedarf Absprache mit der Mutter.
Für meine große Tochter mache ich in Absprache mit ihrem Papa den Anspruch auf den Familienbonus zur Gänze geltend, weil die Betreuung zu 90% bei mir liegt, ich eine größere Wohnung mit Kinderzimmer zahle etc. Leider kenne ich einige Fälle, wo Väter sich kaum einbringen und trotzdem auf den halben Bonus bestehen, der dann der Mutter fehlt, die oftmals eh schon weniger verdient weil sie mehr betreut und Teilzeit arbeitet. Das gehört also individuell angeschaut.
@sarina der familienbonus steht jedem Elternteil zur Hälfte zu. Wenn dein Mann ihn beantragt muss er nicht mehr Unterhalt bezahlen. Vor dem familienbonus wurde beim Unterhalt die familienbeihilfe für den unterhaltspflichtigen mindernd angerechnet, war nicht so viel, je nach Einkommen, seit dem familienbonus gibt es diese Anrechnung nicht mehr dafür wird der familienbonus auch nicht zum Einkommen gezählt.
Hoffe ich habs so halbwegs verständlich erklärt 😅
Ich habe mal eine Frage abseits des "wann kommt kbg"... wir sind derzeit am überlegen wie wir die karenz fürs 2. Kind und unsere beruflichen Ziele planen können.
Nun bin ich bei der Recherche etwas verwirrt worden, denn das ist ja teilweise kaudawelsch was die schreiben..
Weiß jemand wie es ist, wenn NUR der Papa ea KBG beantragen will? Ich würde mich selbstständig machen, also berufstätig und er würde in Karenz gehen. NUn habe ich an manchen Stellen gelesen bzw. verstehe se so (wie gesagt kompliziert geschrieben), dass TROTZDEM eine Anstellung der Mutter für 182 vor dem wochengeld nötig ist und dann ein "fiktives Wochengeld" zur Berechnung des ea-KBG für den Vater herangezogen wird.
Mir leuchtet das nicht so ganz ein, hat hier jemand Erfahrungswerte? Was genau soll dieses fiktive Wochengeld denn sein?
@Selina1234 nein das stimmt nicht. Es wird auch wenn man die Karenz teilt ein fiktives Wochengeld des Vaters berechnet, also mit dem Stichtag 8 Wochen vor ET mit der gleichen Formel wie bei der Mutter. Bei den meisten Vätern die erst zum 1. Geburtstag übernehmen ist das dann halt schon lange her.
Ein Nachteil wenn nur er Karenz geht: soweit ich weiß darf er trotzdem erst nach Ende deines Mutterschutzes starten, also frühestens wenn das Kind 8 Wochen alt ist (oder länger bei KS, Frühgeburt)
@Selina1234 Ich kenne das auch nur so, dass der Papa erst nach dem Mutterschutz in die Karenz gehen darf. Würde mal bei der KK nachfragen 🤷♀️ aber soweit ich weiß, muss die Mutter ihren Mutterschutz nehmen.
@itchify@sarah6 - was hat jetzt der Mutterschutz direkt mit dem ea KBG zu tun? Ich weiß, dass KBG erst im Anschluss möglich ist, darum geht es ja eigentlich auch gar nicht Wieso aber wäre der Voraussetzung für überhaupt KBG? Beispiel: Wenn ich selbstständig bin, und mein Unternehmen auch ohne mich weiter läuft (online Handel), möchte ich ja mein Utnernehmen nicht still legen in der Zeit des Wochenbettes, sondern es weiter laufen lassen. Das ändert ja aber nichts an dem Anspruch auf KBG meines Mannes, der ganz normal Angestellter ist oder etwa doch?
Worum es mir aber eigentlich geht, ist die Frage, ob MEINE Parameter/Voraussetzungen für ea KBG auf meinen Mann übertragen werden, wenn ER ea KBG beantragen möchte. Es steht zum Beispiel sowas:
"Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis oder besteht aufgrund des Anspruches von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung kein Anspruch, so gebührt auf Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld als Sonderleistung in Höhe von EUR 35,85 (bis 2022: EUR 33,88) täglich."
Das heißt in Folge, dass ICH diese paramter von 182 Tagen Anstellung vor Geburt erfüllen muss, damit MEIN MANN ea KBG nach SEINEM Gehalt bekommen kann oder verstehe ich da was falsch? Ansonsten kann er nur diese Sonderleistung haben?!
@Selina1234 nein das hab ich ja gesagt. Voraussetzungen gehen natürlich auf ihn. Und die Berechnung der Höhe über sein eigenes fiktives Wochengeld.
Der Absatz den du zitierst bezieht sich nur darauf wenn ihr die Karenz teilt. Dann würdest du auch eaKBG beantragen aber falls du die Voraussetzungen nicht erfüllen kannst dann bekommst du den Mindestsatz (der gleich hoch ist wie beim Pauschalen mit der Dauer).
Das mit deinem Mutterschutz hat nichts damit zu tun ob er Anspruch hat auf eaKBG. Ich meinte nur er darf nicht in Karenz sein wenn du in MuSchu bist weil ja dann eh eine Betreuung fürs Kind da ist. Seine muss dann danach starten. Aber da weiß ich nicht im Detail wie das bei Selbstständigen ist.
Ich weiß zum Beispiel dass du dir Geld für eine Vertretung zahlen lassen könntest im Mutterschutz
@itchify vielen Dank! Das beruhigt mich schonmal sehr! da ich die Voraussetzungen mit einer beginnenden Selbstständigkeit (182 Tage) nicht erfüllen würde, waren wir jetzt besorgt. Vielen Dank für die Aufklärung.
Ja wie das mit dem Wochengeld ist müssen wir dann schauen, wenn es so weit ist. Ob mein Unternehmen dann schon angemeldet ist oder ob ich erst Mutterschutz nehme und dann anmelde, ob ich eine Vertretung zahlen lasse - das schauen wir dann. wichtig war nur die Frage nach meinem mann
Ich hätt eine Frage bzgl. Wochengeld nach Bildungskarenz:
Geburt 1. Kind - im 1. Jahr eaKBG - im 2. Jahr Bildungskarenz - in Bildungskarenz wieder schwanger; wie berechnet sich das Wochengeld beim 2. Kind? 180% vom Weiterbildungsgeld oder wird das Gehalt der letzten 3 Monate (also vorm ersten Kind) zur Berechnung herangezogen?
@ninoni97 wenn dein Mutterschutz noch innerhalb der BK startet sind es 180% vom Weiterbildungsgeld. Wenn der neue Mutterschutz nach dem 2. Geburtstag beginnt dann musst du dazwischen arbeiten um Wochengeld zu beziehen und da würd ich die AK fragen wie es sich berechnet.
Ist die fbh nur im jänner höher oder wurde da was erhöht? Ich hab für beide kinder zam ca 20eur mehr als sonst, ist aber keiner älter geworden den Monat. 🤔
Ich weiß, vielleicht kommt es noch, aber habt ihr das KBG schon bekommen?
Manchen wurde es ja anscheinend im Dezember 2x überwiesen, aber bei mir ist nix und langsam wäre es dann doch mal gut. 😅
@JuliaHa also wenn du im Dezember nicht 2x bekommen hast, würde ich auf jeden Fall anrufen. Mir haben sie nämlich par mal vergessen zu überweisen 🤦♀️🤦♀️😂😂
Ich war so pflichtbewusst und hab vor 3 Wochen den zweiten Abschnitt über die MKP-Untersuchungen eingereicht und solange das bearbeitet wird, werden als Belohnung sämtliche Zahlungen eingefroren. 😅
Ich krieg ja erst seit einem Jahr KBG, da muss man es schon nochmal ganz genau überprüfen. 🤪
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Die Höchstgrenzen werden erhöht, also wenn ich heute Summe A verdiene krieg ich eakbg Summe A, nur wenn sich die Berechnungsgrundlage erhöht, erhöht sich auch das eakbg. Auf gut deutsch: es wird besser, wenn du besser verdienst, lol.
Bei der Pauschale müsste man rechnen..
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https://www.finanz.at/steuern/familienbeihilfe/
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Ja beim Eakbg geht es nur um die Höchstgrenze, wenn du also weniger verdienst, kriegst du auch nicht den vollen Satz.
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Für meine große Tochter mache ich in Absprache mit ihrem Papa den Anspruch auf den Familienbonus zur Gänze geltend, weil die Betreuung zu 90% bei mir liegt, ich eine größere Wohnung mit Kinderzimmer zahle etc. Leider kenne ich einige Fälle, wo Väter sich kaum einbringen und trotzdem auf den halben Bonus bestehen, der dann der Mutter fehlt, die oftmals eh schon weniger verdient weil sie mehr betreut und Teilzeit arbeitet. Das gehört also individuell angeschaut.
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Hoffe ich habs so halbwegs verständlich erklärt 😅
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Weiß jemand wie es ist, wenn NUR der Papa ea KBG beantragen will? Ich würde mich selbstständig machen, also berufstätig und er würde in Karenz gehen. NUn habe ich an manchen Stellen gelesen bzw. verstehe se so (wie gesagt kompliziert geschrieben), dass TROTZDEM eine Anstellung der Mutter für 182 vor dem wochengeld nötig ist und dann ein "fiktives Wochengeld" zur Berechnung des ea-KBG für den Vater herangezogen wird.
Mir leuchtet das nicht so ganz ein, hat hier jemand Erfahrungswerte? Was genau soll dieses fiktive Wochengeld denn sein?
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Worum es mir aber eigentlich geht, ist die Frage, ob MEINE Parameter/Voraussetzungen für ea KBG auf meinen Mann übertragen werden, wenn ER ea KBG beantragen möchte. Es steht zum Beispiel sowas:
"Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis oder besteht aufgrund des Anspruches von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung kein Anspruch, so gebührt auf Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld als Sonderleistung in Höhe von EUR 35,85 (bis 2022: EUR 33,88) täglich."
Das heißt in Folge, dass ICH diese paramter von 182 Tagen Anstellung vor Geburt erfüllen muss, damit MEIN MANN ea KBG nach SEINEM Gehalt bekommen kann oder verstehe ich da was falsch? Ansonsten kann er nur diese Sonderleistung haben?!
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Der Absatz den du zitierst bezieht sich nur darauf wenn ihr die Karenz teilt. Dann würdest du auch eaKBG beantragen aber falls du die Voraussetzungen nicht erfüllen kannst dann bekommst du den Mindestsatz (der gleich hoch ist wie beim Pauschalen mit der Dauer).
Das mit deinem Mutterschutz hat nichts damit zu tun ob er Anspruch hat auf eaKBG. Ich meinte nur er darf nicht in Karenz sein wenn du in MuSchu bist weil ja dann eh eine Betreuung fürs Kind da ist. Seine muss dann danach starten. Aber da weiß ich nicht im Detail wie das bei Selbstständigen ist.
Ich weiß zum Beispiel dass du dir Geld für eine Vertretung zahlen lassen könntest im Mutterschutz
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Ja wie das mit dem Wochengeld ist müssen wir dann schauen, wenn es so weit ist. Ob mein Unternehmen dann schon angemeldet ist oder ob ich erst Mutterschutz nehme und dann anmelde, ob ich eine Vertretung zahlen lasse - das schauen wir dann. wichtig war nur die Frage nach meinem mann
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Geburt 1. Kind - im 1. Jahr eaKBG - im 2. Jahr Bildungskarenz - in Bildungskarenz wieder schwanger; wie berechnet sich das Wochengeld beim 2. Kind? 180% vom Weiterbildungsgeld oder wird das Gehalt der letzten 3 Monate (also vorm ersten Kind) zur Berechnung herangezogen?
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